mein-Arbeitszeugnis.com
  • Zeugnis-Analyse
  • Zeugnis-Überarbeitung
  • Zeugnis-Erstellung
  • Alle Services
    • Zeugnis-Analyse
    • Zeugnis-Überarbeitung
    • Zeugnis-Erstellung
    • Service für Arbeitgeber
    • Service für Anwälte
  • News
  • Gut zu Wissen
    • Zeugnis bei Kündigung & Co.
    • Recht auf ein Arbeitszeugnis
    • Arbeitszeugnis richtig in Form
    • Zeugnisinhalt unter der Lupe
    • Sonderformen Arbeitszeugnis
    • Achtung Zwischenzeugnis
    • Zeugnissprache verbessern
    • Streit um das Arbeitszeugnis?
    • Die Referenz für Freiberufler
  • Über uns
    • Fragen? Wünsche? Anregungen?
    • Zeugnis-Ratgeber & mehr
mein-Arbeitszeugnis.com
  • Zeugnis-Analyse
  • Zeugnis-Überarbeitung
  • Zeugnis-Erstellung
  • Alle Services
    • Zeugnis-Analyse
    • Zeugnis-Überarbeitung
    • Zeugnis-Erstellung
    • Service für Arbeitgeber
    • Service für Anwälte
  • News
  • Gut zu Wissen
    • Zeugnis bei Kündigung & Co.
    • Recht auf ein Arbeitszeugnis
    • Arbeitszeugnis richtig in Form
    • Zeugnisinhalt unter der Lupe
    • Sonderformen Arbeitszeugnis
    • Achtung Zwischenzeugnis
    • Zeugnissprache verbessern
    • Streit um das Arbeitszeugnis?
    • Die Referenz für Freiberufler
  • Über uns
    • Fragen? Wünsche? Anregungen?
    • Zeugnis-Ratgeber & mehr

LAG Köln: Kein Geschäftspapier für Seite 2 im Arbeitszeugnis?

zuletzt geprüft und überarbeitet:

6. Februar 2026

Lesedauer: 2 Minuten

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Stapel Blanco Briefpapier mit Briefumschlägen

Verwendet der Arbeitgeber in seiner Geschäftskorrespondenz nur auf Seite 1 sein Geschäftspapier, so muss er bei einem Arbeitszeugnis keine Ausnahme machen. In dem Fall muss auf Seite 2 des Arbeitszeugnisses kein Geschäftspapier verwendet werden.

LAG Köln, Urteil vom 12.9.2023, Az.: 4 Sa 12/23

Das Urteil auf einen Blick

Das Arbeitszeugnis muss grundsätzlich auf dem Geschäftspapier ausgestellt werden, dass der Arbeitgeber im Rechtsverkehr verwendet.
Ein Anspruch darauf, dass jede Seite eines mehrseitigen Arbeitszeugnisses auf Geschäftspapier gedruckt wird, besteht jedoch nicht automatisch.
Entscheidend ist, wie der Arbeitgeber seine externe Korrespondenz üblicherweise gestaltet.
Wird die Seite 2 des Arbeitszeugnisses auf neutralem Papier ausgestellt, ist dies nicht automatisch ein formeller Mangel.

Darum ging es vor Gericht

Im Entscheidungsfall vor dem LAG Köln hatte ein ehemaliger Niederlassungsleiter eines Speditionsunternehmens nach seiner Eigenkündigung auf Berichtigung seines Arbeitszeugnisses geklagt. Mit seiner Klage ging er zum einen gegen einzelne Formulierungen vor, rügte aber auch die Form des Arbeitszeugnisses. Er forderte, dass beide Seiten seines zweiseitigen Arbeitszeugnisses durchgängig auf Geschäftspapier gedruckt werden. Der Arbeitgeber dagegen hatte nur die erste Seite auf seinem üblichen Firmenbriefbogen gedruckt; die zweite Seite war auf neutralem Papier.

Achtung

Tatsächlich geht hier jedes Unternehmen unterschiedlich vor. Wir bevorzugen vollständiges Geschäftspapier für Seite 1. Für Seite 2 des Arbeitszeugnisses halten wir den sogenannten Schmuckbogen oder Repräsentationsbogen für geeignet, der meist nur ein Logo aufweist.

So hat das Gericht entschieden

Während der ehemalige Mitarbeiter bei den inhaltlichen Änderungen Erfolg hatte, wies das LAG Köln die Forderung nach dem Geschäftspapier zurück.

Grundsätzlich ist ein Arbeitszeugnis auf Geschäftspapier auszustellen, wenn die Arbeitgeberseite in seiner externen Kommunikation ausschließlich Firmenpapier verwendet. Im Entscheidungsfall konnte der Arbeitgeber jedoch überzeugend darlegen, dass er üblicherweise die zweite Seite bei der Korrespondenz mit Dritten nicht auf Firmenpapier ausstellt. Diese Vorgehensweise schien den Richtern auch nicht unüblich.

Die Arbeitgeberseite konnte hier also nicht verpflichtet werden, beide Seiten des Arbeitszeugnisses vollständig auf Geschäftspapier zu erteilen. Dieser Anspruch beschränke sich auf die erste Seite, heißt es im Urteil.

Und wie können wir Sie unterstützen?

Sie sehen, vor Gericht kommt es häufig auf den Einzelfall an. Sie sind nicht sicher, ob bei Ihrem Arbeitszeugnis alles mit rechten Dingen zugeht? Mit unserem ausführlichen Zeugnis-Gutachten haben Sie schnell Sicherheit. Wir prüfen Form, Inhalt, Widersprüche – ganz individuell.

Ich sollte mein Zeugnis besser prüfen lassen

Das bedeutet das Urteil für die Praxis

Für Arbeitnehmer

  • Es gibt keinen generellen Anspruch auf durchgängig gedrucktes Geschäftspapier über alle Seiten eines Arbeitszeugnisses.
  • Wenn Ihnen das möglich ist, prüfen Sie ganz genau, wie der Arbeitgeber in der externen Korrespondenz üblicherweise vorgeht.

Für Arbeitgeber

  • Arbeitgeber können bei mehrseitigen Zeugnissen unter bestimmten Umständen auf neutralem Papier nach der ersten Seite drucken, sofern diese Praxis auch sonst bei externer Korrespondenz üblich ist. Entscheidend ist die konsistente unternehmensinterne Praxis.
  • Dennoch empfiehlt es sich, den Zeugniseindruck so konsistent und professionell wie möglich zu gestalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Meine Einschätzung

Das Urteil ist tatsächlich sehr praxisnah. Große Konzerne haben in der Regel klar definierte Corporate-Design- und Korrespondenzrichtlinien. Dort ist oft exakt festgelegt, wann Geschäftspapier verwendet wird und wann nicht. Im Mittelstand oder in inhabergeführten Betrieben sieht das häufig ganz anders aus: Hier wird pragmatischer gearbeitet, manchmal aus Kostengründen, manchmal schlicht aus Gewohnheit. Das Urteil trägt dieser Realität Rechnung und vermeidet starre Formalanforderungen, die mit dem betrieblichen Alltag vieler Arbeitgeber wenig zu tun hätten.

Aus meiner Sicht ist das konsequent und ausgewogen. Das Arbeitszeugnis soll professionell wirken und den Arbeitnehmer nicht benachteiligen – es muss aber nicht über das hinausgehen, was im jeweiligen Unternehmen üblich ist. Entscheidend bleibt daher nicht die Frage, ob Seite 2 auf neutralem Papier gedruckt wurde, sondern ob Inhalt, Aufbau und Gesamteindruck des Zeugnisses stimmig sind. Genau hier liegt in der Praxis auch das deutlich größere Konfliktpotenzial.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Geschäftspapier: Der richtige Briefbogen für das Arbeitszeugnis
  • Arbeitszeugnis: Gelochtes Geschäftspapier kein Geheimzeichen (#Urteil)
  • Arbeitszeugnis gefaltet und getackert (#Urteil)
  • Unterschrift im Arbeitszeugnis darf nicht abweichen (#Urteil)
Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

Wie gut ist Ihr Arbeitszeugnis wirklich?

Sie können jetzt noch länger nach den Formulierungen im Internet suchen. Oder Sie sparen Zeit und Nerven und lassen uns das Zeugnis prüfen!

Jetzt Zeugnis prüfen lassen

Gut zu wissen

Darf ein Arbeitszeugnis beidseitig bedruckt sein?
Alles über Schriftart, Schriftgröße und Blocksatz im Arbeitszeugnis
Geschäftspapier: Der richtige Briefbogen für das Arbeitszeugnis
Warum Anführungszeichen im Arbeitszeugnis keine gute Idee sind!
Arbeitszeugnisse in der Ich-Form

Unser Buch zum Thema

Das Arbeitszeugnis - Kompakt-Ratgeber von Claudia Kilian (erschienen bei Verlag C.H.Beck)

Von Claudia Kilian, in der 2. Auflage erschienen im Verlag C.H. Beck

Jetzt bei Amazon
Wie können wir Sie unterstützen?
  • Arbeitszeugnis schreiben lassen
  • Arbeitszeugnis prüfen lassen
  • Arbeitszeugnis optimieren lassen
  • Zeugnis-Unterstützung für Rechtsanwälte
Mein-Arbeitszeugnis.com
  • Über uns
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Presse

Copyright 2024 – mein-arbeitszeugnis.com

Erfahrungen & Bewertungen zu mein-arbeitszeugnis.com