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Immer noch kein Zeugnis? Zwangsgeld! (#Urteil)

zuletzt geprüft und überarbeitet:

20. November 2025

Lesedauer: < 1 minute

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian

Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen, nicht nach, so kann das Gericht ein Zwangsgeld gegen ihn verhängen. Das zumindest hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.6.2008, Az: 2 Ta 106/08).

Der Arbeitgeber hatte sich durch gerichtlichen Vergleich verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Nachdem der Kläger Wochen später immer noch kein Zeugnis erhalten hatte, hat er schließlich beim Arbeitsgericht Trier einen Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln gestellt. Vom Arbeitgeber wieder kein Lebenszeichen innerhalb der gesetzten Frist.

Das Ergebnis: die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 1.000,00 EUR, ersatzweise Zwangshaft! Nun wurde der Arbeitgeber langsam munter und legte sofortige Beschwerde ein, schließlich habe er das Zeugnis mittlerweile erteilt. „Zu spät“, sagten die Richter des LAG Rheinland-Pfalz. Der Beschluss des Arbeitsgericht sei zurecht ergangen.

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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