Keine digitale Unterschrift im Arbeitszeugnis
Autorin: Claudia Kilian
Ein Thema, das in den letzten Jahren immer mal wieder aufkommt, ist die digitale Unterschrift im Arbeitszeugnis. Sie wissen schon: das papierlose Büro… Wir machen alles nur noch digital. … Es ist doch einfacher, Ihnen das Arbeitszeugnis per Mail zu schicken.…
Natürlich ist es einfacher, schneller und unkomplizierter, ein Arbeitszeugnis per Mail zu versenden. Digitale Unterschrift einfügen, PDF erzeugen, senden. Doch so einfach ist es leider nicht.
Jetzt können Sie natürlich sagen: In der heutigen Zeit versendet doch eh niemand mehr seine Bewerbungsmappe per Post. In der Regel werden die Unterlagen per Mail verschickt oder in ein Bewerbertool hochgeladen. Da kann der Arbeitgeber doch gleich eine digitale Unterschrift in das Arbeitszeugnis einfügen und das PDF-Dokument an den Mitarbeiter per Mail senden.
Digitale Unterschrift im Arbeitszeugnis nicht zulässig
Nein, das kann er eben nicht. Der Arbeitgeber kann einen Zeugnisentwurf per Mail an den Mitarbeiter senden, um eventuelle Änderungen abzustimmen. Das richtige Arbeitszeugnis muss er dann jedoch eigenhändig per Hand unterschreiben und dem Mitarbeiter übergeben. So besagt nämlich das Gesetz:
Scannt man eine Unterschrift ein und fügt diese unter einem Zeugnistext ein, hat man keine eigenhändige Unterschrift mehr. Abgesehen davon: Eine digitale Unterschrift kann jeder in ein Zeugnisdokument einfügen. Man kann in diesem Fall einfach nicht sichergehen, dass das Arbeitszeugnis tatsächlich von der unterzeichnenden Person unterschrieben wurde. Und: Ein Arbeitszeugnis, das nicht eigenhändig unterzeichnet wurde, erfüllt letztendlich den Zeugnisanspruch nicht. Als Mitarbeiter dürfen Sie daher ein Arbeitszeugnis mit eigenhändiger Unterschrift einfordern.
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Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“