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Achtung Zwischenzeugnis
20
Okt
2008

Streitwert bei Zwischenzeugnis geringer als bei Endzeugnis

Autorin: Claudia Kilian

Streitet man vor Gericht um ein Zwischenzeugnis, beträgt der Streitwert einen halben Monatsverdienst des Arbeitnehmers. Damit ist der Wert des Zwischenzeugnisses geringer als der Wert des Endzeugnisses. 

Stellt der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis aus, muss man wohl oder übel eine Klage in Betracht ziehen. In erster Linie will man in diesem Fall wissen: Wie viel Geld kostet mich das? Bei einer Klage auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehen die Gerichte von einem Streitwert in Höhe eines Bruttomonatsgehalts des Arbeitnehmers aus. Doch gilt dies auch für ein Zwischenzeugnis?

Wie hoch ist der Streitwert beim Zwischenzeugnis?

Darüber stritten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite vor dem LAG Sachsen. Die erste Instanz, das Arbeitsgericht Dresden, hatte ebenfalls einen Bruttomonatsverdienst als Streitwert zugrunde gelegt. Doch das LAG Sachsen entschied, dass sich der Streitwert bei einer Klage auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses auf ein halbes Monatsgehalt beläuft. Dieser Betrag berücksichtige den vorläufigen Charakter des Zwischenzeugnisses am besten.

Zwischenzeugnis hat vorläufigen Charakter

Ein Zwischenzeugnis sei keine abschließende Beurteilung der Leistung und nur für den Zeitraum bindend, auf den sich das Zeugnis erstreckt. Deshalb habe ein Zwischenzeugnis nur vorläufigen Charakter. Der Wert eines Zwischenzeugnisses sei daher geringer als der Wert des Zeugnisses, welches der Arbeitnehmer nach Ende seines Arbeitsverhältnisses erhält.

Quelle: LAG Sachsen, Beschluss vom 19.10.2000, Az.: 9 Ta 173/00


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Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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