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Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis sind tabu – wenn sie gravierend sind (#Urteil)

zuletzt geprüft und überarbeitet:

20. November 2025

Lesedauer: 2 Minuten

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Roter Stift mit abgebrochener Spitze als Sinnbild für zu viele Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis

Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber grundsätzlich beseitigen. Sonst besteht der Verdacht, dass er sich – durch bewusst mangelnde Sorgfalt – vom Inhalt distanziert. Aber: Die Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis müssen „gravierend“ sein

Nur ein Zeugnis, das nach den Regeln der deutschen Sprache zu Papier gebracht wurde, erfüllt den gesetzlichen Zeugnisanspruch. So heißt es in den Entscheidungsgründen eines aktuellen Urteils des LAG Mecklenburg-Vorpommern. Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis können darauf hindeuten, dass sich der Arbeitgeber – durch bewusst mangelnde Sorgfalt – vom Inhalt des Zeugnisses distanziert. Als Arbeitnehmer können Sie also verlangen, dass das Unternehmen nicht hinnehmbare – gravierende – Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis beseitigt. Eine Formulierung, die vom Originaltext abweicht, können Sie aber nicht fordern.

Welche Rechtschreibfehler sind gravierend?

Im Entscheidungsfall ging es um das Arbeitszeugnis eines IT Netzwerk Administrators. Dieser hatte verschiedene Punkte in seinem Arbeitszeugnis moniert, unter anderem die Aufzählung seiner Tätigkeiten in Stichworten und die nicht vollständige Schlussformel. Darüber hinaus rügte er zehn Rechtschreibfehler im Zeugnistext – in erster Linie jedoch Satzzeichen und Interpunktion. Solche Rechtschreibfehler sind nur korrekturbedürftig, wenn sie offensichtlich sind, erklärten die Rostocker Arbeitsrichter.

Sind fehlende Bindestriche Fehler?

Jetzt wird es für viele spannend, die in ihrem Berufsumfeld viele englische Fachbegriffe verwenden. Ich denke da in erster Linie an die IT-Branche oder auch die Online-Marketing-Branche. Sie merken schon, ich hänge an den Bindestrichen. Der Netzwerk- Administrator im Entscheidungsfall wohl auch. So verlangte er beispielsweise, die Wortfolge IT Infrastruktur Projekt mit Bindestrich zu schreiben, also IT-Infrastruktur-Projekt.

Die Richter taten sich hier schwer, von einem erheblichen Fehler zu sprechen. Das Sprachverständnis des Lesers sei offen für eine gewisse Variationsbreite der Fachbegriffe. Mehrheitlich werde die Wortfolge IT Infrastruktur Projekt im richtigen Kontext genauso gut verstanden wie die sprachlich korrekte Fassung  IT-Infrastruktur-Projekt.

Die verwendeten Mehrwort-Fachbegriffe setzen sich zudem aus lateinischen, deutschen und vor allem englischen Begriffen zusammen und enthalten noch geschützte Eigennamen von IT-Produkten. In dieser Gemengelage sei ein fehlender Bindestrich verzeihlich. Die Richter sahen keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Arbeitgeber dadurch eine negative As­so­zi­a­ti­on beim Leser hervorrufen wollte. Neun von zehn der gerügten Fehler waren damit nicht erheblich.

Auffällig war hingegen ein Fehler am Ende der Liste. Dort endete ein Klammerzusatz mit zwei unmittelbar aufeinander folgenden schließenden Klammern. Dieser typischer Leichtsinnsfehler könne bei Leser durchaus zu Irritationen führen.

Arbeitgeber muss komplett neuen Text nicht akzeptieren

Letztendlich mussten die Richter hier nicht entscheiden, ob die Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis gravierend waren. Der Kläger hatte nämlich nicht die Korrektur der Fehler gefordert, sondern einen komplett neuen Text eingereicht (Fließtext statt Aufzählung der Aufgaben). Und hier sagte das Gericht: Das geht so nicht. Der Arbeitgeber darf das Stilmittel wählen. Eine stichwortartige Aufzählung der Aufgaben in der Tätigkeitsbeschreibung ist in Ordnung.

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 02.04.2019, Az.: 2 Sa 187/18

Kurz und knapp zusammengefasst

  • Enthält das Arbeitszeugnis Rechtschreibfehler, muss der Arbeitgeber diese beseitigen.
  • Die Rechtschreibfehler müssen aber offensichtlich und gravierend sein.
  • Fehlende Bindestriche bei Mehrwort-Fachbegriffen (z.B. IT Projekt, Marketing Manager) sind nicht gravierend.
  • Sie können zwar die Beseitigung der Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis verlangen, aber keinen komplett neuen Text.

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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