15
Mrz
2020
Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis sind tabu – wenn sie gravierend sind (#Urteil)
Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber grundsätzlich beseitigen. Sonst besteht der Verdacht, dass er sich - durch bewusst mangelnde Sorgfalt - vom Inhalt distanziert. Aber: Die Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis müssen "gravierend" sein.