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Zeugnisinhalt unter der Lupe
15
Dez
2022

Zur vollen oder vollsten Zufriedenheit?

Autorin: Claudia Kilian

Zur vollen oder vollsten Zufriedenheit? Die Zusammenfassende Leistungsbewertung ist die zentrale Aussage eines Arbeitszeugnisses – die Gesamtnote. Personalprofis können hier mit einem Blick feststellen, wie Ihre Leistung insgesamt beurteilt wurde. Grund genug, diese Position im Zeugnis genau unter die Lupe zu nehmen!

Die Note der Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung sollte in etwa der Durchschnittsnote aller zuvor beurteilten Leistungskriterien entsprechen. Achtung: Fehlt sie ganz, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass sie schlecht ausgefallen wäre. Viele Arbeitnehmer achten daher nur darauf, dass die Formulierung im Zeugnis enthalten ist. Wie bei anderen Beurteilungskriterien kann sich jedoch auch hier die Notenstufe durch den Zusatz oder das Weglassen von Wörtern entscheidend verändern. Prüfen Sie daher Ihre Gesamtnote ganz genau!

  • Note sehr gut: Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
  • Note gut: Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
  • Note befriedigend: Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. (zeitlicher Aspekt fehlt!)
  • Note ausreichend: Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.
  • Note mangelhaft: Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.


Achtung

Manche Arbeitgeber greifen noch auf einen anderen Trick zurück, um zukünftige Arbeitgeber zu warnen. Sie stufen den Mitarbeiter herunter, in dem sie hinter den Satz: „Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ noch einen weiteren Satz hinzufügen: „Besonders hervorheben möchten wir seine umfassenden und sehr detaillierten Projektberichte.“ Der Zusatz an dieser besonderen Position im Zeugnis heißt nichts anderes als: Achtung, hier bewirbt sich ein besonders pingeliger Mitarbeiter!.

Muss es „zur vollsten Zufriedenheit“ heißen?

Oft fragen uns Mandanten, ob es in der Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung immer „zur vollsten Zufriedenheit“ heißen muss (bei einer Beurteilung mit sehr gut). Die meisten sind besorgt, weil der Arbeitgeber andere Formulierungen gewählt hat, zum Beispiel:

  • Mit seinen Leistungen waren wir stets außerordentlich zufrieden.
  • Ihre Leistungen verdienen stets und in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung.
  • Zusammenfassend können seine Leistungen immer mit sehr gut beurteilt werden.

Um die Frage zu beantworten: Nein, es muss nicht immer „zur vollsten Zufriedenheit“ heißen. Genau genommen, und das ist unsere persönliche Auffassung, ist die Formulierung nicht nur unschön, sondern auch grammatikalisch nicht ganz sauber. „Voll“ ist ein absolutes Adjektiv, das semantisch per se keine Steigerung erlaubt. Es drückt bereits den höchsten Grad aus, ähnlich wie ganz, einzig, optimal. In der Zeugnissprache hat es sich aber nun einmal etabliert, die Formulierung gehört sicher zu den gebräuchlichsten. Sie brauchen sich jedoch keine Sorgen machen, wenn Ihr Arbeitgeber andere Formulierungen wählt – sofern die richtigen inhaltlichen und zeitlichen Verstärker verwendet wurden. In vielen Bausteinen, Zeugnis-Generatoren und Musterzeugnissen findet man zahlreiche andere Formulierungen, die ebenfalls anerkannt sind. Einige davon sind – aus unserer Sicht – im Kontext nicht immer ganz sinnvoll. (Er war ein in jeder Hinsicht idealer Mitarbeiter / er hat permanent Spitzenleistungen erbracht [trotzdem schmeißen wir ihn jetzt raus].) Es kommt wie immer auf die jeweilige Situation und die Gesamtschau an.


Und wie können wir Sie unterstützen?

Soll es besser zur vollen oder zur vollsten Zufriedenheit heißen? Passt die zusammenfassende Leistungsbeurteilung zum Rest des Zeugnisses? Wenn Sie Zweifel haben, dass der Arbeitgeber Sie angemessen beurteilt, lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis besser überprüfen, zum Beispiel mit unserem Zeugnis-Check. Auf Wunsch überarbeiten wir auch gerne Ihr Arbeitszeugnis oder erstellen einen Zeugnisentwurf nach Ihren Vorgaben.  

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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