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Wann kann ich mein Arbeitszeugnis verlangen?

zuletzt geprüft und überarbeitet:

26. September 2025

Lesedauer: 2 Minuten

Zeugniswissen

Arbeitszeugnis bei Kündigung & Co
Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Ein Vorgesetzter übergibt das Arbeitszeugnis einem Mitarbeiter in einem gelben Umschlag

Bekomme ich das Arbeitszeugnis schon vor dem letzten Arbeitstag?

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Laut Gesetz haben Sie ein Recht auf das Arbeitszeugnis erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, spätestens also am letzten Arbeitstag. Was ist jedoch, wenn Sie das Zeugnis früher benötigen, etwa für Bewerbungen?

Das Wichtigste auf einen Blick

Laut Gesetz muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen, also spätestens am letzten Arbeitstag.
Bei einer längeren Kündigungsfrist kann der Arbeitgeber auch vorab ein Zwischenzeugnis erstellen.
Bei befristeten Arbeitsverträgen sollte man zwei bis drei Monate vor Ablauf der Befristung um ein Zwischenzeugnis bitten.

Arbeitszeugnis schon vor letztem Arbeitstag?

Der Arbeitgeber muss das finale Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen, also spätestens am letzten Arbeitstag. Oftmals benötigte der Mitarbeitende jedoch schon eher ein Arbeitszeugnis, um bessere Chancen bei der Jobsuche zu haben. In der Praxis ist man daher dazu übergegangen, dass der Mitarbeiter die Ausstellung eines Zeugnisses verlangen kann, sobald eine Kündigung im Raum steht. Der Arbeitgeber wird in diesem Fall ein Zwischenzeugnis ausstellen.

Das finale Arbeitszeugnis – das Endzeugnis – erhält der Mitarbeiter jedoch erst beim tatsächlichen Ausscheiden aus dem Unternehmen. Im öffentlichen Dienst gibt §35 Abs. 3 TVöD für entsprechende Fälle eine eigene Anspruchsgrundlage für ein „vorläufiges Zeugnis“.

Achtung

Wann auch immer Sie ein Arbeitszeugnis anfordern oder im Aufhebungsvertrag vereinbaren –  Achten Sie darauf, dass Sie einen genauen Termin festlegen, um möglichen Differenzen vorzubeugen.

Zeugnis verlangen bei befristeten Arbeitsverträgen?

Bei befristeten Arbeitsverträgen kann der ausscheidende Mitarbeiter bereits zwei bis drei Monate vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis um ein Zwischenzeugnis bitten. Auch dadurch soll er rechtzeitig vor dem fristgemäßen Ende des Arbeitsverhältnisses die Gelegenheit bekommen, sich auf dem Arbeitsmarkt neu aufzustellen.

Achtung

In puncto Schlussabsatz werden wir oft gefragt, ob im Arbeitszeugnis erwähnt werden darf, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung endet. Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Es ist immer vorteilhafter, wenn die Gründe für das Ausscheiden im Lager des Arbeitgebers zu suchen sind (zum Beispiel betriebliche Gründe) – es sei denn, es handelt sich um eine Arbeitnehmerkündigung („auf eigenen Wunsch“).

Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen sollte das finale Arbeitszeugnis spätestens am letzten Arbeitstag ausgestellt werden.

Welches Ausstellungsdatum muss im Arbeitszeugnis stehen?

Da ein Arbeitszeugnis in der Regel am letzten Arbeitstag übergeben werden sollte, muss das Datum unter dem Zeugnis auch immer in der Nähe dieses Tages sein. Wir halten zwei Wochen noch für angemessen.

Achtung

Ein Datum, das weit nach Beschäftigungsende liegt, lässt rechtliche Streitigkeiten vermuten. Bitten Sie daher immer rechtzeitig um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Versäumen Sie das und erhalten ein Zeugnis mit einem viel späteren Datum, geht die Nachlässigkeit zu Ihren Lasten. Liegt die Verzögerung auf Arbeitgeberseite, muss der Arbeitgeber das Zeugnis rückdatieren.

Kann man ein Arbeitszeugnis auch später noch verlangen?

Nun anfragen kann man sicher. Aber der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, wenn die Beendigung bereits längere Zeit her ist (Verwirkung und Verjährung). Ist der Arbeitgeber wohlgesonnen, wird er auch später noch ein Arbeitszeugnis erstellen, wenn ihm die notwendigen Informationen vorliegen. Aber auch hier lauern etliche Fallstricke – von Ausstellungsdatum bis Geschäftspapier.

Und wie können wir Sie unterstützen?

Ihr Anspruch auf ein Zeugnis ist klar geregelt – nutzen Sie ihn! Wir unterstützen Sie mit einer professionellen Zeugniserstellung, damit Sie ein starkes Dokument in den Händen halten.

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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