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Muss ehrlich im Arbeitszeugnis stehen? (#Urteil)

zuletzt geprüft und überarbeitet:

20. November 2025

Lesedauer: 2 Minuten

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Geldkassette mit Euroscheinen und Kleingeld

Kann ein Arbeitnehmer fordern, dass die Eigenschaft ehrlich im Arbeitszeugnis bescheinigt wird? Das LAG Hamm sagt ja, wenn die Eigenschaft branchenüblich ist und der Arbeitnehmer redlich war.   

Im Entscheidungsfall vor dem LAG Hamm ging es um die Erwähnung von „Ehrlichkeit“ im Arbeitszeugnis. Geklagt hatte ein ehemaliger Mitarbeiter einer Einzelhandelsfiliale, der zuletzt als Verkaufsstellenleiter tätig war.  Insgesamt sieben Jahre war der Mann im Unternehmen beschäftigt, bevor er aus eigenem Antrieb kündigte. Im Zwischenzeugnis wurde ihm bescheinigt, dass er „ehrlich, fleißig, pünktlich und zuverlässig “ ist.  Im Endzeugnis fehlte dann allerdings das Wort „ehrlich“. Grund genug, vor Gericht zu ziehen.

An Diebstählen beteiligt?

Vor dem Arbeitsgericht erklärte die Arbeitgeberseite, der ehemalige Verkaufsstellenleiter sei an Diebstählen in seiner Filiale beteiligt gewesen. Man konnte sogar eine handschriftliche Erklärung einer anderen Mitarbeiterin vorlegen, die zugab, an Diebstählen zusammen mit dritten Personen beteiligt gewesen zu sein. Für den ehemaligen Verkaufsstellenleiter nicht nachvollziehbar. Er bestritt den Vorwurf und verlangte eine Berichtigung des Arbeitszeugnisses. Der Arbeitgeber sei  zudem an das Zwischenzeugnis gebunden und müsse das ehrlich im Arbeitszeugnis wieder aufnehmen.

Ehrlich im Arbeitszeugnis, wenn branchenüblich

Laut LAG Hamm kann ein redlicher Mitarbeiter fordern, dass die Ehrlichkeit im Arbeitszeugnis erwähnt wird. Allerdings nur, wenn die Eigenschaft branchenüblich ist und das Fehlen darauf hinweist, dass der Mitarbeiter unredlich war.  Die Arbeitgeberseite könne das Wort ehrlich hingegen weglassen, wenn der Mitarbeiter in irgendeiner Weise vorsätzlich untreu gewesen sei. Ein bloßer Verdacht soll allerdings nicht ausreichen, da das Arbeitszeugnis Fakten enthalten muss und die Wahrheitspflicht gilt.

Der Verkaufsstellenverwalter im Entscheidungsfall gehört nach Auffassung der Richter zu einem Personenkreis, bei dem ein Hinweis auf die Ehrlichkeit im Arbeitszeugnis erwartet werden kann.

Achtung

Bei welchen anderen Berufsbildern der Hinweis auf Ehrlichkeit im Arbeitszeugnis erwartet werden kann, ließ das Gericht offen.  Wir gehen davon aus, dass es in erster Linie um sensible Jobs mit einer gewissen Vertrauensstellung geht, etwa Kassierer und Buchhalter.  Jobs also, bei denen es verstärkt darum geht, dass der Mitarbeiter tatsächlich redlich ist. Bei allen anderen Positionen könnte die Beschreibung als ehrlich im Arbeitszeugnis negativ gedeutet werden. Schließlich ist die Ehrlichkeit eine Eigenschaft, die als selbstverständlich gilt. Mögliche Alternativen im Arbeitszeugnis: integer oder loyal.

Verdacht auf Straftat reicht nicht aus

Im Entscheidungsfall kam es vor allem darauf an, ob der Verkaufsstellenleiter tatsächlich redlich war. Hier konnte die Arbeitgeberseite jedoch nicht beweisen, dass er an den Diebstählen beteiligt war. Es gab weder Augenzeugen noch konnte der Arbeitgeber die konkreten Details der Diebstähle beschreiben.

Fazit: Die Arbeitgeberseite muss also das Wort ehrlich im Arbeitszeugnis wieder aufnehmen.

LAG Hamm, Urteil vom 31.01.2019, Az.: 11 Sa 795/18

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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