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Muss Teilzeit im Arbeitszeugnis stehen?

zuletzt geprüft und überarbeitet:

9. Februar 2026

Lesedauer: 3 Minuten

Zeugniswissen

Sonderformen Arbeitszeugnis
Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian

In der Einleitung – also im ersten Satz des Arbeitszeugnisses – findet sich häufig der Hinweis „war in Teilzeit tätig“. Viele meiner Mandantinnen und Mandanten stören sich daran und fragen mich: Muss das wirklich sein? Kann man das nicht einfach streichen?
Und wie so oft im Arbeitsrecht lautet die typische Juristenantwort: Es kommt darauf an.

Das Wichtigste auf einen Blick

Teilzeit gehört nur ins Zeugnis, wenn ihr Weglassen einen falschen Eindruck erzeugt.

Bei deutlich reduzierter Arbeitszeit sollte die Teilzeit im Arbeitszeugnis erwähnt werden.

Bei vollzeitnaher Teilzeit hat der Arbeitgeber einen Gestaltungsspielraum. (Ich würde es hier nicht erwähnen).

Bei Wechseln zwischen Voll- und Teilzeit zählt das Gewicht im Gesamtverhältnis.

Je länger das Arbeitsverhältnis, desto weniger relevant sind kurze Teilzeitphasen.

Teilzeit im Arbeitszeugnis: Was sagt das Gesetz?

Der Gesetzgeber ist hier erstaunlich knapp. Nach § 109 GewO muss ein Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein und mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus auch Aussagen zu Leistung und Verhalten. Ebenfalls wichtig: Ein Arbeitszeugnis darf keine versteckten negativen Botschaften enthalten.

Von Teilzeit ist im Gesetz allerdings keine Rede.

Auch eine ausdrückliche gerichtliche Entscheidung speziell zur Teilzeitarbeit im Arbeitszeugnis ist mir derzeit nicht bekannt. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht bereits 2005 einen wichtigen Grundsatz aufgestellt:

Eine Ausfallzeit – konkret ging es um Elternzeit – darf nur dann im Arbeitszeugnis erwähnt werden, wenn ihr Weglassen einen falschen Eindruck über den tatsächlichen Beschäftigungsumfang erwecken würde
(BAG, Urteil vom 10.05.2005, Az. 9 AZR 261/04).

Dieser Grundsatz lässt sich ohne Weiteres auf die Teilzeitarbeit übertragen.

Das bedeutet konkret: Teilzeit muss im Arbeitszeugnis dann erwähnt werden, wenn das Weglassen beim Leser einen falschen Eindruck über Umfang und Einordnung der Tätigkeit erzeugen würde.

Wann muss Teilzeit im Arbeitszeugnis erwähnt werden – und wann nicht?

Ob der Teilzeit-Hinweis in die Einleitung gehört, hängt nicht von der Stundenzahl allein, sondern vom Gesamteindruck des Zeugnisses ab. In der Praxis lassen sich drei typische Fallgruppen unterscheiden:

Wann Teilzeit im Arbeitszeugnis genannt werden sollte – und wann nicht. (Infografik)

1. Klassische Teilzeit (z. B. 10–20 Stunden/Woche)

Bei einer deutlich reduzierten Arbeitszeit prägt der zeitliche Umfang die Tätigkeit. Wird die Teilzeit hier verschwiegen, entsteht beim Leser schnell der Eindruck einer Vollzeittätigkeit – und damit ein falsches Bild vom tatsächlichen Beschäftigungsumfang.

Der Hinweis auf Teilzeit kann für Mitarbeitende sogar hilfreich sein, wenn Aufgaben und Leistungen nur vor dem Hintergrund des geringeren Zeitumfangs richtig eingeordnet werden können. In diesen Fällen schafft der Teilzeit-Hinweis Klarheit statt Nachteile.

Meine Empfehlung: Ist der Umfang der Teilzeittätig stark reduziert, zum Beispiel 14 Stunden bei einer 38 Stunden-Woche, sollte die Teilzeit im Arbeitszeugnis erwähnt werden, um nicht einen falschen Eindruck zu vermitteln.

2. Vollzeitnahe Teilzeit (z. B. 30–32 Stunden/Woche)

Bei einer vollzeitnahen Teilzeit (ab 80%) unterscheiden sich Tätigkeit, Verantwortung und Leistung oft kaum von einer klassischen Vollzeitstelle.

Wird die Teilzeit in der Einleitung stark hervorgehoben, kann das den Fokus unnötig auf den Arbeitszeitrahmen lenken – obwohl die Arbeitsleistung faktisch vollwertig war.

Meine Empfehlung:  Entspricht der Umfang der Teilzeittätigkeit fast einer Vollzeittätigkeit, zum Beispiel 35 Stunden bei einer 38 Stunden-Woche, sollte die Teilzeit im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden.

3. Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit

Hat ein Arbeitsverhältnis sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitphasen umfasst – etwa im Anschluss an eine Elternzeit –, können diese zeitlichen Abschnitte im Arbeitszeugnis abgebildet werden.
Aber auch hier empfehle ich mit Augenmaß vorzugehen.

Beispiel 1:
Eine Mitarbeiterin arbeitet zwei Jahre in Vollzeit. Nach einer einjährigen Elternzeit kehrt sie mit 12 Wochenstunden in Teilzeit zurück und verlässt das Unternehmen nach einem weiteren Jahr.

Meine Empfehlung: Hier ist ein Teilzeit-Hinweis sinnvoll, weil die Teilzeitphase einen wesentlichen Teil des Arbeitsverhältnisses ausmacht.

Mögliche Formulierung: Frau Müller war vom … bis … als Marketing Managerin in unserem Unternehmen tätig; ab dem … in Teilzeit.

Beispiel 2:
Eine Mitarbeiterin ist insgesamt 20 Jahre im Unternehmen beschäftigt. Nach zwei Jahren in Vollzeit folgt ein Jahr Elternzeit. Anschließend arbeitet sie zunächst in Teilzeit (12 Wochenstunden), steigert ihre Arbeitszeit schrittweise und ist nach zwei Jahren wieder vollzeitig tätig.

Meine Empfehlung: Hier würde ich keinen Teilzeit-Hinweis im Arbeitszeugnis aufnehmen. Der Teilzeitzeitraum fällt im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigungsdauer kaum ins Gewicht – und ist für die heutige Bewertung nach vielen Jahren schlicht nicht mehr relevant.

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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