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Arbeitszeugnis richtig in Form
6
Apr
2023

Alles über Schriftart, Schriftgröße und Blocksatz im Arbeitszeugnis

Alles über Schriftart, Schriftgröße und Blocksatz im Arbeitszeugnis

Autorin: Claudia Kilian

Welche Schriftart sollte im Arbeitszeugnis verwendet werden? Welche Schriftgröße ist ideal? Blocksatz im Arbeitszeugnis oder linksbündig? Dürfen Wörter im Arbeitszeugnis unterstrichen werden? Auch bei einem Arbeitszeugnis zählt oft der erste Eindruck. Wir haben alle wichtigen Fragen rund um das Schriftbild für Sie zusammengestellt.

Welche Schriftart sollte im Arbeitszeugnis verwendet werden?

Bezüglich der Schriftart im Arbeitszeugnis gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Wichtig ist nur, dass im gesamten Dokument die gleiche Schriftart für den Zeugnistext verwendet wird. In der Regel wird der Zeugnisaussteller die Schriftart verwenden, die dem Corporate Design (CD) des Unternehmens entspricht.

Wir sehen bei unserer Zeugnisanalyse fast ausschließlich serifenlose Schriftarten, wie zum Beispiel Arial, Verdana, Frutiger oder Calibri. Sie wirken einfach moderner und klarer.

Welche Schriftgröße ist im Arbeitszeugnis ideal?

Auch die Frage, welche Schriftgröße im Arbeitszeugnis verwendet werden sollte, hören wir immer wieder. Beziehungsweise sehen wir hin und wieder Arbeitszeugnisse, die in so kleiner Schrift geschrieben sind, um möglichst viel auf die Seite zu bekommen. Andere wiederum setzen auf eine besonders große Schriftart, um das Arbeitszeugnis künstlich aufzublähen.

Auch hier würden wir in erster Linie auf das Corporate Design des Unternehmens schauen. Abseits dessen muss die Schriftgröße im Arbeitszeugnis so groß sein, dass man den Text gut lesen kann. Ganz ehrlich: Lieber eine halbe Seite mehr, bevor ein potenzieller Leser eine Lupe einsetzen muss. Wenn das Arbeitszeugnis wirklich unangemessen lang wird, sollte man lieber noch mal schauen, ob man einzelne Punkte besser auf den Punkt bringen kann.

Linksbündig oder Blocksatz im Arbeitszeugnis?

Ob man Flattersatz (linksbündig) oder Blocksatz im Arbeitszeugnis verwendet, ist Geschmackssache. Der Arbeitgeber kann hier frei entscheiden, es gibt keine rechtlichen Vorgaben. Wichtig ist nur, dass die Absätze einheitlich in Flatter- oder Blocksatz dargestellt werden.

Wir bevorzugen tatsächlich Blocksatz im Arbeitszeugnis, weil wir das Schriftbild als ruhiger empfinden. Bei Blocksatz sollte man allerdings darauf achten, dass sich nicht zu große Wortabstände einschleichen. Dies kommt zum Beispiel häufig bei einer Aufzählung der Aufgaben vor. Hier würden wir auf linksbündig stellen.

Dürfen Wörter im Arbeitszeugnis unterstrichen, gefettet oder kursiv geschrieben werden?

Immer wieder sehen wir bei Arbeitszeugnissen, dass einzelne Wörter oder Passagen gefettet (bold) oder kursiv, teilweise sogar unterstrichen wurden. Das betrifft oft Namen, aber auch Stellenbezeichnungen oder Eigennamen, wie zum Beispiel Projekte, Weiterbildungen oder Produktnamen. Auch die Überschriften einzelner Aufgabencluster werden gerne mal gefettet.

In einem Arbeitszeugnis sollten generell keine Sonderformatierungen (fett, kursiv, unterstrichen) verwendet werden, da sie als versteckte Hinweise gedeutet werden könnten. Und Sie wissen ja: Alles, was einen versteckten Hinweis geben könnte, ist im Arbeitszeugnis nicht erwünscht.

Eine Ausnahme ist die Überschrift im Arbeitszeugnis. Es spricht nichts gegen eine Überschrift in bold und in etwas größerer Schriftgröße.

Sind „Gänsefüßchen“ im Arbeitszeugnis erlaubt?

Was für Sonderformate gilt, muss ebenso für „Gänsefüßchen“ gelten. Wenn Begriffe in Anführungszeichen abgebildet werden, könnte dies ebenso als versteckter Hinweis gedeutet werden. Deshalb sind Anführungszeichen im Arbeitszeugnis keine gute Idee.

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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