mein-Arbeitszeugnis.com
  • Zeugnis-Analyse
  • Zeugnis-Überarbeitung
  • Zeugnis-Erstellung
  • Alle Services
    • Zeugnis-Analyse
    • Zeugnis-Überarbeitung
    • Zeugnis-Erstellung
    • Service für Arbeitgeber
    • Service für Anwälte
  • News
  • Gut zu Wissen
    • Zeugnis bei Kündigung & Co.
    • Recht auf ein Arbeitszeugnis
    • Arbeitszeugnis richtig in Form
    • Zeugnisinhalt unter der Lupe
    • Sonderformen Arbeitszeugnis
    • Achtung Zwischenzeugnis
    • Zeugnissprache verbessern
    • Streit um das Arbeitszeugnis?
    • Die Referenz für Freiberufler
  • Über uns
    • Fragen? Wünsche? Anregungen?
    • Zeugnis-Ratgeber & mehr
mein-Arbeitszeugnis.com
  • Zeugnis-Analyse
  • Zeugnis-Überarbeitung
  • Zeugnis-Erstellung
  • Alle Services
    • Zeugnis-Analyse
    • Zeugnis-Überarbeitung
    • Zeugnis-Erstellung
    • Service für Arbeitgeber
    • Service für Anwälte
  • News
  • Gut zu Wissen
    • Zeugnis bei Kündigung & Co.
    • Recht auf ein Arbeitszeugnis
    • Arbeitszeugnis richtig in Form
    • Zeugnisinhalt unter der Lupe
    • Sonderformen Arbeitszeugnis
    • Achtung Zwischenzeugnis
    • Zeugnissprache verbessern
    • Streit um das Arbeitszeugnis?
    • Die Referenz für Freiberufler
  • Über uns
    • Fragen? Wünsche? Anregungen?
    • Zeugnis-Ratgeber & mehr

Kein Recht auf freundliche Schlussformel bei durchschnittlicher Bewertung (#Urteil)

zuletzt geprüft und überarbeitet:

20. November 2025

Lesedauer: < 1 minute

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Alles Gute

Arbeitnehmer mit einer durchschnittlichen Beurteilung haben kein Recht darauf, dass ihr Ihnen Chef «für den beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute» wünscht. Eine freundliche Schlussformel ist nicht geschuldet. 

Im Entscheidungsfall hatte die Arbeitgeberseite ein Zeugnis mit der Note befriedigend ausgestellt. Anstelle der üblichen „Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel“ endete das Arbeitszeugnis lediglich mit dem Satz: „Das Arbeitsverhältnis musste aus betrieblichen Gründen beendet werden.“

Freundliche Schlussformel gefordert

Der Mitarbeiter legte jedoch Wert auf eine Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis. Konkret forderte er den Satz: „Wir danken Herrn Q. für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute.“

Forderung bei durchschnittlichem Arbeitszeugnis zu weit gefasst

Das LAG Düsseldorf bezieht sich im Urteil zunächst auf ein Urteil des BAG vom  20.02.2001 (Az.: 9 AZR 44/00). Danach gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine freundliche Schlussformel inklusive Dank und gute Wünsche. Die Düsseldorfer Richter sehen jedoch auch die Meinung führender Arbeitsrechtler, wonach eine fehlende Schlussformel das Arbeitszeugnis entwerte.

Achtung

Das BAG ist konsequent in dieser Sache. So erklärte es zuletzt 2012 in einem Grundsatzurteil: „Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis nicht mit einer freundlichen Schlussformel (Dank, Bedauern, gute Wünsche) abschließen. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage.“ (BAG, Urteil vom 11.12.2012, Az.: 9 AZR 227/11).  Wir haben das Urteil hier besprochen.

Letztendlich ließen es die Düsseldorfer Richter offen, ob sie dem BAG grundsätzlich folgen. Sie hielten die geforderte Dankes- und Zukunftsformel für zu weitgehend. Der ehemalige Mitarbeiter kann hier nicht verlangen, dass sich der Arbeitgeber für die gute Zusammenarbeit bedankt und ihm für den beruflichen und den privaten Lebensweg alles Gute wünscht.

Selbst wenn ein Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sein sollte, Arbeitszeugnisse mit einer Schlussformel zu beenden, müsse diese bei durchschnittlichen Arbeitsleistungen kein besonderes Bedauern ausdrücken  (LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2008, Az: 12 Sa 505/08).

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Wann ist die Schlussformel im Arbeitszeugnis vollständig?
  • Corona-Krise im Arbeitszeugnis als Grund angeben?
  • Schlussformel: Kein Recht auf Dank, Bedauern, gute Wünsche (#Urteil)
  • Arbeitszeugnis: „Wir wünschen ihm alles Gute für die Zukunft“ reicht (#Urteil)
  • Arbeitszeugnis: Was bedeutet „Wir geben gerne Auskunft“? (#Urteil)
Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

Wie gut ist Ihr Arbeitszeugnis wirklich?

Sie können jetzt noch länger nach den Formulierungen im Internet suchen. Oder Sie sparen Zeit und Nerven und lassen uns das Zeugnis prüfen!

Jetzt Zeugnis prüfen lassen

Gut zu wissen

Besondere Erfolge im Arbeitszeugnis: So werten Sie Ihr Zeugnis gezielt auf
Warum das „weiterhin viel Erfolg“ im Arbeitszeugnis den Unterschied ausmacht
Muss die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt werden?
Zur vollen oder vollsten Zufriedenheit?
Sollten Sprachkenntnisse im Arbeitszeugnis genannt werden?

Unser Buch zum Thema

Das Arbeitszeugnis - Kompakt-Ratgeber von Claudia Kilian (erschienen bei Verlag C.H.Beck)

Von Claudia Kilian, in der 2. Auflage erschienen im Verlag C.H. Beck

Jetzt bei Amazon
Wie können wir Sie unterstützen?
  • Arbeitszeugnis schreiben lassen
  • Arbeitszeugnis prüfen lassen
  • Arbeitszeugnis optimieren lassen
  • Zeugnis-Unterstützung für Rechtsanwälte
Mein-Arbeitszeugnis.com
  • Über uns
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Presse

Copyright 2024 – mein-arbeitszeugnis.com

Erfahrungen & Bewertungen zu mein-arbeitszeugnis.com