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  • Emotionale Präsenz im Arbeitszeugnis versteckter Hinweis (#Urteil)

    Der Hinweis auf eine emotionale Präsenz im Arbeitszeugnis kann darauf hindeuten, die die Mitarbeiterin ihre Gefühle an den Schultern der (männlichen) Kollegen abarbeitet, sagt das LAG Köln.

  • Arbeitszeugnis gefaltet und getackert (#Urteil)

    Arbeitszeugnis gefaltet und getackert (#Urteil)

    Darf ein Arbeitszeugnis gefaltet und getackert werden, wenn der Arbeitgeber es mit einem Brief versenden will? Das LAG Rheinland-Pfalz verweist auf die ständige Rechtsprechung des BAG. Danach muss das Arbeitszeugnis vor allem kopierfähig bleiben (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2017, Az: 5 Sa 314/17)

  • Zeugnissprache – Chef, Chef – Zeugnissprache (Umfrage)

    Zeugnissprache – Chef, Chef – Zeugnissprache (Umfrage)

    Immer wieder hören wir von Kunden, dass sie das Gefühl haben, der Arbeitgeber habe das Zeugnis nicht aus bösem Willen so formuliert. Eher vielleicht aus Unkenntnis. Das bringt uns auf eine kleine Umfrage in Sachen Zeugnissprache für ein Stimmungsbild.

  • Selbstständige Arbeitsweise im Arbeitszeugnis (#Urteil)

    Selbstständige Arbeitsweise im Arbeitszeugnis (#Urteil)

    Können Sie verlangen, dass eine selbstständige Arbeitsweise im Arbeitszeugnis erwähnt wird? Das LAG Düsseldorf sagt nein. Entscheidend ist jedoch, was im Arbeitsumfeld üblich ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz: Muss der Geschäftsführer das Arbeitszeugnis unterschreiben?

    LAG Rheinland-Pfalz: Muss der Geschäftsführer das Arbeitszeugnis unterschreiben?

    Arbeitnehmer können nicht verlangen, dass ihr Arbeitszeugnis vom obersten Vorgesetzten oder Geschäftsführer unterzeichnet wird. Es genügt, wenn ein ranghöherer, weisungsbefugter Vorgesetzter das Zeugnis unterschreibt.

  • LAG Schleswig-Holstein: Vereinbarter Zeugnistext gilt Wort für Wort, sogar bei der Zeitform

    LAG Schleswig-Holstein: Vereinbarter Zeugnistext gilt Wort für Wort, sogar bei der Zeitform

    Wird per Vergleich ein konkreter Zeugnistext vereinbart, darf der Arbeitgeber davon nicht abweichen, auch nicht in Kleinigkeiten.

  • LAG Köln: Ein ironisches Arbeitszeugnis ist gar kein Zeugnis

    LAG Köln: Ein ironisches Arbeitszeugnis ist gar kein Zeugnis

    Stellt der Arbeitgeber ein polemisches Arbeitszeugnis aus, so ist der Zeugnisanspruch nicht erfüllt.

  • LAG Hamm: Arbeitszeugnis darf nicht übertrieben überschwänglich sein

    LAG Hamm: Arbeitszeugnis darf nicht übertrieben überschwänglich sein

    Erscheint ein Arbeitszeugnis zu positiv, kann der Arbeitnehmer Berichtigung fordern. Zumindest dann, wenn die Bewertungen offensichtlich einen ironischen Charakter haben und damit nicht ernst gemeint sind.

  • LAG Schleswig-Holstein: Im Kleinbetrieb muss nicht grundsätzlich der Inhaber das zeugnis unterschreiben

    LAG Schleswig-Holstein: Im Kleinbetrieb muss nicht grundsätzlich der Inhaber das zeugnis unterschreiben

    Auch in einer kleinen Arztpraxis muss die Chefin das Arbeitszeugnis nicht selbst unterschreiben, ihr Personalleiter darf das genauso. Und ein fehlendes Leerzeichen hinter dem Namen ist noch lange kein Geheimcode (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.06.2016, Az.: 1 Ta 68/16).

  • BAG: Einsicht in Personalakte: Nicht mit Anwalt

    BAG: Einsicht in Personalakte: Nicht mit Anwalt

    Wenn Sie wissen wollen, was in Ihrer Personalakte steht, dürfen Sie Einsicht nehmen. Einen Rechtsanwalt dürfen Sie hierbei jedoch nicht hinzuziehen, sagt das BAG. 

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