zuletzt geprüft und überarbeitet:
21. Juli 2025
Lesedauer: 2 Minuten
Auszubildende haben nach Beendigung bzw. Abbruch ihres Ausbildungsverhältnisses einen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Anders als bei einem normalen Arbeitszeugnis ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, es ohne Aufforderung des jungen Mitarbeiters auszustellen. Auch hier unterscheidet man zwischen einfachem und qualifiziertem Ausbildungszeugnis.
Inhaltliche Mindestanforderungen: Das muss im Ausbildungszeugnis stehen
Nach § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, dem Auszubildenden ein Zeugnis ohne Aufforderung auszustellen. Dieses muss mindestens folgende Inhalte enthalten:
Art der Berufsausbildung
Dauer der Ausbildung
Ziel der Berufsausbildung (z. B. angestrebter Ausbildungsberuf)
Erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten
Diese vier Punkte sind Pflicht – selbst beim sogenannten einfachen Ausbildungszeugnis.
Zusätzlich sollten die verschiedenen „Stationen“ der Ausbildung, also die Unternehmensbereiche, die der Auszubildende durchlaufen hat, sowie die dort erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten, beschrieben werden.
Die wichtigsten Stationen der Ausbildung
Je nach Größe des Unternehmens und nach Art der Ausbildung sollten hier nur die wichtigsten Stationen und Tätigkeiten aufgeführt werden. Wenn Sie bereits wissen, in welche Richtung Sie sich beruflich weiterentwickeln wollen, sollten Sie Ihren Ausbilder darüber informieren, auf welche Kenntnisse und Fertigkeiten Sie besonderen Wert legen.
Formulierungsbeispiel
Frau Muster durchlief während ihrer Ausbildung unter anderem die Bereiche Produktmanagement, Vertrieb und Marketingkommunikation. Besonders intensiv war ihr Einsatz im Marketing, wo sie eigenständig bei der Planung und Umsetzung von Social-Media-Kampagnen, Marktanalysen und der Betreuung von Online-Inhalten mitwirkte. Die in diesem Bereich erworbenen Kenntnisse vertiefte Frau Muster gezielt, da sie sich beruflich in Richtung Marketing weiterentwickeln möchte.
Wann ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis sinnvoll ist
In der Praxis wird meist ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis ausgestellt. Es enthält zusätzlich:
eine Beurteilung der Leistung während der Ausbildung (z. B. Engagement, Auffassungsgabe, Eigeninitiative)
eine Bewertung des Sozialverhaltens , insbesondere gegenüber Ausbildenden, Vorgesetzen und im Kollegenkreis. Bei Ausbildungen mit Kundenkontakt sollte auch das Verhalten gegenüber Kunden beurteilt werden.
Unsere Empfehlung!
Gerade beim Berufseinstieg kann ein qualifiziertes Zeugnis entscheidend sein – und sollte daher unbedingt individuell formuliert sein. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Ausbildungszeugnis alle relevanten Inhalte enthält, scheuen Sie sich nicht, freundlich nachzufragen. Oft genügt ein kurzer Hinweis wie: „Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis mit einer Leistungs- und Verhaltensbeurteilung aus? Falls hilfreich, kann ich Ihnen dazu gern einige Stichpunkte vorbereiten.“
Sprache & Aufbau: So wirkt das Zeugnis professionell
Ein gutes Ausbildungszeugnis folgt einem klaren Aufbau:
Einleitung mit Angaben zur Person, Ausbildungsdauer und Ausbildungsberuf
Darstellung der Ausbildungsinhalte und -stationen
Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (nur beim qualifizierten Zeugnis)
Angabe zur Abschlussprüfung (inkl. Note bei überdurchschnittlichen Ergebnissen)
Schlusssatz mit Dank, Bedauern, Zukunftswünschen
Ort, Datum, Unterschrift auf Geschäftspapier
Achten Sie auf eine wohlwollende, sachliche Sprache und individuelle Formulierungen – standardisierte Floskeln wirken wenig aussagekräftig und helfen im Bewerbungsprozess kaum weiter.
Ausbildungszeugnis: Angaben zur Abschlussprüfung
Schließlich sollte das Ausbildungszeugnis noch Angaben zur Abschlussprüfung enthalten. Wurde die Prüfung nicht bestanden, so kann auch das im Zeugnis erwähnt werden.
Formulierungsbeispiel
Frau Muster beendete ihre Ausbildung durch Ablegen der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer München mit der Note „sehr gut. …
Das darf nicht im Ausbildungszeugnis stehen
Ein Ausbildungszeugnis muss sachlich und wohlwollend formuliert sein – bestimmte persönliche oder wertende Angaben haben darin nichts verloren. Dazu gehören unter anderem Informationen zur
Religionszugehörigkeit,
ethnischen Herkunft,
sexuellen Orientierung,
Behinderung,
außerdienstlichem Verhalten (Privatleben),
Mitgliedschaft einer Interessenvertretung (z.B. Gewerkschaft).
Auch kürzere Fehlzeiten oder einmalige Fehltritte dürfen nicht erwähnt werden.
Der Grund für das Ausbildungsende darf nur genannt werden, wenn der oder die Auszubildende dies ausdrücklich wünscht – etwa bei einer Eigenkündigung oder betriebsbedingten Beendigung.
Form & Unterschrift
Abgesehen von den besonderen Regelungen für Ausbildungszeugnisse gelten die allgemeinen Anforderungen an Aufbau, Sprache und äußere Form wie bei herkömmlichen Arbeitszeugnissen. Das Zeugnis muss auf offiziellem Geschäftspapier gedruckt und handschriftlich unterschrieben sein. Seit Januar 2025 ist (allerdings nur mit Zustimmung des Mitarbeitenden) auch die elektronische Form erlaubt .
In der Regel unterschreibt der Ausbildungsleiter sowie zusätzlich je nach Größe des Unternehmens der Personalleiter, Abteilungsleiter, Teamleiter, Geschäftsführer oder Inhaber .
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