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Arbeitszeugnis richtig in Form
6
Mai
2024

Ein Arbeitszeugnis vom 31. März 2024? Ernsthaft?

Kalenderblatt März 2024, Ostersonntag eingekringelt + 2 Hasenohren

Autorin: Claudia Kilian

Aus aktuellem Anlass: Da ich derzeit sehr viele Arbeitszeugnisse auf dem Tisch habe, die angeblich am 31.3.2024 ausgestellt wurden, möchte ich an dieser Stelle mal einen dezenten Hinweis geben.

Das Ausstellungsdatum eines Arbeitszeugnisses sollte in der Regel dem Austrittsdatum entsprechen – das ist auch der Zeitpunkt, von dem aus rückblickend beurteilt wird. Sehr viele Arbeitszeugnisse, die ich derzeit zur Prüfung und Überarbeitung auf dem Schreibtisch habe, wurden angeblich am 31. März 2024 ausgestellt. Im Hinblick auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses ist das sicherlich korrekt, allerdings war der 31. März 2024 ein Sonntag. Und um es noch ein bisschen komplizierter zu machen: es war Ostersonntag. Jetzt gehe ich davon aus, dass die wenigsten HR-Abteilungen am (Oster-)Wochenende arbeiten. Ein falsches Datum verstößt damit gegen die Wahrheitspflicht des Arbeitgebers. Ist das schlimm? Es kommt darauf an.

Welche Schlüsse kann man aus einem Sonntagszeugnis ziehen?

Als detailverliebte Zeugnisberaterin achte ich naturgemäß immer auf solche Feinheiten wie das Ausstellungsdatum. Aber um ehrlich zu sein, glaube ich nicht, dass im normalen Arbeitsalltag solche Details genauer unter die Lupe genommen werden. Was aber, wenn wirklich jemand darauf schaut? Dann kann er daraus schlussfolgern, dass das Unternehmen entweder nicht weiter darüber nachgedacht oder einfach das Austrittsdatum aus der Zeugnis-Software übernommen hat. Auf der anderen Seite kann man aber eben auch daraus den Schluss ziehen, dass das Arbeitszeugnis rückwirkend zu einem Zeitpunkt erstellt wurde, an dem der Ostersonntag zeitlich nicht mehr so präsent war. Und das lässt weitere Rückschlüsse zu:

  • Über das Zeugnis gab es Unstimmigkeiten oder gar einen Rechtsstreit.
  • Der Mitarbeiter hat das qualifizierte Arbeitszeugnis nicht rechtzeitig angefragt.
  • Die Arbeitgeberseite ist ihrer Pflicht nicht fristgemäß nachgekommen, aus welchen Gründen auch immer. (Das ist auch immer eine Frage der Wertschätzung!)

Zugegebenermaßen ist keiner dieser Punkte sonderlich vorteilhaft.


Achtung

Bei einem Arbeitszeugnis kann ich durchaus verstehen, dass ein Ausstellungsdatum am Wochenende mal durchrutscht. (Man verwendet in der Regel das Austrittsdatum.) Allerdings habe ich in den letzten Wochen auch einige Zwischenzeugnisse vom 31.3.2024 gesehen. Da das Ausstellungsdatum bei Zwischenzeugnissen zeitlich meist nicht so kritisch ist, würde ich mir hier schon mehr Sorgfalt wünschen.

Welches Ausstellungsdatum, wenn das Arbeitsverhältnis am Wochenende endet?

Welches Ausstellungsdatum schreibt man also nun in ein Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis an einem Sonntag endet. Ein Blick in das Gesetz hilft hier leider nicht weiter. Auch in der Rechtsprechung habe ich keine passenden Entscheidungen gefunden. In dem Fall hilft also nur der gesunde Menschenverstand. Und damit haben Sie genau drei Optionen:

1. Das Arbeitszeugnis wird auf den Sonntag datiert

Wohlwissend, dass solche Details meist in der Fülle der Informationen untergehen, kann man das Zeugnis auf den Sonntag oder in dem speziellen Fall auf den 31. März 2024 datieren und darauf hoffen, dass es niemanden auffällt. Wer dieses Risiko nicht eingehen will, sollte HR darauf aufmerksam machen.


Achtung

So ein falsches Datum wäre auf jeden Fall immer ein Grund, warum der Arbeitgeber das Zeugnis noch einmal abändern muss. Und bei der Gelegenheit könnte man ja auch gleich andere Änderungswünsche vorbringen.

2. Das Arbeitszeugnis wird auf Freitag datiert

Liegt das Ausstellungsdatum bei einem Arbeitszeugnis (weit) vor dem tatsächlichen Austrittsdatum, könnte man daraus schließen, dass der Arbeitgeber noch Resturlaub hatte. Oder aber, dass er freigestellt wurde oder aufgrund von Verfehlungen gar Hausverbot hat. Aber auch diese Gefahr sehe ich jetzt bei zwei Tagen nicht (Freitag, den 29.3.2024 zu Sonntag, dem 31.4.2024).

3. Das Arbeitszeugnis wird auf Montag (bzw. Dienstag) datiert

Grundsätzlich geht man davon aus, dass das Arbeitszeugnis am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses an der Betriebsstätte übergeben wird (Juristen sprechen von einer sog. Holschuld). In der Praxis – vor allem im Hinblick auf Homeoffice, Remote Arbeit und HR Shared Service Center (wo auch immer …) – wird das doch mittlerweile vielerorts anders gelebt. Der Postversand ist üblich. Und da es in einer HR-Abteilung auch immer mal turbulent zugeht, gilt ein Zeitrahmen von 2 Wochen nach Ausscheiden des Mitarbeiters noch als angemessen. Also auch die Ausstellung des Arbeitszeugnisses am Montag/Dienstag wäre demzufolge noch im Rahmen.

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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