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15
Dez
2022

Der optimale Einleitungssatz im Arbeitszeugnis

Frau hält Arbeitszeugnis halb vor ihr Gesicht

Autorin: Claudia Kilian

Der optimale Einleitungssatz im Arbeitszeugnis enthält neben den persönlichen Angaben des Mitarbeiters auch das Ein- und Austrittsdatum sowie die Funktion. 

Stellen Sie sich vor, Sie halten ein Arbeitszeugnis in den Händen. Was lesen Sie als Erstes? Wahrscheinlich beginnen Sie mit dem ersten Satz. Auch ein potenzieller Arbeitgeber wird den Einleitungssatz im Arbeitszeugnis zuerst lesen. Bereits hier sollte er einen ersten Eindruck erhalten, ob der Bewerber für ihn interessant ist. Doch welche Angaben braucht es dafür?

Unternehmensbeschreibung als erster Absatz?

Hin und wieder erhalten wir Arbeitszeugnisse zur Prüfung, die mit der Unternehmensbeschreibung beginnen und sich erst im zweiten Absatz mit dem Mitarbeiter befassen. Das ist falsch – Arbeitgeber-Marketing hin oder her. Im Arbeitszeugnis sollte es in erster Linie um den Mitarbeiter gehen. Der Einleitungssatz im Arbeitszeugnis muss daher auf jeden Fall die persönlichen Angaben des Arbeitnehmers enthalten.

Die persönlichen Angaben des Mitarbeiters

Die meisten Zeugnisse beginnen mit dem vollständigen Namen des Mitarbeiters (zum Beispiel „Herr Justus Meier“ oder „Frau Silke Schmidt“. Das ist vollkommen richtig so, zumindest einmal sollte der vollständige Name im Arbeitszeugnis genannt werden. In Folge kann man sich auf den Nachnamen beschränken.

Sollten Sie während der Beschäftigungsdauer geheiratet und einen neuen Nachnamen angenommen haben, kann man auch den Geburtsnamen noch angeben. Empfehlenswert ist dies vor allem dann, wenn die Hochzeit noch nicht all zu lange zurückliegt und Sie sich unter Ihrem Geburtsnamen „einen Namen“ in der Branche gemacht haben.


Achtung

Viele Unternehmen ergänzen nach dem Namen des Mitarbeiters auch dessen Geburtsdatum und den Geburtsort, ggf. sogar das Land. Ob diese Angaben im Zeugnis notwendig sind, ist ein bisschen umstritten. In der Praxis geht man mittlerweile den Mittelweg: Die Angaben dürfen im Zeugnis Erwähnung finden, wenn der Mitarbeiter einverstanden ist. Sollten Sie durch die Angaben Nachteile befürchten, müssen Sie der Aufnahme widersprechen.

Akademische Titel und Grade im Arbeitszeugnis

Auch akademische Titel und Grade können im Arbeitszeugnis aufgeführt werden. Aber Achtung: Nur Doktor- und Professorentitel werden vor jeder Namensnennung gesetzt. Alle anderen akademischen Grade werden nur im Einleitungssatz genannt, im weiteren Text jedoch nicht mehr. Werden die akademischen Grade bzw. Hochschulgrade abgekürzt, dann sollten die offiziell anerkannten Abkürzungen verwendet werden, wie etwa Dipl.-Kfm., Dipl.-Ing. (FH), M.A., LL.M. usw.

Einleitungssatz im Arbeitszeugnis mit Eintrittsdatum und Austrittsdatum?

Um beurteilen zu können, wie lange der Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt war, werden im Einleitungssatz auch das Eintritts- und Austrittsdatum genannt. „Herr Justus Meier war in der Zeit vom 1.1.2010 bis zum 31.12.2018 in unserem Unternehmen tätig.“ Achten Sie hier vor allem auf eine aktive Verbform (z. B. „tätig“ statt „beschäftigt“).


Achtung

Vorsicht bei sog. „krummen“ Daten. Ein krummes Austrittsdatum liegt immer dann vor, wenn es nicht den üblichen Kündigungsfristen entspricht (zum Ende/zum 15. eines Monats). Das kann auf eine außerordentliche (fristlose) Kündigung hindeuten. In diesen Fällen könnte es schon etwas bringen, wenn man wenigstens im Einleitungssatz das Austrittsdatum weglässt („Herr Justus Meier trat am … als … in unser Unternehmen ein.“) In der Schlussformulierung wird man das Datum jedoch kaum vermeiden können.

Die Funktion und der Werdegang

Damit ein potenzieller Arbeitgeber gleich sieht, welche Erfahrungen Sie gesammelt haben, sollte auch Ihre Funktion (Stellentitel) bereits im Einleitungssatz benannt werden. Bei mehreren Funktionen ist auch der Werdegang darzustellen. Wenn es ein Zwischenzeugnis gibt, reicht auch der Hinweis auf mehrere Funktionen sowie auf das Zwischenzeugnis über diesen Zeitraum.


Und wie können wir Sie unterstützen?

Haben Sie Bedenken, dass Ihr Arbeitszeugnis einige Fallstricke enthält? Wir überprüfen es gerne für Sie mit unserem Zeugnis-Check. Auf Wunsch überarbeiten wir auch Ihr Arbeitszeugnis oder erstellen einen Zeugnisentwurf nach Ihren Vorgaben.  

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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