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  • Arbeitgeber muss beweisen, dass er das Zeugnis bereits ausgestellt hat (#Urteil)

    Zeitmangel, Lustlosigkeit oder was auch immer der Grund ist – er zählt nicht. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Behauptet ein Arbeitgeber dreist, er habe bereits ein Zeugnis ausgestellt, muss er das auch beweisen können.

  • Arbeitszeugnis: „Wir wünschen ihm alles Gute für die Zukunft“ reicht (#Urteil)

    Arbeitszeugnis: „Wir wünschen ihm alles Gute für die Zukunft“ reicht (#Urteil)

    Arbeitnehmer müssen sich damit zufrieden geben, wenn der Arbeitgeber im Arbeitszeugnis nur „Alles Gute für die Zukunft“ wünscht.  Das Unternehmen muss das Ausscheiden im Arbeitszeugnis weder bedauern noch sich für die bisherige Arbeit bedanken (LAG Baden-Württemberg).

  • Auf dem Postweg: Wenn das Arbeitszeugnis verloren geht (#Urteil)

    Geht ein Arbeitszeugnis auf dem Postweg verloren, muss der Arbeitgeber ein neues ausstellen (Hessisches LAG, Urteil vom 07.02.2011, Az.: 16 Sa 1195/10). 

  • BAG: Mitarbeiter dürfen Personalakte auch nach Kündigung einsehen

    BAG: Mitarbeiter dürfen Personalakte auch nach Kündigung einsehen

    Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Mitarbeiter auch nach der Kündigung Einsicht in ihre Personalakte nehmen dürfen (BAG, Urteil vom 16.11. 2010, Az.: 9 AZR 573/09).

  • Wohlwollende Schlussformel für (sehr) gutes Arbeitszeugnis Pflicht? (#Urteil)

    Der Arbeitgeber muss bei einem überdurchschnittlich positiven Arbeitszeugnis eine wohlwollende Schlussformel aufnehmen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2010, Az.: 12 Sa 974/10).

  • ArbG Frankfurt/Main: Zeugnisfälschung ist kein Kündigungsgrund

    ArbG Frankfurt/Main: Zeugnisfälschung ist kein Kündigungsgrund

    Zeugnisfälschung ist kein Kündigungsgrund, sagt das Arbeitsgericht Frankfurt/Main. Es liegt zwar ein außerdienstliches Fehlverhalten vor, dieses habe aber keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung des Mitarbeiters oder dessen betriebliche Verbundenheit. 

  • Wenn schon der Name im Zeugnis falsch geschrieben ist (#Urteil)

    Ist der Name im Zeugnis falsch geschrieben, gilt der Zeugnisanspruch als nicht erfüllt. Bei einem titulierten Zeugnisanspruch (zum Beispiel Urteil oder Vergleich) kann man durch die Festsetzung eines Zwangsmittels die Korrektur des Namens erzwingen.  

  • Zeugnisformulierung per Vergleich bindend (#Urteil)

    Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich, das Arbeitszeugnis nach einem Zeugnisentwurf des Mitarbeiters zu erteilen, so darf er von den vorgegebenen Formulierungen nur abweichen, wenn er einen wichtigem Grund hat  (LAG Köln, Beschluss vom 2.1.2009, Az.: 9 Ta 530/08).

  • LAG Schleswig-Holstein: Schadenersatz für verspätetes Arbeitszeugnis nur nach Mahnung

    Das Vorstellungsgespräch läuft gut, der neue Job scheint greifbar nah. Dann kommt die Absage, weil Sie kein Arbeitszeugnis vom letzten Arbeitgeber vorlegen können. Dafür muss der Arbeitgeber Schadenersatz zahlen, oder? Was viele nicht wissen: Schadenersatz für ein verspätetes Arbeitszeugnis gibt es nur, wenn man vorher das Arbeitszeugnis angemahnt hat. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.04.2009, Az.…

  • Arbeitszeugnis: Was bedeutet „Wir geben gerne Auskunft“? (#Urteil)

    Arbeitszeugnis: Was bedeutet „Wir geben gerne Auskunft“? (#Urteil)

    Auch wenn es der Arbeitgeber gut meint: Ein Angebot im Arbeitszeugnis wie „Wir geben gerne Auskunft“  kann als ein unzulässiges Geheimzeichen im Arbeitszeugnis gewertet werden, so das ArbG Herford. 

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