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Zwischenzeugnis bei Elternzeit? Fünf Gründe, die dafür sprechen!

zuletzt geprüft und überarbeitet:

7. November 2024

Lesedauer: 3 Minuten

Zeugniswissen

Achtung Zwischenzeugnis
Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Zwischenzeugnis bei Elternzeit

Vor Elternzeit Zwischenzeugnis anfragen!

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Macht ein Zwischenzeugnis bei Elternzeit Sinn? Unbedingt! Ob Planänderung, Vorgesetztenwechsel oder Umstrukturierung – wir haben für Sie die fünf wichtigsten Gründe für ein Zwischenzeugnis bei Elternzeit zusammengestellt.

Eins vielleicht vorweg: In diesem Beitrag könnte der Eindruck entstehen, dass wir den Teufel an die Wand malen und Sie mit einem flauen Gefühl in die Elternzeit gehen. Das ist auf gar keinen Fall unsere Absicht. Wir wollen lediglich aufzeigen, was passieren könnte und warum ein Zwischenzeugnis bei Elternzeit Sinn macht. Wir gratulieren Ihnen von ganzem Herzen und wünschen Ihnen, Ihrer Familie und dem neuen Erdenbürger alles Glück der Welt.

1. Zwischenzeugnis bei Elternzeit: Wenn sich Pläne ändern

„Ich komme doch sowieso schon nach einem Jahr wieder, warum sollte ich mir und meinen Vorgesetzten diesen Stress machen?“ Die Antwort ist ganz einfach: Schwanger sieht die Welt noch etwas anders aus. Zu diesem Zeitpunkt wissen Sie noch nicht im Detail, was auf Sie zukommen wird. Ist das Baby unkompliziert oder doch etwas „anspruchsvoller“? Bekommt man rechtzeitig den heiß begehrten KITA-Platz? Vielleicht gefällt Ihnen aber auch die Zeit zuhause mit dem Baby so gut, dass Sie lieber noch ein Jahr dranhängen wollen. Oder Ihr Arbeitgeber hat gute Gründe, warum er Ihnen keine Teilzeit nach der Elternzeit gewähren möchte und Sie müssen auf Jobsuche gehen und/oder auch die Elternzeit verlängern. Alle diese Gründe können zu unerwarteten Planänderungen führen. Hier sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie bei Antritt der Elternzeit um ein Zwischenzeugnis gebeten und damit Ihre bisherigen Leistungen dokumentiert haben.

2. Andere Aufgabe nach Elternzeit

Ein typischer Fall ist aber auch dieser: Sie kommen zurück aus der Elternzeit und Ihre Stelle ist mit einem anderen Mitarbeiter besetzt. Der hat sich so gut eingearbeitet, dass der Arbeitgeber ihn auf diesem Platz belassen möchte.

Achtung

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen Ihren alten Job zurückzugeben. Er muss Ihnen jedoch eine gleichwertige Position anbieten. Diese muss im Wesentlichen der entsprechen, die im Arbeitsvertrag vereinbart ist, auch in Bezug auf Qualifikation, Gehalt, Arbeitszeit und Arbeitsort.

Da Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeit schätzt, bietet er Ihnen eine andere gleichwertige Position an. Auch hier ist es sinnvoll, wenn Sie vor der Elternzeit ein Zwischenzeugnis beantragt haben. So haben Sie einen Beleg über einen abgeschlossenen Zeitraum, auf den in einem Arbeitszeugnis verwiesen werden kann, wenn Sie die Firma irgendwann verlassen sollten. Je mehr Aufgaben im Verlauf der Unternehmenszugehörigkeit hinzukommen, umso unübersichtlicher kann das Arbeitszeugnis sonst am Ende werden. Das eben Gesagte gilt übrigens auch dann, wenn Sie aufgrund von Teilzeitarbeit eine andere Funktion übernehmen.

3. Der Vorgesetzte ist nicht mehr der Gleiche

Von der Ausbildung bis zur Rente im selben Unternehmen, das ist heutzutage eher selten. So kann es eben auch passieren, dass Sie nach der Elternzeit zurück ins Unternehmen kommen und mit einem neuen Vorgesetzten konfrontiert werden. Sei es, weil Ihr ehemaliger Chef befördert wurde oder das Unternehmen gewechselt hat oder weil Sie mit einer neuen Aufgabe einem anderen Fachvorgesetzten zugeordnet werden.

Achtung

Insbesondere wenn Sie ein sehr gutes Verhältnis zu Ihrem Vorgesetzten haben, sollten Sie vor Antritt der Elternzeit Ihre Leistungen mit einem Zwischenzeugnis dokumentieren lassen. Hat der Vorgesetzte nach der Elternzeit das Unternehmen verlassen, ist vielleicht niemand mehr da, der Sie und Ihre bisherigen Leistungen beurteilen kann.

4. Umstrukturierungen während der Elternzeit

Auch Umstrukturierungen sind heutzutage in vielen Firmen an der Tagesordnung. So kommen Sie womöglich aus der Elternzeit und Ihre alte Abteilung gibt es nicht mehr. Sie werden an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt und müssen sich mit neuen Kollegen und mit einem neuen Vorgesetzten arrangieren. Noch komplexer wird es, wenn das Unternehmen umfirmiert hat oder mit einem anderen verschmolzen wurde. Wenn Sie diese Informationen alle in einem späteren Arbeitszeugnis unterbringen wollen, dann ist die Hälfte des Zeugnisses mit organisatorischen Änderungen belegt. („Herr Meier war bei uns von … bis … tätig, zunächst als … bei der xyz-GmbH, der Rechtsvorgängerin von….“)

Abgesehen davon haben Sie auch hier wieder die Unsicherheit, dass keiner der neuen Vorgesetzten Ihre bisherigen Leistungen beurteilen kann. Sollte irgendwann eine wirtschaftliche Schieflage drohen und Sie müssen sich nach einem neuen Arbeitgeber umsehen, ist ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis über Ihr gesamtes Arbeitsverhältnis kaum möglich.

5. Der neue Chef ist nicht mein Fall

Egal, ob durch Umstrukturierung oder weil Ihr ehemaliger Chef das Unternehmen verlassen hat – richtig ärgerlich wird es, wenn Sie mit dem neuen Vorgesetzten nicht zurechtkommen und sich eventuell nach einem neuen Job umsehen müssen. Wenn Sie hierbei auf ein bestehendes positives Zwischenzeugnis zurückgreifen können, ist das immer von Vorteil. Bedenken Sie bitte auch: Ein Zwischenzeugnis hat immer auch eine Bindungswirkung (zumindest über eine bestimmte Zeit), d. h. ein Arbeitszeugnis bei Verlassen des Unternehmens darf nicht ohne Grund schlechter ausfallen als das Zwischenzeugnis.

Und wie können wir Sie unterstützen?

Gerade das Zwischenzeugnis vor der Elternzeit ist wichtig. Sie wissen oft nicht, ob Sie nach der Elternzeit wieder in diesem Unternehmen einsteigen oder ob Sie sich einen neue Arbeit suchen müssen. Mit einem perfekten Zwischenzeugnis sollten die Chancen auf jeden Fall besser sein. Mit unserem Zeugnis-Check überprüfen wir gerne Ihr Zwischenzeugnis bei Elternzeit, so dass Sie auf der sicheren Seite sind.  Auf Wunsch überarbeiten oder erstellen wir auch gerne Ihr Zwischenzeugnis.

Hier erfahren Sie mehr über unsere Leistungen

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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