15
Mrz
2020
Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis sind tabu (#Urteil)
Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber grundsätzlich beseitigen. Sonst besteht der Verdacht, dass er sich – durch bewusst mangelnde Sorgfalt – vom Inhalt distanziert. Nur...mehr erfahren