zuletzt geprüft und überarbeitet:
9. Mai 2025
Lesedauer: 3 Minuten
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Zusammenfassende Leistungsbewertung ist die zentrale Aussage eines Arbeitszeugnisses – die Gesamtnote . Sie bezieht sich auf die Leistungen, nicht auf das Verhalten.
Erfahrene Leser können hier anhand einer fünfstufigen Notenskala auf einen Blick feststellen, wie die Leistung insgesamt beurteilt wurde.
„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entspricht der Bestnote (sehr gut), „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ ist ein gut. Stets zu unserer Zufriedenheit spiegelt eine befriedigende Leistung wider.
Wo steht die Gesamtnote im Arbeitszeugnis?
Wie der Name schon sagt, bezieht sich die Zusammenfassende Leistungsbeurteilung nur auf die Leistungen des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, nicht auf das Verhalten. Deshalb ist der richtige Platz im Arbeitszeugnis auch am Ende der einzelnen Leistungskriterien und vor der Bewertung des Verhaltens.
In vielen Zeugnissen sehen wir die Gesamtnote jedoch erst nach dem Verhalten. Das ist kein grober Fehler, da es keine rechtlich vorgeschriebene Reihenfolge gibt. Dennoch empfehlen wir, die Gesamtnote im Arbeitszeugnis nach den einzelnen Leistungskriterien und vor der Verhaltensbewertung zu platzieren. Durch die übliche Reihenfolge hat der Leser einen klaren und strukturierten Überblick über die beruflichen Leistungen, bevor das soziale und persönliche Verhalten am Arbeitsplatz bewertet wird. Die empfohlene Reihenfolge dient damit der Klarheit und Transparenz des Zeugnisses.
Wenn das „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ fehlt
Die Gesamtbewertung sollte in etwa der Durchschnittsnote aller zuvor beurteilten Leistungskriterien entsprechen. Fällt sie schlechter aus, ist das ein Widerspruch und kann auch als verdeckter Hinweis gewertet werden, dass die Leistungen doch nicht ganz so toll waren wie zuvor beschrieben.
Fehlt die Zusammenfassende Leistungsbeurteilung im Zeugnis, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass sie schlecht ausgefallen wäre. Auch das kann als Hinweis verstanden werden, dass sich der Arbeitgeber von den vorherigen guten Bewertung distanziert.
Notenskala Leistungsbeurteilung
Wie bei anderen Beurteilungskriterien kann sich auch hier die Notenstufe durch den Zusatz oder das Weglassen von Wörtern entscheidend verändern. Eben weil die Zusammenfassende Leistungsbeurteilung so prominent ist, verdient sie eine genaue Prüfung.
Note sehr gut: Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Note gut: Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Note befriedigend: Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit .
Note ausreichend: Er erledigte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.
Note mangelhaft: Er erledigte seine Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.
Achtung
In einigen Zeugnis-Generatoren und Ratgebern finden Sie die Formulierung „Er/Sie erledigte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit“ . Das hat sich mittlerweile so etabliert. In unseren Zeugnis-Gutachten weisen wir unsere Mandanten jedoch darauf hin, dass diese Formulierung ein passives Element enthält, welches einen weniger aktiven, selbstständigen oder eigenverantwortlichen Eindruck hinterlassen kann.
Muss es „stets zur vollsten Zufriedenheit“ heißen?
Oft fragen uns Mandanten, ob es in der Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung immer „zur vollsten Zufriedenheit“ heißen muss (bei einer Beurteilung mit sehr gut). Viele sind besorgt, weil der Arbeitgeber andere Formulierungen gewählt hat.
Um die Frage zu beantworten: Nein, es muss nicht immer „zur vollsten Zufriedenheit“ heißen. Genau genommen, und das ist unsere persönliche Auffassung, ist die Formulierung nicht nur unschön, sondern auch grammatikalisch nicht ganz sauber.
Achtung
„Voll“ ist ein absolutes Adjektiv, das semantisch per se keine Steigerung erlaubt. Es drückt bereits den höchsten Grad aus, ähnlich wie ganz, einzig, optimal. In der Zeugnissprache hat es sich aber nun einmal etabliert, die Formulierung gehört sicher zu den gebräuchlichsten. Also kein Grund zur Sorge, wenn der Arbeitgeber andere Formulierungen wählt – sofern die richtigen inhaltlichen und zeitlichen Verstärker verwendet werden.
Alternativen: unsere vollste Anerkennung
In vielen Bausteinen, Zeugnis-Generatoren und Musterzeugnissen findet man zahlreiche andere Formulierungen, die ebenfalls anerkannt sind.
Mit seinen Leistungen waren wir stets außerordentlich zufrieden. (sehr gut)
Ihre Leistungen verdienen stets und in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung. (sehr gut)
Zusammenfassend können seine Leistungen immer mit sehr gut beurteilt werden. (sehr gut)
Ihre Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden. (gut)
Wir waren mit seinen Leistungen stets sehr zufrieden. (gut)
Sie hat dem Unternehmen in ihrem Verantwortungsbereich gute Dienste erwiesen. (befriedigend)
Zusammenfassend waren seine Leistungen stets zufriedenstellend. (befriedigend)
Einige davon sind – aus unserer Sicht – im Kontext nicht immer ganz sinnvoll, z. B. Er war ein in jeder Hinsicht idealer Mitarbeiter. oder Er hat permanent Spitzenleistungen erbracht . (-> Trotzdem schmeißen wir ihn jetzt raus.) Es kommt wie immer auf die jeweilige Situation und die Gesamtschau an.
Und wie können wir Sie unterstützen?
Soll es besser zur vollen oder zur vollsten Zufriedenheit heißen? Passt die zusammenfassende Leistungsbeurteilung zum Rest des Zeugnisses? Wenn Sie Zweifel haben, dass der Arbeitgeber Sie angemessen beurteilt, lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis besser überprüfen, zum Beispiel mit unserem Zeugnis-Check . Auf Wunsch optimieren wir auch gerne Ihr Arbeitszeugnis oder erstellen einen Zeugnisentwurf nach Ihren Vorgaben.
Das könnte Sie auch interessieren: