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  • LAG Hamm: Kein Briefkopf im Arbeitszeugnis –  Zeugnisanspruch nicht erfüllt

    LAG Hamm: Kein Briefkopf im Arbeitszeugnis – Zeugnisanspruch nicht erfüllt

    Das Arbeitszeugnis muss mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestaltet sein, aus dem der Name und die Anschrift des Unternehmens erkennbar sind. Sonst ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nicht erfüllt (LAG Hamm, Beschluss vom 19.02.2026, Az.: 9 Ta 319/25)

  • Wie gut sind KI-generierte Arbeitszeugnisse wirklich?

    Wie gut sind KI-generierte Arbeitszeugnisse wirklich?

    KI-generierte Arbeitszeugnisse sparen Zeit – sind aber (noch?) kein Ersatz für menschliche Expertise. Denn die KI streicht oft wichtige Verstärker wie „stets“ oder „sehr“. Das kann die Zeugnisnote verschlechtern.

  • „Arbeitszeugnisse sind Scam!“ [Meinung]

    „Arbeitszeugnisse sind Scam!“ [Meinung]

    Ein LinkedIn-Post hat mich heute morgen getriggert: Arbeitszeugnisse sind Scam, hieß es da. Sind Arbeitszeugnisse wirklich Betrug? Oder verkennen wir ihren eigentlichen Wert? Ein Plädoyer für mehr Differenzierung, Fairness – und echte Wertschätzung.

  • LAG Köln: Arbeitszeugnis darf bis zu acht Wochen später ausgestellt werden

    LAG Köln: Arbeitszeugnis darf bis zu acht Wochen später ausgestellt werden

    Ein Zeugnisdatum 4 bis 8 Wochen nach Austritt ist zulässig und kein Hinweis auf einen Zeugnisstreit (LAG Köln, Urteil vom 05.12.2024, Az. 6 SLa 25/24).

  • ArbG Siegburg: Ermittlungsverfahren im Arbeitszeugnis (Kinderpornografie)

    ArbG Siegburg: Ermittlungsverfahren im Arbeitszeugnis (Kinderpornografie)

    Laufende Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Dateien dürfen im Arbeitszeugnis erwähnt werden, wenn ein besonderes Schutzinteresse Dritter (Kinder! ) überwiegt und der Arbeitnehmer den Verdacht nicht bestritten hat (ArbG Siegburg, Urteil vom 23.01.2025, Az. 5 Ca 1465/24).

  • Digitale Signatur im Arbeitszeugnis: Das gilt seit Januar 2025

    Digitale Signatur im Arbeitszeugnis: Das gilt seit Januar 2025

    Die Digitalisierung verändert auch die Personalprozesse – und das betrifft nun auch das Arbeitszeugnis. Seit dem 1. Januar 2025 ist es in Deutschland rechtlich zulässig, ein Arbeitszeugnis digital zu signieren. Eine eingescannte Unterschrift reicht allerdings nicht aus.

  • Jahreswechsel: Dezember ist Zeugniszeit

    Jahreswechsel: Dezember ist Zeugniszeit

    Jobwechsel zum 1. Januar? Beförderung zum Jahreswechsel? Ändern sich Ihre Aufgaben? Oder wechselt der Vorgesetzte? Das alles sind Gründe, um jetzt ein Zwischenzeugnis anzufragen.

  • Ein Arbeitszeugnis vom 31. März 2024? Ernsthaft?

    Ein Arbeitszeugnis vom 31. März 2024? Ernsthaft?

    Aus aktuellem Anlass: Da ich derzeit sehr viele Zeugnisse auf dem Tisch habe, die angeblich am 31.3.2024 ausgestellt wurden, möchte ich jetzt mal einen dezenten Hinweis geben.

  • LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitszeugnis „im Auftrag des Arbeitsgerichts“ ist unzulässig

    LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitszeugnis „im Auftrag des Arbeitsgerichts“ ist unzulässig

    Der Vermerk im Arbeitszeugnis „im Auftrag des Arbeitsgerichts“ ist ein verdeckter Hinweis und damit nicht zulässig (LAG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 28.11.2023, Az.: 26 Ta 1198/23).

  • LAG Köln: Kein Geschäftspapier für Seite 2 im Arbeitszeugnis?

    LAG Köln: Kein Geschäftspapier für Seite 2 im Arbeitszeugnis?

    Verwendet der Arbeitgeber Geschäftspapier nur auf Seite 1 seiner Korrespondenz, gilt das auch für das Arbeitszeugnis: Seite 2 muss nicht auf Firmenpapier gedruckt sein (LAG Köln, Urteil vom 12.9.2023, Az.: 4 Sa 12/23).

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