Schlussformulierung im Zwischenzeugnis
Die Schlussformel im Arbeitszeugnis setzt sich aus Dank, Bedauern über das Ausscheiden und guten Wünschen zusammen. Der Grund für das Ausscheiden sollte ebenfalls genannt werden. Doch wie ist das mit der Schlussformulierung im Zwischenzeugnis?
Ein Mandant fragte uns vor Kurzem, was in die Schlussformulierung im Zwischenzeugnis gehöre. Er werde in einem halben Jahr auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen ausscheiden und habe daher um ein Zwischenzeugnis gebeten. Vor allem wollte er wissen, ob das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses im Zeugnis stehen sollte. Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten.
Der Grund für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein Zwischenzeugnis auszustellen. In der Praxis haben sich aber einige Situationen herausgebildet, in denen Sie um ein Zwischenzeugnis bitten können (siehe unser Beitrag Wann kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?). Dieser Grund sollte auch in einem Zwischenzeugnis genannt werden. Andernfalls könnte sich ein potenzieller Arbeitgeber fragen, warum Sie ein aktuelles Zwischenzeugnis ohne Grund erhalten haben. (Unstimmigkeiten?)
Wenn das Ende bereits feststeht
Bei betriebsbedingten Kündigungen stellen viele Unternehmen den ausscheidenden Mitarbeitern Zwischenzeugnisse aus, damit sie sich während der Kündigungsfrist neu bewerben können und mit einem Zwischenzeugnis bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Auch wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt und um ein Zwischenzeugnis bittet, weil er sich zum Beispiel im Arbeitsvertrag auf eine sehr lange Kündigungsfrist eingelassen hat und seine Leistungsbeurteilung sichern will (Stichwort Bindungswirkung), dann empfiehlt es sich ebenfalls, bei der Wahrheit zu bleiben und das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses zu benennen. Es ist unserer Meinung nach heutzutage keine Schande, wenn man das Unternehmen wechseln will, weil es nicht passt oder weil man sich einfach beruflich verändern will. Wie gesagt, ein Zwischenzeugnis ohne Grund wirft Fragen auf.
Wir danken für die bisherigen Leistungen
Ebenso wie einem Endzeugnis sollte man auch bei einem Zwischenzeugnis dem Mitarbeiter für die guten oder sehr guten Leistungen danken – schließlich will man ihn im Regelfall ja im Unternehmen halten. Und da darf ein bisschen Dank schon sein, um seine Wertschätzung zu zeigen. Eine schöne Formulierung hierfür lautet:
Laut Bundesarbeitsgericht muss der Arbeitgeber jedoch keine vollständige Schlussformel im Zeugnis aufnehmen, da es sich hierbei – sinngemäß – um eine „emotionale Äußerung des Arbeitgebers“ handelt und er zu dieser nicht gezwungen werden darf.
Bedauern passt nicht in die Schlussformulierung im Zwischenzeugnis, oder?
In der Regel bedeutet ein Zwischenzeugnis, dass das Arbeitsverhältnis weiterläuft. Insofern passt in ein Zwischenzeugnis kein Bedauern, das ist richtig. Allerdings werden viele Zwischenzeugnisse quasi als vorläufiges Zeugnis ausgestellt, weil das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin endet. Hier kann man als Arbeitgeber schon mal bedauern, dass man keinen adäquaten Arbeitsplatz für den gekündigten Mitarbeiter zur Verfügung stellen oder einem befristet beschäftigten Mitarbeiter leider keinen festen Arbeitsplatz anbieten kann. Hat der Mitarbeiter seinerseits gekündigt, kann man ebenfalls sein Ausscheiden bedauern.
Und schließlich die guten Wünsche
Ähnlich verhält es sich mit den guten Wünschen. Scheidet der Mitarbeiter auf kurz oder lang aus dem Unternehmen aus, kann man ihm bereits im Zwischenzeugnis alles Gute (und weiterhin viel Erfolg) wünschen. Verbleibt der Mitarbeiter im Unternehmen, sollte man zum Ausdruck bringen, dass man auf eine weitere gute Zusammenarbeit hofft.