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Bindungswirkung: Darf das Arbeitszeugnis schlechter als das Zwischenzeugnis sein?

zuletzt geprüft und überarbeitet:

7. November 2024

Lesedauer: 3 Minuten

Zeugniswissen

Achtung Zwischenzeugnis
Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Zwei Männer geben sich die Hand. Ihnen sind die Hände gebunden.

Dem Arbeitgeber sind die Hände gebunden

mein-Arbeitszeugnis.com

Arbeits- und Zwischenzeugnisse gehören zu den wichtigsten Dokumenten im Berufsleben. Sie geben Aufschluss darüber, wie gut man seine Arbeit gemacht hat und wie man von Vorgesetzten und Kollegen wahrgenommen wurde. Doch was passiert, wenn das Arbeitszeugnis schlechter ausfällt als das Zwischenzeugnis? Darf das überhaupt sein? In diesem Beitrag wollen wir uns mit dieser Frage auseinandersetzen und klären, was erlaubt ist und was nicht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Arbeitgeber ist durch ein aktuelles Zwischenzeugnis an dessen Bewertung und Wortlaut gebunden.
  • Das Arbeitszeugnis darf nur schlechter als das Zwischenzeugnis ausfallen, wenn es in der Zwischenzeit erhebliche Änderungen der Leistung gab. Hierfür braucht der Arbeitgeber jedoch handfeste Beweise.
  • Nutzen Sie daher am besten jede Möglichkeit, um mit einem Zwischenzeugnis den aktuellen Status quo zu sichern.

BAG: Zwischenzeugnis hat regelmäßig Bindungswirkung

Als Zeugnisberater erleben wir immer wieder, dass Mandaten uns Arbeitszeugnisse zur Überprüfung zusenden, die in der Beurteilung schlechter ausfallen als zuvor ausgestellte Zwischenzeugnisse. Manchmal sind es ganze Passagen, die sich unterscheiden. Oft fehlen hingegen nur ein paar kleine Worte, die die Beurteilung natürlich deutlich verschlechtern können.

Ein Arbeitgeber ist in der Regel an den Inhalt eines Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis formuliert, sagt das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil (BAG, Urteil vom 16.10.2007, Az.: 9 AZR 248/07). In dem hier entschiedenen Fall war sogar der neue Firmeninhaber an das Zwischenzeugnis des ursprünglichen Eigentümers gebunden.

Juristen nennen das „Bindungswirkung„. Das bedeutet: Beim Schreiben von Arbeitszeugnissen hat der Arbeitgeber zwar die Texthoheit, ist durch ein Zwischenzeugnis jedoch an dessen Bewertung und Wortlaut gebunden. Davon darf der Arbeitgeber nur abweichen, wenn es in der Zwischenzeit erhebliche Änderungen der Leistung gab. Diese erheblichen Änderungen in der Leistung muss der Arbeitgeber aber nachweisen können.

Und wie können wir Sie unterstützen?

Bei unserer Zeugnisanalyse nehmen wir jeden Satz genau unter die Lupe. Unter anderem prüfen wir Bewertung, Form, Inhalt und mögliche Widersprüche. So erfahren Sie schnell, wie stark sich das Arbeitszeugnis von einem früheren Zwischenzeugnis unterscheidet. Auf Wunsch prüfen wir gegen Aufpreis auch beide Zeugnisse und erstellen ein vergleichendes Gutachten.

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt prüfen

Ausnahmefälle: Wann darf das Arbeitszeugnis schlechter als das Zwischenzeugnis sein?

Die Gründe für die schlechteren Endzeugnisse sind unterschiedlich. Da gibt es eingeschnappte Chefs, die sauer sind, weil ein Mitarbeiter gekündigt hat. Es gibt – gerade bei langjährigen Arbeitsverhältnissen – überforderte Personalabteilungen. Und es gibt die Fälle, wo sich zwischen Zwischenzeugnis und Endzeugnis etwas im Arbeitsverhältnis verändert hat. Und das sind tatsächlich auch Gründe, die ein schlechteres Arbeitszeugnis rechtfertigen können.

  1. Leistungsabfall
    Machen wir uns nichts vor: Manch ein Mitarbeiter hat innerlich schon lange gekündigt. Motivation und Engagement sind nicht mehr ganz so stark. Die Arbeitsergebnisse lassen zu wünschen übrig. Hat sich die Leistung erheblich verschlechtert und der Arbeitgeber kann das beweisen, kann das Arbeitszeugnis durchaus schlechter ausfallen.
  2. Fehlverhalten
    Von Arbeitszeitbetrug bis sexuelle Belästigung: Die Liste der möglichen Pflichtverletzungen ist lang . Fällt das Fehlverhalten in die Zeit zwischen Zwischenzeugnis und Endzeugnis, kann auch hier eine Verschlechterung gerechtfertigt sein.
  3. Konflikte mit Vorgesetzten oder Kollegen
    Bei diesem Punkt muss man sicherlich genauer hinschauen. Es kann natürlich immer mal passieren, dass sich die Zusammenarbeit in irgendeiner Form verschlechtert. Hat jedoch nach vielen positiven Jahren der Vorgesetzte gewechselt und das Verhältnis ist nun nicht das Beste, dann muss man zu Recht auf die Bindungswirkung des Zwischenzeugnis hinweisen. Genau in diesen Fällen soll der Arbeitgeber nämlich an die frühere Beurteilung gebunden sein.

Wie lange ist das Arbeitgeber an das Zwischenzeugnis gebunden?

Haben Sie vor ein paar Monaten erst ein Zwischenzeugnis erhalten, versteht es sich von selbst, dass das Endzeugnis von der dortigen Beurteilung nicht abweichen darf. Liegt das letzte Zwischenzeugnis jedoch schon ein paar Jahre zurück, sieht die Sachlage schon wieder anders aus. Hier muss man natürlich immer auf den Zeitrahmen und die gesamte Beschäftigungsdauer abstellen. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Nehmen wir an, Sie waren acht Jahre in einem Unternehmen beschäftigt. Nach vier Jahren haben Sie bei einem Abteilungswechsel ein Zwischenzeugnis erhalten. In den folgenden vier Jahren – in der anderen Abteilung, vielleicht sogar bei einer anderen Aufgabe – kann vieles anders gelaufen sein. Hier wird man sicher nicht mehr von einer Bindungswirkung des Zwischenzeugnisses ausgehen können. Haben Sie jedoch vor einem Jahr bei einem Vorgesetztenwechsel ein Zwischenzeugnis erhalten, sollte der Arbeitgeber an die dortige Beurteilung gebunden sein.

Achtung

Ob Aufgabenwechsel, Elternzeit, neuer Vorgesetzter oder neue Abteilung – nutzen Sie jede sich bietende Möglichkeit, nach einem Zwischenzeugnis zu fragen. Hierdurch dokumentieren Sie Ihre Leistungen und Ihre Erfolge!

Einen allgemeinen Zeitrahmen wird man also nicht feststecken können, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Das LAG Köln hat zum Beispiel bestätigt, dass der Arbeitgeber bei einem fünfjährigen Arbeitsverhältnis an ein Zwischenzeugnis gebunden ist, dass 10 Monate vor der Beendigung ausgestellt wurde. Hier sei die Beurteilungsgrundlage die gleiche geblieben.

In der juristischen Fachliteratur gehen führende Juristen im Übrigen von einer Bindungswirkung von ein bis zwei Jahren aus.

Was, wenn das Arbeitszeugnis schlechter als das Zwischenzeugnis ist?

Wenn Sie also ein recht frisches Zwischenzeugnis haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber auf die Bindungswirkung hinweisen. (Sinngemäß: „Sie haben mir im Zwischenzeugnis vor 10 Monaten eine sehr gute Leistung bescheinigt. Es kann nicht sein, dass sich meine Leistung in so kurzer Zeit so deutlich verschlechtert hat. Ich habe wie bisher 150 Prozent gegeben.“) Lässt sich der Arbeitgeber hierauf nicht ein, lassen Sie sich die Gründe für die Verschlechterung nennen.

Und wenn Sie vielleicht in den letzten Monaten einen kleinen „Hänger“ hatten: Das Arbeitszeugnis muss das gesamte Arbeitsverhältnis abbilden, sodass ein mögliches Motivationstief zum Ende hin nicht ins Gewicht fallen sollte. Es ist nicht charakteristisch für Ihre Gesamtleistung über mehrere Jahre hinweg. Wie sagt das Bundesarbeitsgericht so schön: „Einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Arbeitnehmer, seine Führung und Leistung nicht charakteristisch sind, gehören nicht in das Zeugnis.“ (BAG, Urteil vom 23.06.1960, 5 AZR 560/58).

Achtung

Sind Sie auf Arbeitssuche, können Sie sich guten Gewissens natürlich mit dem sehr guten Zwischenzeugnis bewerben.

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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