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BAG: branchenübliche Formulierungen müssen im Arbeitszeugnis stehen

zuletzt geprüft und überarbeitet:

12. März 2026

Lesedauer: 2 Minuten

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
alte Schreibmaschine -

BAG, Urteil vom 12.08.2008, Az.: 9 AZR 632/07

Zu jedem Beruf gehören bestimmte Kernkompetenzen. Wichtige Eigenschaften und Fähigkeiten müssen deshalb als „branchenübliche Formulierungen“ im Arbeitszeugnis aufgenommen werden. Fehlen sie, gilt das im Arbeitsrecht als versteckter Hinweis auf ein Defizit.

Das Urteil auf einen Blick

Arbeitszeugnisse müssen vollständig sein und dürfen keine versteckten Negativaussagen enthalten.

Wichtige Eigenschaften und Fähigkeiten einer Berufsgruppe gehören als branchenübliche Formulierungen ins Zeugnis. Fehlen sie, kann das als versteckter Hinweis auf Defizite gewertet werden.

Arbeitnehmer können verlangen, dass branchenübliche Formulierungen im Arbeitszeugnis ergänzt werden — notfalls vor dem Arbeitsgericht.

Ob eine Eigenschaft branchenüblich ist, hängt vom konkreten Berufsfeld ab.

Darum ging es vor Gericht

Im Entscheidungsfall war ein Redakteur einer Tageszeitung mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden. In seinem Zeugnis fehlte eine Aussage zu seiner Belastbarkeit. Gerade im Journalismus gehört es jedoch zum Alltag, unter Zeitdruck zu arbeiten und auch in stressigen Situationen zuverlässig zu liefern. Der Redakteur verlangte deshalb, dass seine Belastbarkeit ausdrücklich in das Zeugnis aufgenommen wird. Der Arbeitgeber lehnte das ab und der Streit landete vor Gericht.

So hat das Gericht entschieden

Das Bundesarbeitsgericht stellte klar: Ein Arbeitszeugnis muss ein zutreffendes und vollständiges Bild der Tätigkeit und der Leistungen eines Mitarbeiters vermitteln. Dazu gehören auch typische Fähigkeiten einer bestimmten Berufsgruppe. (Juristen nennen das branchenübliche Formulierungen). Wenn es in einer Branche üblich ist, bestimmte Eigenschaften im Zeugnis zu nennen, darf der Arbeitgeber diese nicht einfach weglassen.

Lässt der Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis bestimmte Fähigkeiten weg, kann das als unzulässiges Geheimzeichen gewertet werden. Konkret bedeutet das: Fehlt eine wesentliche Eigenschaft im Arbeitszeugnis, gab es wohl Probleme bei dem Mitarbeiter.

Welche Formulierungen branchenüblich sind, hängt von der jeweiligen Branche oder Berufsgruppe ab. Die Vorinstanz, das Sächsische LAG, musste also in Folge klären, ob Redakteure in Stresssituationen besonders belastbar sein müssen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, die branchenübliche Formulierung zu ergänzen.

Das bedeutet das Urteil für die Praxis

Für Arbeitnehmer

  • Prüfen Sie Ihr Zeugnis darauf, ob wichtige berufsrelevante Kenntnisse, Eigenschaften und Fähigkeiten erwähnt werden.
  • Fehlen typische Kompetenzen Ihrer Branche, kann das ein versteckter Nachteil sein.
  • Sie können eine Ergänzung verlangen, wenn solche Formulierungen üblich sind.
  • Schauen Sie auch mal in Ihr Stellenprofil oder die Stellenausschreibung, was gefordert ist in dem Job.
  • Welche Anforderungen haben denn andere Arbeitgeber bei vergleichbaren Jobangeboten?
  • Im Zweifel lohnt sich eine fachkundige Prüfung des Zeugnisses.

Für Arbeitgeber

  • Arbeitszeugnisse sollten die wesentlichen berufstypischen Fähigkeiten enthalten.
  • Auslassungen können als negative Botschaft verstanden werden.
  • Orientieren Sie sich bei der Formulierung an den üblichen Standards der jeweiligen Branche.
  • Ein praktischer Maßstab sind aktuelle Stellenanzeigen: Welche Anforderungen haben Sie an Bewerber?
  • Werden in Ihrem Unternehmen Stellenprofile (Job-Frameworks) regelmäßig gepflegt? Auch das ist eine gute Basis für Arbeitszeugnisse.

Und wie können wir Sie unterstützen?

Sie legen Wert auf ein wirklich aussagekräftiges Arbeitszeugnis, das alle wichtigen Eigenschaften enthält? Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihr Arbeitszeugnis.

Hier erfahren Sie mehr über unseren Service

Meine Einschätzung

Arbeitszeugnisse schreiben ist Präzisionsarbeit. Nicht nur jede Formulierung zählt, sondern auch jede Lücke. In meiner täglichen Arbeit sehe ich es immer wieder: Gerade bei Arbeitszeugnissen, die mit Zeugnis-Tools oder Vorlagen erstellt wurden, fehlen häufig branchenübliche Formulierungen. Nicht aus böser Absicht, sondern weil Vorlagen und Textbausteine nun mal allgemein gehalten sind. Für den Leser kann eine solche Lücke trotzdem wie ein versteckter Hinweis wirken. Deshalb möchte ich es Ihnen dringend ans Herz legen: Prüfen Sie, ob in Ihrem Arbeitszeugnis alle wichtigen typischen Kompetenzen der Branche tatsächlich erwähnt werden.

Beispiel

Ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, wie ich an das Arbeitszeugnis eines Tageszeitung-Redakteurs herangehen würde. Das wäre das Skill-Set, auf dessen Basis ich ein Zeugnis schreiben würde (Natürlich würde ich vorher noch nach besonderen Erfolgen fragen.)

Arbeitsbefähigung: Fachwissen, evtl. Spezialwissen / Schwerpunkte, Branchen- und Marktkenntnisse, evtl. Berufserfahrung,
Weiterbildung (Bereitschaft, Erfolg, praktische Umsetzungskompetenz, wichtige Veranstaltungen),
Schreibstil, Kreativität, Gespür für Themen und Leser, evtl. der Umgang mit Online-Medien und Social Media, Networking, ggf. Sprachkenntnisse,
Außerdem: Auffassungsgabe, analytisches Denkvermögen, Urteilsvermögen, Flexibilität, Vielseitigkeit, Einarbeitung in neue Aufgaben, Belastbarkeit und Ausdauer

Arbeitsweise: strukturiert, sorgfältig, gewissenhaft, selbstständig, zuverlässig, verantwortungsbewusst, effizient, vorausschauend und planend, objektiv,

Arbeitsbereitschaft: leistungsbereit, engagiert, motiviert, beweist Eigeninitiative,

Arbeitserfolg: Qualität der Beiträge, außerordentliche Themen, besonders erfolgreiche Beiträge, eventuell Auszeichnungen, unter Umständen auch Einhaltung des Redaktionsschlusses

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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