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Arbeitszeugnis: „Wir haben ihn als … kennen gelernt“ ist kein versteckter Hinweis (#Urteil)

zuletzt geprüft und überarbeitet:

20. November 2025

Lesedauer: < 1 minute

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Schreibmaschine mit den englischen Worten "Zwischen den Zeilen lesen"

Die Formulierung „Wir haben ihn als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“ im Arbeitszeugnis ist kein versteckter Hinweis.

Ein Arbeitszeugnis darf keine versteckten Hinweise in Form von zweifelhaften Formulierungen enthalten. Das Bundesarbeitsgericht spricht hier vom „Grundsatz der Zeugnisklarheit„.  Doch kann der Satz „Wir haben ihn als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“ einen versteckten Hinweis enthalten? Das Bundesarbeitsgericht sagt nein.

Bedeutet „kennen gelernt“ im Arbeitszeugnis das Gegenteil?

Vor dem Bundesarbeitsgericht geklagt hatte ein ehemaliger Mitarbeiter des „SAP Competence Center“. Er hatte bei seinem Ausscheiden am 28. Februar 2007 ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, in dem unter anderem folgender Absatz stand:

„Wir haben Herrn … als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte. Der Kläger war jederzeit bereit, sich über die normale Arbeitszeit hinaus für die Belange des Unternehmens einzusetzen. Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“

Der ehemalige Mitarbeiter störte sich hauptsächlich an der Formulierung „kennen gelernt“ im Arbeitszeugnis. Diese Formulierung werde in der Berufswelt überwiegend negativ verstanden. Damit bringe der Arbeitgeber verschlüsselt zum Ausdruck, dass gerade das Gegenteil der jeweiligen Aussage zutreffe.

„kennen gelernt“ im Arbeitszeugnis kein versteckter Hinweis

Das Bundesarbeitsgericht folgte der Meinung der Vorinstanzen. Nach Ansicht der Erfurter Richter erwecke die Formulierung nicht den Eindruck, der Arbeitgeber attestiere dem ehemaligen Mitarbeiter in Wahrheit Desinteresse und fehlende Motivation.

(BAG, Urteil vom 15.11.2011, Az.: 9 AZR 386/10). 

Und wie können wir Sie unterstützen?

Das ganze Theater um die sog. Geheimcodes führt dazu, dass man irgendwann nur noch versteckte Hinweise im Arbeitszeugnis vermutet. Aber tatsächlich werfen manche Formulierungen nun mal ein falsches Licht auf die Leistung des Einzelnen, ob gewollt oder nicht. Wenn Sie sich unsicher sind: Wir überprüfen Ihr Arbeitszeugnis gerne mit unserem Zeugnis-Check. Auch bei der Überarbeitung des Arbeitszeugnisses oder bei der Erstellung eines Zeugnisentwurfs achten wir genau darauf, dass keine versteckten Hinweise enthalten sind.

Hier erfahren Sie mehr über unseren Service.

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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