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Silbentrennung im Zeugnis erlaubt? (#Urteil)

zuletzt geprüft und überarbeitet:

20. November 2025

Lesedauer: < 1 minute

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Das Wort Arbeitsrecht mit Silbentrennung in einem Lexikon

Verwendet der Arbeitgeber bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses ein automatisches Silbentrennungsprogramm, so ist das grundsätzlich nicht zu beanstanden.  Ein Arbeitnehmer kann nicht verlangen, dass ein Arbeitszeugnis ohne Silbentrennungen am Zeilenende ausgestellt wird. 

Knicke, Schreibfehler, Häkchen – in Sachen Form gilt es beim Arbeitszeugnis einige Anforderungen zu beachten. Doch manchmal kann man es auch übertreiben. Zum Beispiel dann, wenn man hinter allem unzulässige Geheimzeichen und Codes vermutet. So passiert in einem Fall vor dem LAG Baden-Württemberg. Hier hatte eine langjährige Schulsekretärin von ihrem ehemaligen Arbeitgeber zum Ende des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis erhalten. Inhaltlich hatte sie nichts an dem Zeugnis auszusetzen, doch die Form ließ ihrer Meinung nach zu wünschen übrig.

Silbentrennung im Arbeitszeugnis = Geheimzeichen?

Es könnte sein, dass es an ihrer langjährigen Berufserfahrung als Sekretärin lag. Auf jeden Fall störte sie sich an den Silbentrennungen an den Zeilenenden (14 Silbentrennungen am Zeilenende bei insgesamt 59 Zeilen). Ihrer Meinung nach seien dies unzulässige Geheimzeichen, die das Zeugnis so nicht enthalten dürfe.

Darüber hinaus habe man ihr im Arbeitszeugnis bescheinigt, dass sie ihre Aufgaben „jederzeit sicher, fehlerfrei und mit entsprechendem Schriftbild erledigt“.  Die Silbentrennung stünde dazu im  Widerspruch zum Zeugnisinhalt.

Zeugnisberichtigungsklage ohne Erfolg

Die Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg konnten in dem Arbeitszeugnis weder inhaltliche Fehler noch Rechtschreibfehler oder unzulässige Geheimzeichen entdecken. Die Silbentrennungen seien aufgrund der automatischen Silbentrennung der Software entstanden und dies entspreche durchaus den üblichen formalen Gepflogenheiten. Dadurch lassen sich vor allem zu große Wortabstände in einem Text verhindern, der in Blocksatz formatiert wurde. Die äußere Form des Zeugnisses stehe also nicht im Widerspruch zu der Leistungsbewertung der Schulsekretärin

Achtung

Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn nahezu alle Zeilenenden mit einer Silbentrennung enden und dadurch der Eindruck entsteht, dies sei mit Absicht so gestaltet.

Darüber hinaus hob das LAG Baden-Württemberg noch einmal hervor, dass sowohl über den Zeugnisinhalt als auch über die Formatierung des Dokuments allein der Arbeitgeber entscheidet. Dabei muss er jedoch beachten, dass das Arbeitszeugnis wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert sein muss und keine Geheimzeichen enthalten darf.

(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.2014, Az.:3 Sa 21/14).

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Bildquelle: Marco2811 / Fotolia

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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