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Muss Karneval im Arbeitszeugnis erwähnt werden? (#Urteil)

zuletzt geprüft und überarbeitet:

20. November 2025

Lesedauer: < 1 minute

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Kölschkranz auf Holztisch

Muss im Arbeitszeugnis bestätigt werden, dass man in der Karnevalszeit gearbeitet hat? Bei einer Kellnerin wohl schon, sagt das Arbeitsgericht Köln. Der Grund: die Arbeitsbelastung sei zu dieser Zeit im Rheinland besonders hoch. 

Geklagt hatte eine Kellnerin, die im Arbeitszeugnis ausdrücklich bestätigt haben wollte, dass sie auch während der Karnevalszeit im Service gearbeitet habe. Sie stritt mit ihrem Arbeitgeber vor allem darüber, ob auch Weiberfastnacht und der Tag danach zum Karneval gehören.

Die Kölner Arbeitsrichter gaben der Kellnerin Recht. Sie gaben zwar zu, dass die Karnevalszeit gesetzlich nicht genau definiert sei, aber zumindest im Rheinland sei „gerichtsbekannt“, dass sich die „Karnevalszeit“ eindeutig auf den gesamten Zeitraum von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch beziehe.

Achtung

Was macht Ihren Job aus? Eine hohe Arbeitsbelastung? Ein selbstständiges Vorgehen? Strategisches Denken und Handeln? Ein besonderes Fachwissen oder Können? Die Liste der besonderen Eigenschaften und Fähigkeiten ist lang. Achten Sie immer darauf, dass sich diese Eigenschaften im Arbeitszeugnis wiederfinden.

Karneval im Arbeitszeugnis aufgrund hoher Arbeitsbelastung

Laut Arbeitsgericht Köln haben besonders Arbeitnehmer aus der Gastronomie ein berechtigtes Interesse daran, dass der Arbeitgeber die Arbeit während Karneval im Arbeitszeugnis erwähnt. Der Grund: Die Arbeitsbelastung sei in dieser Zeit im Rheinland und vor allem in Köln besonders hoch. Dies sei ebenfalls „gerichtsbekannt“.

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 11.01.2019, Az.: 19 Ca 3743/18

Und wie können wir Sie unterstützen?

Natürlich will wahrscheinlich jeder für sich beanspruchen, ehrlich, kreativ oder sorgfältig zu sein. Doch Vorsicht, hier geht es nicht um Ihre persönlichen – privaten – Eigenschaften. Es zählt, welche Eigenschaften in Ihrem Job gefragt sind. Fehlen in Ihrem Arbeitszeugnis wesentliche Eigenschaften oder Fähigkeiten, sollten Sie Ihren Arbeitgeber um eine Zeugnis-Korrektur bitten. Wir prüfen Ihr Zeugnis und ergänzen fehlende Inhalte – rechtlich fundiert und sprachlich versiert.

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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