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15
Dez
2022

Muss die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt werden?

Elternzeit im Arbeitszeugnis: Vater mit Baby am Schreibtisch

Autorin: Claudia Kilian

Darf der Arbeitgeber die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnen? Es kommt darauf an, wie wir Juristen immer sagen. Nämlich auf die Dauer der Auszeit im Verhältnis zur Beschäftigungsdauer. 

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber kurze Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel Krankheit, Urlaub und Fortbildung nicht im Arbeitszeugnis erwähnen. Die Situation ist jedoch eine andere, wenn die Auszeit länger war, wie zum Beispiel beim Wehr- und Bundesfreiwilligendienst oder eben bei der Elternzeit.

Faustregel: Mehr als die Hälfte der Beschäftigungsdauer

Wo die Grenze zwischen wesentlichen und unwesentlichen Ausfallzeiten liegt, lässt sich nicht eindeutig festlegen. Im Einzelfall muss man sicherlich die Dauer der Auszeit und die zeitliche Lage berücksichtigen. Als Faustregel können Sie sich merken: Der Arbeitgeber kann die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnen, wenn sie etwa die Hälfte der Beschäftigungszeit ausmacht. Liegt die Elternzeit hingegen mehrere Jahre zurück und hat damit keine Bedeutung mehr in der Gesamtschau, sollte sie im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden.

In diesem Zusammenhang erklärte das Bundesarbeitsgericht, dass künftige Arbeitgeber vor allem im Arbeitszeugnis erfahren wollen, wie die Leistung des Arbeitnehmers zuletzt war (BAG, Urteil vom 10.05.2005, Az.: 9 AZR 261/04). Der Leser soll nicht den Eindruck gewinnen, der Arbeitnehmer habe die ganze Zeit ohne Unterbrechung gearbeitet und dadurch mehr Berufserfahrung erworben, als es tatsächlich der Fall war.

33 Monate Elternzeit, 50 Monate Beschäftigungsdauer

In dem Fall war ein Mitarbeiter 50 Monate als Koch angestellt gewesen. Davon war er 33,5 Monate in Elternzeit. Das ist eine erhebliche Ausfallzeit, sagt das Bundesarbeitsgericht. Da der Arbeitnehmer zu über 80 Prozent nicht gearbeitet habe, sei eine aktuelle Beurteilung nicht wirklich möglich gewesen. Daher habe der Arbeitgeber die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnen dürfen.


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Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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