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Arbeitszeugnis richtig in Form
17
März
2025

Zeugnisdatum: 4 bis 8 Wochen später sind ok

Kalenderblatt, ein roter Stift hat die 30 markiert

Autorin: Claudia Kilian

Bisher galt: Das Arbeitszeugnis sollte auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses datiert sein – alles andere könnte auf einen Streit über das Arbeitszeugnis hindeuten. Doch jetzt überrascht das LAG Köln mit einer neuen Entscheidung. Die bisherige Schallgrenze von maximal 14 Tagen wackelt.

Das Wichtigste auf einen Blick für eilige Leser:

  • Im Arbeitszeugnis darf das tatsächliche Erstellungsdatum stehen, auch wenn es Wochen nach dem Austritt liegt. Auch hier gilt der Grundsatz der Zeugniswahrheit.
  • Eine Rückdatierung im Arbeitszeugnis ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  • Vier bis acht Wochen Verzögerung beim Arbeitszeugnis sind in der Praxis nicht ungewöhnlich – und kein Hinweis auf Streit.

Grundsatz der Zeugniswahrheit gilt auch für das Datum

Darf ein Zeugnis das Datum tragen, an dem es tatsächlich erstellt wurde – oder muss es auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zurückdatiert werden? Diese Frage hat das LAG Köln klar entschieden: Ein Zeugnis darf – und sollte – grundsätzlich das tatsächliche Ausstellungsdatum tragen – auch wenn es Wochen nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses liegt. Der Grundsatz der Zeugniswahrheit gelte auch für das Ausstellungsdatum.

Im Entscheidungsfall war das Arbeitszeugnis auf „im April 2023“ datiert, obwohl das Arbeitsverhältnis bereits Ende Februar geendet hatte. Weil der Mitarbeiter befürchtete, das verspätete Datum könne auf einen Konflikt hinweisen, klagte er auf Berichtigung des Ausstellungsdatums.

Arbeitszeugnis mit 4 bis 8 Wochen Verzögerung?

Vor rund 5 Jahren hatte das LAG Köln entschieden, dass unter dem Arbeitszeugnis im besten Fall der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses stehen sollte. Alles andere würde Raum für Spekulationen lassen, zum Beispiel einen Hinweis auf einen Zeugnisstreit geben (LAG Köln, Beschluss vom 27.03.2020, Az.: 7 Ta 200/19). Nun sagt das LAG Köln jedoch, dass in der Realität eine zeitliche Verzögerung von vier bis acht Wochen nach Vertragsende absolut normal sein kann, bis der Mitarbeitende das Arbeitszeugnis in der Hand hält. Gründe dafür sind meist organisatorischer Art wie etwa Arbeitsbelastung, Urlaub oder Krankheit. Daraus könne man keinen Streit um das Zeugnis oder eine fehlende Wertschätzung dem ehemaligen Arbeitnehmer gegenüber ableiten (LAG Köln, Urteil vom 05.12.2024, Az.: 6 SLa 25/24).


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Ab wann ist die Verzögerung kritisch?

Dass ein zu spät ausgestelltes Arbeitszeugnis ein gewisses Geschmäckle hat, ist wohl nicht von der Hand zu weisen. Natürlich verstehe ich die Argumentation der Richter, dass im Arbeitsalltag oftmals vieles liegen bleibt. Dennoch empfinde ich es als Zeichen der Wertschätzung, wenn das Arbeitszeugnis am Ende des Arbeitsverhältnisses rechtzeitig fertig, abgestimmt und unterzeichnet ist . Aber nun gut: Vier bis acht Wochen später sind jetzt also ok und keiner darf daraus etwas Negatives ableiten.

Was aber, wenn das Arbeitszeugnis erst nach acht Wochen oder länger ausgestellt wird? Dazu hat das LAG Köln keine Aussage getroffen. Im Übrigen ist auch nicht gesagt, dass ein anderes Landesarbeitsgericht die Rechtslage anders beurteilt.

Rückdatierung muss vereinbart sein

Wer eine Rückdatierung wünscht, muss das vorher klar vereinbaren. Nur wenn eine abweichende Datierung ausdrücklich vereinbart wurde, etwa per Vergleich, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis rückdatieren. Wenn Sie also ein bestimmtes Anstellungsdatum anstreben, sollten Sie diesen Wunsch frühzeitig und möglichst schriftlich äußern. Denn nachträglich durchsetzen lässt sich ein solches Datum nicht ohne Weiteres.

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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