zuletzt geprüft und überarbeitet:
9. Juli 2025
Lesedauer: 2 Minuten
Das Zwischenzeugnis ist im Wesentlichen wie ein herkömmliches Arbeitszeugnis aufgebaut und doch gelten hier einige Besonderheiten, zum Beispiel bei Zeitform und Überschrift. Dies liegt ganz einfach daran, dass das Zwischenzeugnis während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird.
Die Überschrift beim Zwischenzeugnis
Ganz klar, bereits die Überschrift muss beim Zwischenzeugnis anders lauten als bei einem Endzeugnis. Schließlich will man ja dokumentieren, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht, zumindest noch für eine Weile. Dies kann man natürlich mit einer deutlichen Überschrift besonders gut zeigen. Das Wort Zwischenzeugnis wird das Erste sein, was der Leser sieht.
Was ist ein vorläufiges Arbeitszeugnis?
Aber welche Überschrift wählt man für ein Zeugnis, wenn der Mitarbeiter bereits die Kündigung erhalten hat und aufgrund einer längeren Kündigungsfrist noch einige Zeit dem Unternehmen angehören wird – freigestellt oder nicht. Auch solche Zeugnisse tragen die Überschrift „Zwischenzeugnis“. Daneben verwenden auch einige die Überschrift „Vorläufiges Arbeitszeugnis“. Auch das ist möglich und geht zurück auf § 35 Abs. 3 TVöD. Danach hat ein Beschäftigter im Öffentlichen Dienst einen Anspruch auf unverzügliche Ausstellung eines vorläufigen Zeugnisses, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird.
Welche Zeitform verwendet man beim Zwischenzeugnis?
Neben der Überschrift ist die Zeitform einer der wesentlichen Unterschiede zum Endzeugnis. Hauptsächlich findet man im Zwischenzeugnis Formulierungen im Präsens, in der Gegenwartsform (Er ist …, Sie arbeitet …, Er erledigt…,usw.). Die Zeitform betrifft neben dem Einleitungssatz auch die einzelnen Leistungskriterien , die zusammenfassende Leistungsbeurteilung sowie die Bewertung des Sozialverhaltens.
In meinem Zwischenzeugnis wird an einigen Stellen die Vergangenheitsform verwendet, ist das nicht falsch? Diese Frage hören wir oft. Die Antwort darauf ist einfach. Auch im Zwischenzeugnis kann die Vergangenheitsform verwendet werden.
Um es konkreter zu fassen: Nicht nur das Präteritum, auch die Zeitform Perfekt kann verwendet werden – die sogenannte „vollendete Gegenwart“. Mit dem Perfekt drücken Sie für gewöhnlich aus, dass eine Handlung in der Vergangenheit abgeschlossen wurde. Man verwendet das Perfekt vor allem dann, wenn das Ergebnis oder die Folge der Handlung im Vordergrund steht. Und genauso wird dies auch im Zwischenzeugnis gehandhabt: Das Perfekt wird verwendet, wenn eine Aufgabe oder ein besonderes Projekt abgeschlossen wurde und man auf den Erfolg hinweisen will.
Beispiel
„Ihre professionelle Arbeitsweise und ihre sehr hohe Leistungsbereitschaft stellt Frau Meier regelmäßig in Sonderprojekten unter Beweis. So hat sie im vergangenen Jahr unter anderem eine Online-Strategie entwickelt und diese mit ihrem Team sehr erfolgreich umgesetzt.“
Der Ausstellungsgrund im Zwischenzeugnis
Weitere Unterschiede finden Sie in der Schlussformel: Anstelle des Beendigungsgrundes sollte der Leser hier erfahren, warum das Zwischenzeugnis ausgestellt wird:
Dieses Zwischenzeugnis wird Frau Wiesner aufgrund eines Vorgesetztenwechsels ausgestellt.
Frau Sommer bat um dieses Zwischenzeugnis, da sie in Kürze ihre Elternzeit antreten wird.
Wird das Zwischenzeugnis ausgestellt, weil der Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet, kann man verschiedene Wege gehen. Zum einen besteht natürlich immer die Option „Man sagt, wie es ist“: „
Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn Meier ausgestellt, da das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen zum … endet“.
Dieses Vorgehen ist relativ häufig. Viele Arbeitnehmer haben jedoch das Gefühl, es sei besser, sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus zu bewerben. In diesem Fall wird im Zwischenzeugnis das vorläufige Ende verschwiegen. Diesen Weg bevorzugen oftmals langjährige Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Kündigungsfrist noch längere Zeit im Unternehmen bleiben.
Unser Tipp!
Welchen Weg man gehen will, sollte man sich letztlich gut überlegen – sofern man überhaupt Einfluss nehmen kann. Eine betriebsbedingte Kündigung ist heute auch kein Makel, betrachtet man die heutige Personalpolitik in vielen Unternehmen. Im Vorstellungsgespräch wird man sich unter Umständen leichter tun, wenn man nichts vortäuschen muss. Aber wie gesagt, es kommt immer auf den Einzelfall an. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag Schlussformulierung im Zwischenzeugnis .
Und wie können wir Sie unterstützen?
Auch ein Zwischenzeugnis sollte die formalen und inhaltlichen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis erfüllen. Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie Ihr Zwischenzeugnis besser überprüfen oder überarbeiten . Und wenn Sie Ihr Zwischenzeugnis selbst schreiben dürfen und sich nicht sicher sind, erstellen wir Ihnen ein Zwischenzeugnis nach Ihren Vorgaben .
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