Welches Datum im Arbeitszeugnis stehen sollte
Autorin: Claudia Kilian
Das Datum im Arbeitszeugnis entspricht im Idealfall dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Ist das nicht der Fall, kann leicht ein falscher Eindruck entstehen. Was man aus dem Datum rauslesen könnte und ob der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis rückdatieren muss, lesen Sie hier.
In diesem Beitrag geht es um das Datum im Arbeitszeugnis – genauer gesagt, um das Ausstellungsdatum. Das ist das Datum, an dem das Arbeitszeugnis ausgefertigt bzw. unterzeichnet wird. Sie finden es oft oberhalb des Zeugnistextes, in vielen Fällen aber auch darunter, über der Unterschrift. Beides geht in Ordnung.
Im Idealfall erhalten Sie an Ihrem letzten Arbeitstag ein Arbeitszeugnis, das auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses datiert ist. (Vielleicht auch interessant für Sie: Wann kann ich mein Arbeitszeugnis verlangen?) Doch leider enthalten viele Arbeitszeugnisse, die wir prüfen, ein Ausstellungsdatum, das nicht mal in der Nähe des letzten Beschäftigungstages liegt.
Datum im Arbeitszeugnis liegt vor dem letzten Beschäftigungstag
Oft hat der Mitarbeiter noch Resturlaub und verlässt das Unternehmen zwei, drei Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Oder er wurde bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt – aus welchen Gründen auch immer. Und auf eine Freistellung kann ein Ausstellungsdatum vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses hindeuten. Jetzt ist eine Freistellung nicht per se negativ behaftet, aber natürlich ist hier immer Raum für Spekulationen. Und genau die wollen wir ja verhindern. (Schlimmstenfalls könnte man zum Beispiel auch ein Hausverbot hinein interpretieren).
Datum im Arbeitszeugnis liegt weit hinter dem letzten Beschäftigungstag
Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.5., die Mitarbeiterin erhält ihr Arbeitszeugnis jedoch erst einige Monate später. Das Ausstellungsdatum im Arbeitszeugnis lautet auf den 30.9. Daraus könnte man zum Beispiel schlussfolgern, dass es Streit über das Arbeitsverhältnis und/oder das Arbeitszeugnis gegeben hat. Das lädt immer zu Spekulationen ein. Deshalb sagt das LAG Köln auch: Das Zeugnisdatum muss der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses sein – egal wann das Arbeitszeugnis tatsächlich ausgestellt wird (LAG Köln, Beschluss vom 27.03.2020, Az.: 7 Ta 200/19).
Muss der Arbeitgeber rückdatieren?
Bedeutet das, der Arbeitgeber muss das Zeugnis immer rückdatieren? Nein! Das Bundesarbeitsgericht macht hier Unterschiede:
- Bittet der Mitarbeiter rechtszeitig um das Arbeitszeugnis bzw. eine eventuell notwendige Änderung, muss der Arbeitgeber rückdatieren.
- Lässt sich der Arbeitnehmer Zeit, um um das Arbeitszeugnis zu bitten, muss er ein späteres Ausstellungsdatum hinnehmen. Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis nicht zwangsläufig rückdatieren.
Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“