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  • Wie gut sind KI-generierte Arbeitszeugnisse wirklich?

    Wie gut sind KI-generierte Arbeitszeugnisse wirklich?

    KI-generierte Arbeitszeugnisse sparen Zeit – sind aber (noch?) kein Ersatz für menschliche Expertise. Denn die KI streicht oft wichtige Verstärker wie „stets“ oder „sehr“. Das kann die Zeugnisnote verschlechtern.

  • „Arbeitszeugnisse sind Scam!“ [Meinung]

    „Arbeitszeugnisse sind Scam!“ [Meinung]

    Ein LinkedIn-Post hat mich heute morgen getriggert: Arbeitszeugnisse sind Scam, hieß es da. Sind Arbeitszeugnisse wirklich Betrug? Oder verkennen wir ihren eigentlichen Wert? Ein Plädoyer für mehr Differenzierung, Fairness – und echte Wertschätzung.

  • Zeugnisdatum: Vier bis acht Wochen später sind ok

    Zeugnisdatum: Vier bis acht Wochen später sind ok

    Bisher galt: Das Arbeitszeugnis sollte im Idealfall auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses datiert sein – alles andere könnte auf einen Streit über das Arbeitszeugnis hindeuten. Doch jetzt überrascht das LAG Köln mit einer neuen Entscheidung. Die bisherige Schallgrenze von maximal 14 Tagen wackelt.

  • Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie darf im zeugnis erwähnt werden

    Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie darf im zeugnis erwähnt werden

    Normalerweise dürfen Arbeitgeber laufende Ermittlungsverfahren nicht im Arbeitszeugnis erwähnen. Das Arbeitsgericht Siegburg hat nun jedoch entschieden, dass der Schutz von Kindern vorgeht.

  • Digitale Signatur im Arbeitszeugnis: Das gilt seit Januar 2025

    Digitale Signatur im Arbeitszeugnis: Das gilt seit Januar 2025

    Die Digitalisierung verändert auch die Personalprozesse – und das betrifft nun auch das Arbeitszeugnis. Seit dem 1. Januar 2025 ist es in Deutschland rechtlich zulässig, ein Arbeitszeugnis digital zu signieren. Eine eingescannte Unterschrift reicht allerdings nicht aus.

  • Jahreswechsel: Dezember ist Zeugniszeit

    Jahreswechsel: Dezember ist Zeugniszeit

    Jobwechsel zum 1. Januar? Beförderung zum Jahreswechsel? Ändern sich Ihre Aufgaben? Oder wechselt der Vorgesetzte? Das alles sind Gründe, um jetzt ein Zwischenzeugnis anzufragen.

  • Ein Arbeitszeugnis vom 31. März 2024? Ernsthaft?

    Ein Arbeitszeugnis vom 31. März 2024? Ernsthaft?

    Aus aktuellem Anlass: Da ich derzeit sehr viele Zeugnisse auf dem Tisch habe, die angeblich am 31.3.2024 ausgestellt wurden, möchte ich jetzt mal einen dezenten Hinweis geben.

  • Ein Arbeitszeugnis „im Auftrag des Arbeitsgerichts“? (#Urteil)

    Ein Arbeitszeugnis „im Auftrag des Arbeitsgerichts“? (#Urteil)

    Der Vermerk „im Auftrag des Arbeitsgerichts“ ist im Arbeitszeugnis nicht zulässig. (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2023, Az.: 26 Ta 1198/23).

  • Kein Geschäftspapier für Seite 2 im Arbeitszeugnis? (#Urteil)

    Kein Geschäftspapier für Seite 2 im Arbeitszeugnis? (#Urteil)

    Verwendet der Arbeitgeber in seiner Geschäftskorrespondenz nur auf Seite 1 sein Geschäftspapier, so muss er bei einem Arbeitszeugnis keine Ausnahme machen.

  • Zeugniskorrektur: Arbeitgeber darf Dankesformel nicht streichen (#Urteil)

    Zeugniskorrektur: Arbeitgeber darf Dankesformel nicht streichen (#Urteil)

    Darf der Arbeitgeber bei einer Zeugniskorrektur Formulierungen wieder aus dem Arbeitszeugnis streichen, die der Mitarbeiter gar nicht beanstandet hat? Das Bundesarbeitsgericht sagt NEIN.

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