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  • Arbeitszeugnis: Befriedigend ist gut genug! (#Urteil)

    Arbeitszeugnis: Befriedigend ist gut genug! (#Urteil)

    Wer seine Leistungen im Arbeitszeugnis besser als durchschnittlich (also Note „drei“) bewertet haben will, muss gute Gründe vorlegen, warum er eine bessere Beurteilung verdient. (BAG, Urteil vom 18. 11. 2014, Az.: 9 AZR 584/13).

  • Arbeitszeugnis per Vergleich: Darf der Arbeitgeber vom Zeugnisentwurf des Mitarbeiters abweichen?

    Der Mitarbeiter darf laut Vergleich sein Arbeitszeugnis selbst schreiben. Darf der Arbeitgeber vom Zeugnisentwurf des Mitarbeiters abweichen?

  • Smiley im Arbeitszeugnis? Aber bitte nur lächelnd! (#Urteil)

    Smiley im Arbeitszeugnis? Aber bitte nur lächelnd! (#Urteil)

    Ein trauriger Smiley im Arbeitszeugnis kann eine negative Aussage über den Arbeitnehmer treffen (ArbG Kiel, Urteil vom 18.4.2013; Az: 5 Ca 80b/13). Wenn der Arbeitgeber üblicherweise mit einem lachenden Smiley unterzeichnet, muss dieses auch unter das Arbeitszeugnis, so kurios das auch klingen mag.

  • Betriebsrat: Freistellung kann im Zeugnis erwähnt werden (#Urteil)

    Betriebsrat: Freistellung kann im Zeugnis erwähnt werden (#Urteil)

    Interessant für alle Mitglieder des Betriebsrat: Die Freistellung kann im Zeugnis erwähnt werden, so das LAG Köln.

  • LAG Berlin-Brandenburg: „Befriedigend“ ist jetzt „gut“, oder?

    Wenn 90 % aller Arbeitszeugnisse mindestens „gut“ bescheinigen – ist „befriedigend“ dann noch Durchschnitt oder schon eine Abwertung? Das LAG Berlin-Brandenburg hat eine mutige Antwort gegeben: „gut“ ist der neue Durchschnitt. Der Arbeitgeber muss beweisen, warum das Zeugnis schlechter als gut ausfällt. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2013, Az.: 18 Sa 2133/12 Hinweis: Dieses Urteil wurde…

  • Schlussformel: Kein Recht auf Dank, Bedauern, gute Wünsche (#Urteil)

    Schlussformel: Kein Recht auf Dank, Bedauern, gute Wünsche (#Urteil)

    Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis nicht mit einer freundlichen Schlussformel (Dank, Bedauern, gute Wünsche) abschließen   (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2012, Az.: 9 AZR 227/11).

  • Er verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch (#Urteil)

    Er verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch (#Urteil)

    Ein Mitarbeiter kann nicht verlangen, dass im Arbeitszeugnis „Er verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch“ steht, wenn das nicht der Wahrheit entspricht (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2012, Az.: 5 Sa 186/12).

  • Kein Arbeitszeugnis? Arbeitgeber muss Schadenersatz zahlen (#Urteil)

    Kein Arbeitszeugnis? Arbeitgeber muss Schadenersatz zahlen (#Urteil)

    Erhält ein Arbeitnehmer kein Arbeitszeugnis und bekommt aus diesem Grund keinen neuen Job, so kann er von dem ehemaligen Arbeitgeber Schadenersatz fordern, so das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven.  Im Entscheidungsfall hatte ein Mitarbeiter die Kündigung erhalten. Er forderte seinen ehemaligen Arbeitgeber mehrfach auf, ihm ein Arbeitszeugnis auszustellen. Vergebens. Das machte die Jobsuche nicht gerade leicht. So erhielt…

  • Arbeitgeber muss beweisen, dass er das Zeugnis bereits ausgestellt hat (#Urteil)

    Zeitmangel, Lustlosigkeit oder was auch immer der Grund ist – er zählt nicht. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Behauptet ein Arbeitgeber dreist, er habe bereits ein Zeugnis ausgestellt, muss er das auch beweisen können.

  • Arbeitszeugnis: „Wir wünschen ihm alles Gute für die Zukunft“ reicht (#Urteil)

    Arbeitszeugnis: „Wir wünschen ihm alles Gute für die Zukunft“ reicht (#Urteil)

    Arbeitnehmer müssen sich damit zufrieden geben, wenn der Arbeitgeber im Arbeitszeugnis nur „Alles Gute für die Zukunft“ wünscht.  Das Unternehmen muss das Ausscheiden im Arbeitszeugnis weder bedauern noch sich für die bisherige Arbeit bedanken (LAG Baden-Württemberg).

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