Was ist beim Zwischenzeugnis anders?
Das Zwischenzeugnis ist im Wesentlichen wie ein herkömmliches Arbeitszeugnis aufgebaut und doch gelten hier einige Besonderheiten, zum Beispiel bei Zeitform und Überschrift. Dies liegt ganz einfach daran, dass das Zwischenzeugnis während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird.
Die Überschrift beim Zwischenzeugnis
Ganz klar, bereits die Überschrift muss beim Zwischenzeugnis anders lauten als bei einem Endzeugnis. Schließlich will man ja dokumentieren, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht, zumindest noch für eine Weile. Dies kann man natürlich mit einer deutlichen Überschrift besonders gut zeigen. Das Wort Zwischenzeugnis wird das Erste sein, was dem Leser ins Auge sticht.
Vorläufiges Arbeitszeugnis
Aber welche Überschrift wählt man für ein Zeugnis, wenn der Mitarbeiter bereits die Kündigung erhalten hat und aufgrund einer längeren Kündigungsfrist noch einige Zeit dem Unternehmen angehören wird – freigestellt oder nicht.
Auch solche Zeugnisse tragen die Überschrift „Zwischenzeugnis“. Daneben wird in der Praxis auch die Überschrift „Vorläufiges Arbeitszeugnis“ verwendet. Auch das ist möglich und geht zurück auf § 35 Abs. 3 TVöD. Danach hat ein Beschäftigter im Öffentlichen Dienst einen Anspruch auf unverzügliche Ausstellung eines vorläufigen Zeugnisses hat, wenn ein TVöD-Arbeitsverhältnis gekündigt wird.
Welche Zeitform verwendet man beim Zwischenzeugnis?
Neben der Überschrift ist die Zeitform einer der wesentlichen Unterschiede zum Endzeugnis. Hauptsächlich findet man im Zwischenzeugnis Formulierungen im Präsens, in der Gegenwartsform (Er ist …, Sie arbeitet …, Er erledigt…,usw.).
Die Zeitform betrifft neben dem Einleitungssatz auch die einzelnen Leistungskriterien, die die zusammenfassende Leistungsbeurteilung sowie die Bewertung des Sozialverhaltens.
- Frau Müller ist seit dem 1. Februar 2010 in unserem Unternehmen tätig.
- Herr Rothe zeigt stets ein hohes Maß an Eigeninitiative und Engagement.
In meinem Zwischenzeugnis wird an einigen Stellen die Vergangenheitsform verwendet, ist das nicht falsch? Ich dachte, es muss alles in im Präsens dargestellt sein.“ Diese Frage hören wir nicht selten. Die Antwort darauf ist einfach. Auch im Zwischenzeugnis kann die Vergangenheitsform verwendet werden.
Ein Beispiel gefällig? „Ihre professionelle Arbeitsweise und ihre sehr hohe Leistungsbereitschaft stellt Frau Meier regelmäßig in Sonderprojekten unter Beweis. So hat sie im vergangenen Jahr unter anderem eine Online-Strategie entwickelt und diese mit ihrem Team sehr erfolgreich umgesetzt .“
Der Ausstellungsgrund im Zwischenzeugnis
Weitere Unterschiede finden Sie in der Schlussformel: Anstelle des Beendigungsgrundes sollte der Leser hier erfahren, warum das Zwischenzeugnis ausgestellt wird:
- Dieses Zwischenzeugnis wird Frau Wiesner aufgrund eines Vorgesetztenwechsels ausgestellt.
- Frau Sommer bat um dieses Zwischenzeugnis, da sie in Kürze ihre Elternzeit antreten wird.
Wird das Zwischenzeugnis ausgestellt, weil der Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet, kann man verschiedene Wege gehen. Zum einen besteht natürlich immer die Option „Man sagt, wie es ist“: “
- Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn Meier ausgestellt, da das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen zum … endet“.
Dieses Vorgehen ist relativ häufig. Viele Arbeitnehmer haben jedoch das Gefühl, es sei besser, sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus zu bewerben. In diesem Fall wird im Zwischenzeugnis das vorläufige Ende verschwiegen. Diesen Weg bevorzugen oftmals langjährige Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Kündigungsfrist noch längere Zeit im Unternehmen bleiben.
In vielen Fällen ist die Kündigung bis zum endgültigen Ausscheiden auch mit einem neuen Vorgesetzten verbunden. Das macht es natürlich einfacher:
- „Das Zwischenzeugnis wird aufgrund eines Vorgesetztenwechsels ausgestellt.“
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