Was ein krummes Datum im Arbeitszeugnis aussagt
Autorin: Claudia Kilian
Ein krummes Datum im Arbeitszeugnis – was haben sich die Juristen denn hier schon wieder ausgedacht? Was sich unter diesem Begriff verbirgt und warum es in einem Arbeitszeugnis kritisch gesehen wird, lesen Sie in diesem Beitrag.
Ein Arbeitsverhältnis endet in aller Regel am 15. oder dem letzten Tag eines Monats. So gibt es § 622 Abs. 1 BGB (Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen) vor. Fällt das Beendigungsdatum auf ein anderes Datum als den 15. oder den letzten Tag des Monats, spricht man von einem sog. krummen Datum (Beispiel: 9. Dezember, 23. April). Endet das Arbeitsverhältnis an diesem Tag, dann ist der Arbeitgeber per Wahrheitspflicht gezwungen, das krumme Datum im Arbeitszeugnis auch zu benennen.
Für ein krummes Datum im Arbeitsverhältnis kann es verschiedene Gründe geben, einige davon lassen das Arbeitszeugnis in einem schlechten Licht erscheinen. Je nach Situation gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten, um den Leser nicht sofort darauf zu stoßen oder die Situation zu erklären.
1. Krummes Datum im Arbeitszeugnis bei fristloser Kündigung
Der denkbar ungünstigste Fall ist natürlich die fristlose Kündigung. Der Mitarbeiter hat einen gravierenden Fehler begangen, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist unzumutbar macht. Jetzt muss der Arbeitgeber natürlich das gesamte Arbeitsverhältnis beurteilen und darf unter Umständen einmalige Verfehlungen nicht erwähnen. Ein krummes Datum im Arbeitszeugnis kann aber einen Hinweis auf eine fristlose Kündigung und damit eine Verfehlung des Mitarbeiters geben.
2. Kündigung in der Probezeit
Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen ab Zugang der Kündigung (§622 Abs. 3 BGB). Ob das Arbeitsverhältnis zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt wird, spielt während der Probezeit keine Rolle. (Wird die Kündigung in der Probezeit beispielsweise zum 03.03. ausgesprochen, ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses der 17.03.). Seien wir ehrlich: Ein krummes Datum im Arbeitszeugnis ist bei einer Kündigung in der Probezeit nur ein Punkt von vielen, den es zu beachten gilt. In unserem Beitrag Kündigung in der Probezeit: Wie verpackt man das am besten im Arbeitszeugnis? finden Sie alle wichtigen Aspekte zum Thema.
3. Befristeter Arbeitsvertrag endet an einem krummen Datum
Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen kann es – je nach Eintrittsdatum – zu einem sog. krummen Austrittsdatum kommen. In diesem Fall sollte die Befristung explizit erwähnt werden, damit hier keine vermutete fristlose Kündigung im Raum steht. Dies kann bereits in der Einleitung geschehen:
- „… war in der Zeit vom [Datum] bis [Datum] im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses als [Stellenbezeichnung] in unserem Unternehmen tätig.“
Oder Sie weisen in der Einleitung nur auf das Eintrittsdatum hin:
- … trat am [Datum] als [Stellenbezeichnung] in unser Unternehmen ein“ und verweisen im Schlussabsatz auf das Austrittsdatum im Rahmen der Befristung: „Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer zum [Datum]. …“
4. Austritt auf eigenen Wunsch
Jetzt kann es natürlich auch passieren, dass ein Mitarbeiter ein Angebot für seinen absoluten Traumjob, z.B. näher am Wohnort, erhält und sofort – zum 05.03. – anfangen soll. Je nachdem, wie flexibel und wohlwollend die Arbeitgeberseite ist, wird man sich vielleicht auf eine freundschaftliche Aufhebung des Arbeitsvertrages verständigen. Auch in diesem Fall bietet sich die Formulierung … trat am [Datum] als [Stellenbezeichnung] in unser Unternehmen ein.“ in der Einleitung an. Im Schlussabsatz könnte man dann eine Formulierung wählen wie zum Beispiel:
- „… verlässt uns auf eigenen Wunsch zum [Datum], um eine außergewöhnliche Karrierechance wahrzunehmen. Aufgrund des sehr guten gegenseitigen Verhältnisses haben wir einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt.“
- „Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch von …, am [Datum] im besten beiderseitigen Einvernehmen. Wir bedauern seine Entscheidung außerordentlich, haben aber volles Verständnis dafür, dass er zu einem Unternehmen wechseln möchte, dass wesentlich näher zu seinem Wohnort gelegen ist.“
- „… verlässt uns auf eigenen Wunsch, um … . Nach seiner fristgerechten Kündigung zum [Datum] haben wir aufgrund des sehr guten gegenseitigen Verhältnisses seinem Wunsch entsprochen und das Arbeitsverhältnis vorzeitig zum [Datum] enden lassen.
Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“