Jahreswechsel: Dezember ist Zeugniszeit
Autorin: Claudia Kilian
Jobwechsel zum 1. Januar? Beförderung zum Jahreswechsel? Ändern sich Ihre Aufgaben? Oder wechselt der Vorgesetzte? Das alles sind Gründe, um ein Zwischenzeugnis zu bitten.
In den vergangenen Jahren haben wir immer wieder festgestellt, dass sich im Dezember und Januar die Zahl der Zeugnismandate nahezu verdoppelt. Die Gründe liegen auf der Hand: Viele Arbeitnehmer wechseln ihren Job zum Jahresende. In diesem Fall ist die Situation ganz klar: Arbeitnehmer, die aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden, haben einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Diese Chance sollten auch Sie nutzen, um Ihre Leistungen zu dokumentieren. Selbst dann, wenn Sie bereits einen neuen Job im Sack haben.
Jahreswechsel: Zwischenzeugnis bei Vorgesetztenwechsel?
Wenn Sie selbst den Job oder das Aufgabengebiet wechseln, werden Sie hoffentlich aus eigenem Antrieb daran denken, ein Arbeitszeugnis oder ein Zwischenzeugnis anzufordern. Etwas anders liegt die Situation, wenn Ihr Vorgesetzter das Aufgabengebiet wechselt oder das Unternehmen verlässt. Erfahrungsgemäß hat Ihre Führungskraft zu diesem Zeitpunkt viele andere Punkte auf der Agenda. In vielen Fällen wird aber auch gleich eine Freistellung ausgesprochen, die Person ist nicht mehr direkt verfügbar. Die Ausstellung von Zwischenzeugnissen steht dann meist ganz unten auf der Liste der To Dos.
Warum ein Zwischenzeugnis wichtig ist
Viele Arbeitnehmer haben das Zwischenzeugnis gar nicht auf dem Plan, für sie ändern sich vielleicht die Aufgaben und die Führungskraft. Wird man mit dem neuen Vorgesetzten klar kommen, was wird sich ändern? Doch gerade hier setzt das Zwischenzeugnis an:
- Verlässt die Führungskraft das Unternehmen, geht die Person, die weiß, was Sie in den letzten Jahren geleistet haben. Wenn Sie in nächster Zeit wechseln wollen, kann kaum jemand Ihre Leistungen im Detail beurteilen.
- Wenn Sie über einen langen Zeitraum in einem Unternehmen tätig sind und nicht regelmäßig bestimmte Zeitabschnitte dokumentieren lassen, wird das Arbeitszeugnis irgendwann zu umfangreich, weil alles aufgenommen werden muss. Wichtige Highlights und Erfolge gehen so vielleicht unter.
- Wechselt der Vorgesetzte und Sie kommen mit der neuen Führungskraft nicht klar, haben Sie immer noch das Zwischenzeugnis, wenn Sie wechseln wollen. Das hat für einen gewissen Zeitraum eine Bindungswirkung, d. h. Ihr Arbeitgeber darf kein schlechteres Endzeugnis ausstellen.
Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“