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  • Zeugnisformulierung per Vergleich bindend (#Urteil)

    Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich, das Arbeitszeugnis nach einem Zeugnisentwurf des Mitarbeiters zu erteilen, so darf er von den vorgegebenen Formulierungen nur abweichen, wenn er einen wichtigem Grund hat  (LAG Köln, Beschluss vom 2.1.2009, Az.: 9 Ta 530/08).

  • Kein Schadenersatz für verspätetes Zeugnis ohne Mahnung (#Urteil)

    Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis ausstellen. Tut er dies nicht, muss er unter Umständen für ein verspätetes Zeugnis Schadenersatz zahlen, wenn Sie dadurch ein aussichtsreiches Jobangebot verlieren. Voraussetzung: Sie müssen vorher das Arbeitszeugnis anmahnen.

  • Arbeitszeugnis: Was bedeutet „Wir geben gerne Auskunft“? (#Urteil)

    Arbeitszeugnis: Was bedeutet „Wir geben gerne Auskunft“? (#Urteil)

    Auch wenn es der Arbeitgeber gut meint: Ein Angebot im Arbeitszeugnis wie „Wir geben gerne Auskunft“  kann als ein unzulässiges Geheimzeichen im Arbeitszeugnis gewertet werden, so das ArbG Herford. 

  • Streitwert bei Zwischenzeugnis geringer als bei Endzeugnis

    Streitet man vor Gericht um ein Zwischenzeugnis, beträgt der Streitwert einen halben Monatsverdienst des Arbeitnehmers. Damit ist der Wert des Zwischenzeugnisses geringer als der Wert des Endzeugnisses. 

  • Immer noch kein Zeugnis? Zwangsgeld! (#Urteil)

    Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen, nicht nach, so kann das Gericht ein Zwangsgeld gegen ihn verhängen. Das zumindest hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.6.2008, Az: 2 Ta 106/08). Der Arbeitgeber hatte sich durch gerichtlichen Vergleich verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Nachdem der Kläger Wochen später immer…

  • Arbeitszeugnis: „Wir haben ihn als … kennen gelernt“ ist kein versteckter Hinweis (#Urteil)

    Arbeitszeugnis: „Wir haben ihn als … kennen gelernt“ ist kein versteckter Hinweis (#Urteil)

    Die Formulierung „Wir haben ihn als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“ im Arbeitszeugnis ist kein versteckter Hinweis.

  • Kein Recht auf freundliche Schlussformel bei durchschnittlicher Bewertung (#Urteil)

    Kein Recht auf freundliche Schlussformel bei durchschnittlicher Bewertung (#Urteil)

    Bei einer durchschnittlichen Leistungsbewertung muss der Arbeitgeber keine vollständige Schlussformel im Arbeitszeugnis aufnehmen.

  • Arbeitszeugnis: Arbeitgeber muss branchenübliche Formulierungen ergänzen (#Urteil)

    Arbeitszeugnis: Arbeitgeber muss branchenübliche Formulierungen ergänzen (#Urteil)

    Welche Eigenschaften, Fähigkeiten oder Kenntnisse gehören in ein Arbeitszeugnis?  Nun, das kommt immer auf den jeweiligen Job an. Die Juristen sprechen hier von sog. „branchenüblichen Formulierungen“

  • Gefälschtes Zeugnis: Arbeitsvertrag auch nach Jahren noch anfechtbar (#Urteil)

    Legt ein Bewerber ein gefälschtes Arbeitszeugnis vor und wird aufgrund dessen einstellt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten. Auch dann wenn die Täuschung erst nach 8 ½ Jahren bekannt wird. 

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