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LAG Mecklenburg-Vorpommern: Arbeitgeber muss nur gravierende Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis korrigieren

zuletzt geprüft und überarbeitet:

27. April 2026

Lesedauer: 3 Minuten

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Roter Stift mit abgebrochener Spitze als Sinnbild für zu viele Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis

Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber beseitigen – aber nur, wenn sie offensichtlich und gravierend sind (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 02.04.2019, Az. 2 Sa 187/18).

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Das Urteil auf einen Blick

Enthält das Arbeitszeugnis Rechtschreibfehler, muss der Arbeitgeber diese beseitigen.

Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis können darauf hindeuten, dass sich der Arbeitgeber – durch bewusst mangelnde Sorgfalt – vom Inhalt des Zeugnisses distanziert.

Die Rechtschreibfehler müssen aber offensichtlich und gravierend sein.

Fehlende Bindestriche bei Mehrwort-Fachbegriffen (z.B. IT Projekt, Marketing Manager) sind nicht gravierend.

Der Arbeitgeber muss zwar die Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis beseitigen, aber keinen komplett neuen Text akzeptieren.

Darum ging es vor Gericht

Im Entscheidungsfall ging es um das Arbeitszeugnis eines IT Netzwerk Administrators. Dieser hatte verschiedene Punkte in seinem Arbeitszeugnis moniert, unter anderem die Aufzählung seiner Tätigkeiten in Stichworten und die nicht vollständige Schlussformel. Darüber hinaus rügte er zehn Rechtschreibfehler im Zeugnistext – in erster Linie jedoch Satzzeichen und Interpunktion. Unter anderem verlangte er beispielsweise, die Wortfolge IT Infrastruktur Projekt mit Bindestrich zu schreiben, also IT-Infrastruktur-Projekt.

So hat das Gericht entschieden

Nur ein Zeugnis, das nach den Regeln der deutschen Sprache zu Papier gebracht wurde, erfüllt den gesetzlichen Zeugnisanspruch. Rechtschreibfehler sind jedoch nur korrekturbedürftig, wenn sie offensichtlich und gravierend sind, heißt es in der Urteilsbegründung. Doch was bedeutet „gravierende Rechtschreibfehler“?

Die Richter taten sich schwer, bei den fehlenden Bindestrichen von gravierenden Fehlern zu sprechen. Das Sprachverständnis des Lesers sei offen für eine gewisse Variationsbreite der Fachbegriffe. Mehrheitlich werde die Wortfolge IT Infrastruktur Projekt im richtigen Kontext genauso gut verstanden wie die sprachlich korrekte Fassung  IT-Infrastruktur-Projekt.

Die verwendeten Mehrwort-Fachbegriffe setzen sich zudem aus lateinischen, deutschen und vor allem englischen Begriffen zusammen und enthalten noch geschützte Eigennamen von IT-Produkten. In dieser Gemengelage sei ein fehlender Bindestrich verzeihlich. Die Richter sahen keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Arbeitgeber dadurch eine negative As­so­zi­a­ti­on beim Leser hervorrufen wollte. Neun von zehn der gerügten Fehler waren damit nicht erheblich.

Auffällig war hingegen ein Fehler am Ende der Liste. Dort endete ein Klammerzusatz mit zwei unmittelbar aufeinander folgenden schließenden Klammern. Dieser typischer Leichtsinnsfehler könne bei Leser durchaus zu Irritationen führen.

Letztendlich mussten die Richter hier nicht entscheiden, ob die Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis gravierend waren. Der Kläger hatte nämlich nicht die Korrektur der Fehler gefordert, sondern einen komplett neuen Text eingereicht (Fließtext statt Aufzählung der Aufgaben). Und hier sagte das Gericht: Das geht so nicht. Der Arbeitgeber darf das Stilmittel wählen. Eine stichwortartige Aufzählung der Aufgaben in der Tätigkeitsbeschreibung ist in Ordnung.

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Und wie können wir Sie unterstützen?

Sie haben Rechtschreibfehler in Ihrem Arbeitszeugnis entdeckt und fragen sich, ob die gravierend genug sind?
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Bei unserem Zeugnis-Check schauen wir genau hin.

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Das bedeutet das Urteil für die Praxis

Für Arbeitnehmer

  • Der Arbeitgeber muss Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis korrigieren. Doch nicht alle Fehler sind gleich relevant.
  • Wer eine Korrektur will, sollte die fehlerhaften Stellen genau benennen..
  • Ihre Funktion wurde im Arbeitszeugnis falsch geschrieben? Maßgeblich ist, wie die Stelle im Unternehmen bezeichnet wurde. Was steht in Ihrem Arbeitsvertrag und in Ihrem Mail-Footer?
  • Der Ton macht die Musik. Mit einem freundlichen Hinweis auf Schreibfehler und den richtigen Argumenten können Sie unter Umständen noch weitere Änderungen rausholen.

Für Arbeitgeber

  • Fehler passieren! Wer jedoch ein Arbeitszeugnis mit vielen Rechtschreibfehlern ausstellt, riskiert den Verdacht, sich bewusst vom Inhalt zu distanzieren.
  • Gravierende Rechtschreibfehler müssen korrigiert werden, einen komplett neuen Text müssen Sie jedoch nicht akzeptieren.
  • Der einfachste Weg: Entschuldigen, Schreibfehler korrigieren und das Arbeitszeugnis neu ausfertigen. Nachlässigkeit beim Zeugnis fällt am Ende auf den Aussteller zurück.
  • Wer Zeugnisse regelmäßig ausstellt, kann sich mit einem einfachen Vier-Augen-Prinzip viel Ärger ersparen. Oder Sie verwenden eine digitale Rechtschreibhilfe, wie zum Beispiel das Duden-Mentor-Add-In für Word. Achtung: Bei personenbezogenen Dokumenten wie Arbeitszeugnissen sollte man jedoch im Hinterkopf behalten, dass diese den Text an externe Server übertragen, und Namen und sensible Daten vor der Prüfung ggf. schwärzen.

Meine Einschätzung

In meiner täglichen Arbeit sehe ich beides: Lustlos erstellte Arbeitszeugnisse, die vor Rechtschreibfehlern nur so strotzen. Und dann gibt es auch (hin und wieder, sehr selten) Mandanten, die wirklich jedes Komma und jeden Satzabstand hinterfragen. Die Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern ist für mich eine Einladung an beide Seiten, Augenmaß zu bewahren. Arbeitnehmer sollten sich auf das konzentrieren, was wirklich schadet: handfeste Schreibfehler, unvollständige Sätze, fehlende Leistungskriterien. Und Arbeitgeber sollten sich fragen, ob ein fehlerbeladenes Zeugnis wirklich der Eindruck ist, den sie hinterlassen wollen. Denn in Zeiten allgegenwärtiger Rechtschreibhilfen ist ein Arbeitszeugnis mit Schreibfehlern wirklich unprofessionell. Übrigens lese ich hier Arbeitszeugnisse von Online Marketing Managern, Onlinemarketing-Managern und Online-Marketingmanagern. Im Arbeitszeugnis sollte die Funktion immer so benannt sein, wie sie im Unternehmen gelebt und verwendet wird.

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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