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Arbeitszeugnis: Arbeitgeber muss branchenübliche Formulierungen ergänzen (#Urteil)

zuletzt geprüft und überarbeitet:

2. Oktober 2024

Lesedauer: 2 Minuten

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
alte Schreibmaschine -

Welche Eigenschaften, Fähigkeiten oder Kenntnisse gehören in ein Arbeitszeugnis?  Nun, das kommt immer auf den jeweiligen Job an. Wichtige Eigenschaften und Fähigkeiten müssen auf jeden Fall als „branchenübliche Formulierungen“ im Arbeitszeugnis aufgenommen werden.

Was denken Sie: Muss ein Redakteur einer Tageszeitung in Stresssituationen belastbar sein? Mit genau dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigt. Geklagt hatte ein Redakteur, dem im Arbeitszeugnis eben keine Belastbarkeit bescheinigt wurde.

Fehlende Inhalte können unzulässige Geheimzeichen sein

Lässt der Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis bestimmte Inhalte weg, kann das als unzulässiges Geheimzeichen gewertet werden. Konkret bedeutet das: Fehlt eine wesentliche Eigenschaft im Zeugnis, gab es wohl Probleme bei dem Mitarbeiter.

Welche Formulierungen üblich sind, hängt von der jeweiligen Branche oder Berufsgruppe ab. Die Vorinstanz, das Sächsische LAG, muss daher jetzt klären, ob Redakteure in Stresssituationen besonders belastbar sein müssen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, die branchenübliche Formulierung zu ergänzen.

Was sind branchenübliche Formulierungen bei Zeitungsredakteuren?

In einem Arbeitszeugnis kommt es also auf die Kenntnisse, Eigenschaften und Fähigkeiten an, die wichtig in dem jeweiligen Job sind. Das wollen wir an dem Beispiel Redakteur verdeutlichen. In einem Arbeitszeugnis für einen Redakteur würden wir uns folgende Inhalte wünschen:

  1. Arbeitsbefähigung: Fachwissen, eventuell Spezialwissen oder Schwerpunkte, Branchen- und Marktkenntnisse, evtl. Berufserfahrung, Weiterbildung (Bereitschaft, Erfolg, praktische Umsetzungskompetenz, wichtige Veranstaltungen), Schreibstil, Kreativität, Gespür für Themen und Leser, evtl. der Umgang mit Online-Medien und Social Media, Networking, ggf. Sprachkenntnisse,
    Außerdem: Auffassungsgabe, analytisches Denkvermögen, Urteilsvermögen, Flexibilität, Vielseitigkeit, Einarbeitung in neue Aufgaben, Belastbarkeit und Ausdauer
  2. Arbeitsweise: strukturiert, sorgfältig, gewissenhaft, selbstständig, zuverlässig, verantwortungsbewusst, effizient, vorausschauend und planend, objektiv,
  3. Arbeitsbereitschaft: leistungsbereit, engagiert, motiviert, beweist Eigeninitiative,
  4. Arbeitserfolg: Qualität der Beiträge, außerordentliche Themen, besonders erfolgreiche Beiträge, eventuell Auszeichnungen, unter Umständen auch Einhaltung des Redaktionsschlusses

Und wie können wir Sie unterstützen?

Sie legen Wert auf ein wirklich aussagekräftiges Arbeitszeugnis, das alle wichtigen Eigenschaften enthält? Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihr Arbeitszeugnis.

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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