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18
Sep
2008

Immer noch kein Zeugnis? Zwangsgeld! (#Urteil)

Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen, nicht nach, so kann das Gericht ein Zwangsgeld gegen ihn verhängen. Das zumindest hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.6.2008, Az: 2 Ta 106/08). Der Arbeitgeber hatte sich durch gerichtlichen Vergleich verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Nachdem der Kläger Wochen später immer noch kein Zeugnis erhalten hatte, hat er schließlich beim Arbeitsgericht Trier einen Antrag auf Festsetzung...
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