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Ausbildungszeugnisse: Ohne Aufforderung auszustellen

Auch Auszubildende haben nach Beendigung bzw. Abbruch ihres Ausbildungsverhältnisses einen Anspruch auf ein Zeugnis. Anders als bei einem „norma­len” Arbeitszeugnis ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, es ohne Aufforderung des jungen Mitarbeiters auszustellen. Auch hier unterscheidet man zwischen einfachem und qualifiziertem Ausbildungszeugnis. mehr…

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Referenzen: Gerne auch persönlich (Teil 2)

Genau wie ein Arbeitszeugnis sollte das Referenzschreiben unter anderem Auskunft über die Art, Struktur und Dauer des Auftrags sowie über Ihre Aufgaben und Tätigkeiten geben. Darüber hinaus können (und sollten) natürlich auch bestimmte Leistungs- bzw. Verhaltens­kriterien erwähnt sein, zum Beispiel:

  • Fachkenntnisse, Erfahrung und besondere Fähigkeiten
  • Arbeitsergebnisse, besondere Leistungen und Erfolge
  • Engagement, Zuverlässigkeit und Flexibilität
  • ggf. Kreativität
  • Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern in der Firma

Das Referenzschreiben sollte natürlich auch eine grundsätzliche Wertschätzung des Auftraggebers zum Ausdruck bringen. Eine besondere Geste wäre eine Empfeh­lungs­formulierung für zukünftige Auftraggeber.

Diese Vorteile hat ein Referenzschreiben

  • Da der Referenzgeber nicht verpflichtet ist, eine Em­pfehlung auszustellen, kann er im Prinzip hervorheben, was er mag – er ist nicht an formale und inhaltliche Vorgaben gebunden. Auch ein verklausulierter Zeugniscode ist nicht notwendig – das Geschriebene entspricht in der Regel dem, was der Aussteller ausdrücken wollte.
  • Da die Referenz keinen Vorschriften unterliegt, kann sie sehr persönlich abgefasst sein – das Ergebnis ist oftmals ein sehr individuelles und authentisches Dokument.
  • Sie können die Referenzen bzw. Teile davon sehr gut auf Ihrer Webseite platzieren.
  • Viele Referenzgeber bieten an, für telefonische Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Dadurch können sich potenzielle Auftraggeber ein umfassenderes Bild über Sie und Ihre Leistung machen. Fragen Sie Ihren Auftraggeber jedoch unbedingt, ob telefonische Rückfragen von potenziellen Kunden möglich sind, und fragen Sie ihn, welche Kontaktdaten Sie weitergeben dürfen.

Übrigens: Mehr über Referenzen und persönliche Empfehlungen finden Sie in meinem neuen Buch, das im März 2010 erscheint.

Starthilfe für Freiberufler – Erfolgreich durch das erste Jahr
2010 Verlag C.H. Beck oHG
ISBN: 978-3-406-60267-2

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Referenzen: Auf Empfehlung von … (Teil 1)

Oftmals werde ich gefragt, ob man auch als freier Mitarbeiter Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat. In Anbetracht der wachsenden Anzahl von Freiberuflern, die als “Feste Freie” in Unternehmen beschäftigt werden, eine berechtigte Frage, die man jedoch leider mit Nein beantworten muss. Zumindest gibt das Gesetz keine klare Grundlage her.

Nichts vorzuweisen?

Als Freiberufler steht man dann häufig vor dem Problem, dass man seine Tätigkeit belegen muss, aber nicht kann. Natürlich haben viele noch die Möglichkeit, geeignete Arbeitsproben vorzulegen – was ist jedoch bei Jobs, bei denen dies aufgrund der Eigenarten der Tätigkeit nicht möglich ist (zum Beispiel bei vertraulichen Aufträgen? Hier kann ein Referenzschreiben Tür und Tor öffnen.

Referenzen: Zukünftiger Trend?

Während Referenzen und persönliche Empfehlungsschrei­ben im britischen und amerikanischen Raum gang und gäbe sind, sind sie in Deutschland bislang eher weniger verbreitet. Es ist jedoch abzusehen, dass sie durch die im Trend liegende Auslagerung vieler Tätigkeiten an Externe sowie die steigende Anzahl von Freiberuflern in nächster Zukunft mehr an Bedeutung gewinnen werden.

Achtung: Natürlich ist Ihr Auftraggeber nicht verpflichtet, Ihnen ein Empfehlungsschreiben auszustellen – es sei denn, Sie haben dies vertraglich vereinbart. Dennoch wird er, gerade wenn er selbst Unternehmer ist, und mit Ihrer Leistung zufrieden war, für Ihr Anliegen Verständnis haben.

Wie ein persönliches Empfehlungsschreiben aufgebaut ist und welche Vorteile auf der Hand liegen – das gibts demnächst in Teil 2.

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