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19
Okt
2019

Arbeitszeugnis: Aufgaben dürfen in Stichworten aufgelistet werden (#Urteil)

Leere Checkliste auf Holztische

Autorin: Claudia Kilian

Eine stichwortartige Aufzählung der Tätigkeiten ist kein Zeichen für eine Abwertung des Arbeitgebers, sagt das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 02.04.2019, Az.: 2 Sa 187/18).

Immer wieder fragen uns Mandanten, ob es besser wäre, die Tätigkeiten im Arbeitszeugnis als Fließtext oder als Aufzählung zu gestalten. Unsere Antwort lautet, wie bei Juristen üblich: „Es kommt darauf an.“ Es kommt auf den Job an, auf die Aufgaben selbst, auf die Anzahl der Aufgaben, die Erklärungsbedürftigkeit.  In vielen Fällen bietet sich auch eine Kombination beider Varianten an. Man erklärt einen grundsätzlichen Verantwortungsbereich (im Fließtext) und fügt die einzelnen Aufgaben als Aufzählung hinzu. Zusätzliche Aufgaben, zum Beispiel besondere Projekte oder Führungsverantwortung, kann man dann wieder als Fließtext ergänzen.


Achtung

Eine stichwortartige Aufzählung der Tätigkeiten hat den Vorteil, dass sie aus dem Zeugnistext heraus sticht und damit die Aufmerksamkeit auf das Wichtigste lenkt – Ihre Berufserfahrung. Zudem sollten alle Aufgaben und Tätigkeiten dokumentiert werden und in der richtigen Priorität stehen. Und:  Der Umfang der Aufgabenbeschreibung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsbeurteilung stehen.

Tätigkeiten als Aufzählung nicht abwertend

Dass eine stichwortartige Aufzählung der Tätigkeiten nicht nachteilig ist, bescheinigt jetzt ein Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern. Die Richter gehen davon aus, dass eine „lediglich“ stichwortartige Aufzählung der  Tätigkeiten den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis genügt. Auch dann, wenn die Aufzählung wie im Entscheidungsfall mit einer eingerückten Liste mit Hervorhebungspunkten in das Zeugnis eingebaut wurde.

Arbeitgeber darf Stilmittel wählen

Der Arbeitnehmer habe keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bestimmte Formulierungen im Arbeitszeugnis wählt. Dies gelte auch für die Form der Darstellung. Meint der Arbeitgeber, eine stichwortartige Liste verbessere die Lesbarkeit des Zeugnisses, liegt es in seinem Beurteilungsspielraum, dieses Stilmittel anzuwenden.

Die Richter erklärten in Bezug auf ihre Berufserfahrung, dass es insbesondere in kleineren Betrieben oder im Handwerk üblich sei, Zeugnisse nicht mit vollständigen Sätzen durchzuformulieren, sondern sich auf Stichworte zu konzentrieren und diese durch graphische Elemente (Einrückung und vorangestellte Hervorhebungspunkte) einheitlich zu gliedern.


Achtung

Hierbei deckt sich die Erfahrung der Richter allerdings nicht mit unserer. Wir stellen genau das Gegenteil fest. Gerade in kleineren Unternehmen setzt man auf Fließtext, während die Aufgaben in größeren Unternehmen häufiger stichwortartig gegliedert werden.

Kurz und knapp zusammengefasst:

  • Der Arbeitgeber darf die Aufgaben im Arbeitszeugnis stichwortartig auflisten.
  • Die Gestaltungsform „Aufgabenliste“ wertet das Arbeitszeugnis nicht ab.
  • Ob Fließtext oder Aufzählung – Der Arbeitnehmer hat keinen Einfluss darauf, welches Stilmittel die Arbeitgeberseite wählt.

Übrigens: Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis 


Und wie können wir Sie unterstützen?

Haben auch Sie Bedenken, dass Ihr Arbeitszeugnis nachteilig ist?  Wir überprüfen es gerne für Sie mit unserem Zeugnis-Check. Auf Wunsch überarbeiten wir auch Ihr Arbeitszeugnis oder erstellen einen Zeugnisentwurf nach Ihren Vorgaben.  

Neben der Aufzählung der Tätigkeiten hatte das Urteil aber auch noch zwei andere wichtige Aspekte zu bieten. Hier arbeiten wir gerade an weiteren Beiträgen:

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 02.04.2019, Az.: 2 Sa 187/18

Bildquelle: 9dreamstudio/Adobe Stock

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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