mein-Arbeitszeugnis.com
  • Zeugnis-Analyse
  • Zeugnis-Überarbeitung
  • Zeugnis-Erstellung
  • Alle Services
    • Zeugnis-Analyse
    • Zeugnis-Überarbeitung
    • Zeugnis-Erstellung
    • Service für Arbeitgeber
    • Service für Anwälte
  • News
  • Gut zu Wissen
    • Zeugnis bei Kündigung & Co.
    • Recht auf ein Arbeitszeugnis
    • Arbeitszeugnis richtig in Form
    • Zeugnisinhalt unter der Lupe
    • Sonderformen Arbeitszeugnis
    • Achtung Zwischenzeugnis
    • Zeugnissprache verbessern
    • Streit um das Arbeitszeugnis?
    • Die Referenz für Freiberufler
  • Über uns
    • Fragen? Wünsche? Anregungen?
    • Zeugnis-Ratgeber & mehr
mein-Arbeitszeugnis.com
  • Zeugnis-Analyse
  • Zeugnis-Überarbeitung
  • Zeugnis-Erstellung
  • Alle Services
    • Zeugnis-Analyse
    • Zeugnis-Überarbeitung
    • Zeugnis-Erstellung
    • Service für Arbeitgeber
    • Service für Anwälte
  • News
  • Gut zu Wissen
    • Zeugnis bei Kündigung & Co.
    • Recht auf ein Arbeitszeugnis
    • Arbeitszeugnis richtig in Form
    • Zeugnisinhalt unter der Lupe
    • Sonderformen Arbeitszeugnis
    • Achtung Zwischenzeugnis
    • Zeugnissprache verbessern
    • Streit um das Arbeitszeugnis?
    • Die Referenz für Freiberufler
  • Über uns
    • Fragen? Wünsche? Anregungen?
    • Zeugnis-Ratgeber & mehr

Einsicht in Personalakte: Nicht mit Anwalt (#Urteil)

zuletzt geprüft und überarbeitet:

20. November 2025

Lesedauer: < 1 minute

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Personalakte auf Computertastatur

Sie wollen wissen, was in Ihrer Personalakte steht? Sie dürfen Einsicht nehmen. Einen Rechtsanwalt dürfen Sie dabei jedoch nicht mitnehmen, sagt das Bundesarbeitsgericht.

Jeder Arbeitnehmer darf laut Gesetz seine Personalakte einsehen (§ 83 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG). Hierbei darf er dabei auch ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen.

Im Entscheidungsfall hatte ein Lagerist gerade eine Ermahnung kassiert und wollte daher seine Personalakte einsehen. In dieser Situation wollte er gerne einen Rechtsanwalt mitnehmen. Der Arbeitgeber wedelte jedoch mit dem Hausrecht und lehnte das ab. Immerhin durfte der Mitarbeiter Kopien seiner Personalakte anfertigen.

Personalakte: Betriebsrat darf mit, Anwalt nicht

Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht und bezog sich auf die abschließende Regelung im Betriebsverfassungsgesetz. Danach darf der Mitarbeiter ein Betriebsratsmitglied mitnehmen, nicht jedoch einen Rechtsanwalt. Auch aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung könne man kein Recht ableiten. Schließlich durfte der Mitarbeiter den Inhalt der Personalakte kopieren und konnte ihn so ausführlich mit seinem Rechtsanwalt besprechen (BAG, Urteil vom 12.07.2016, Az.: 9 AZR 791/14).

Welche Unterlagen sich in der Personalakte befinden

Was Mitarbeiter in der Personalakte finden, ist sicherlich von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Die folgende Aufzählung ist daher nicht vollständig.

Mitarbeiter- und Vertragsunterlagen

  • Arbeitsvertrag mit Stellenbeschreibung (wünschenswert),
  • Zusätze zum Arbeitsvertrag, z. B. Nebentätigkeitserlaubnis,
  • Bewerbungsunterlagen inklusive Schulzeugnis, Ausbildungszeugnis oder Studienabschlusszeugnis, Arbeitszeugnisse bisheriger Arbeitgeber,
  • eventuell amtliches Führungszeugnis,
  • eventuell Arbeitserlaubnis.

Steuer- und SV-Unterlagen

  • Sozialversicherungsausweis,
  • Unterlagen zu Zusatzversorgungskassen,
  • Nachweis über monatliche KV-Beiträge,
  • Lohn- und Gehaltsbescheinigungen,
  • Unterlagen über vermögenswirksame Leistungen.

Interne Mitarbeiterdokumente

  • Ermahnungen/Abmahnungen,
  • Protokolle über Mitarbeitergespräche,
  • Zielvereinbarungsdokumente,
  • Zwischenzeugnisse,
  • Personalbögen und sonstige Beurteilungen,
  • Nachweise über Personalentwicklungsmaßnahmen (Weiterbildungen).

Was gehört nicht in die Personalakte?

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich keine falschen Dokumente in die Personalakte aufnehmen. Gleiches gilt für Dokumente, über die er unberechtigt verfügt. Außerdem darf der Arbeitgeber keine Arztberichte des Betriebsarztes ablegen, um der Schweigepflicht

Und wie können wir Sie unterstützen?

Sie sind schon länger im Unternehmen und haben noch nie ein Zwischenzeugnis erhalten. Vielleicht finden Sie jetzt eine gute Gelegenheit, um ein Zwischenzeugnis einzufordern. Mögliche Gründe für ein Zwischenzeugnis finden Sie hier. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Überarbeitung Ihres Zeugnisses.

Bildquelle: DOC RABE Media/Fotolia

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Wann kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?
  • BAG: Mitarbeiter dürfen Personalakte auch nach Kündigung einsehen
  • BAG: Mitarbeiter dürfen Personalakte auch nach Kündigung einsehen
  • BAG: Mitarbeiter dürfen Personalakte auch nach Kündigung einsehen
  • BAG: Mitarbeiter dürfen Personalakte auch nach Kündigung einsehen
  • Unterschied Zwischenzeugnis – Endzeugnis
Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

Wie gut ist Ihr Arbeitszeugnis wirklich?

Sie können jetzt noch länger nach den Formulierungen im Internet suchen. Oder Sie sparen Zeit und Nerven und lassen uns das Zeugnis prüfen!

Jetzt Zeugnis prüfen lassen

Gut zu wissen

Gastbeitrag: Rechtliche Stolpersteine vermeiden – Was Arbeitgeber über Arbeitszeugnisse wissen sollten
Wie kann ich mein Arbeitszeugnis einklagen?
Zeugnisberichtigungsklage: Wie gut sind Ihre Chancen?
Zeugniskorrektur: Wer muss was beweisen?

Unser Buch zum Thema

Das Arbeitszeugnis - Kompakt-Ratgeber von Claudia Kilian (erschienen bei Verlag C.H.Beck)

Von Claudia Kilian, in der 2. Auflage erschienen im Verlag C.H. Beck

Jetzt bei Amazon
Wie können wir Sie unterstützen?
  • Arbeitszeugnis schreiben lassen
  • Arbeitszeugnis prüfen lassen
  • Arbeitszeugnis optimieren lassen
  • Zeugnis-Unterstützung für Rechtsanwälte
Mein-Arbeitszeugnis.com
  • Über uns
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Presse

Copyright 2024 – mein-arbeitszeugnis.com

Erfahrungen & Bewertungen zu mein-arbeitszeugnis.com