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Warum das „weiterhin viel Erfolg“ im Arbeitszeugnis den Unterschied ausmacht

zuletzt geprüft und überarbeitet:

2. Juli 2025

Lesedauer: < 1 minute

Zeugniswissen

Zeugnisinhalt unter der Lupe
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Claudia Kilian
Hand: Daumen zeigt nach unten

Versteckter Hinweis in der Schlussformel

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„Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“ ist oft der letzte Satz im Arbeitszeugnis. Fehlt das „weiterhin“ in dem Satz, ist die Aussage eine ganz andere. Das gilt als Hinweis, dass der Mitarbeitende in dem Job eben nicht erfolgreich war.

Die Wünsche für (weiterhin) viel Erfolg im Arbeitszeugnis sind ein Bestandteil der sog. Schlussformel im Arbeitszeugnis. Sie besteht in der Regel aus Bedauern, Dank und guten Wünschen für die Zukunft.

Laut Bundesarbeitsgericht kann der Arbeitgeber nicht gezwungen werden, solche emotionalen Äußerungen in das Arbeitszeugnis aufzunehmen, wenn er dies so nicht „empfindet“. Der Mitarbeitende kann die Schlussformel also nicht gerichtlich durchsetzen. Der Arbeitgeber ist in seiner Formulierung frei. Das ist auch der Grund, warum wir bei unseren Zeugnis-Gutachten viele verschiedene Varianten sehen, zum Beispiel:

  • außerordentliches Bedauern, Dank und alles Gute sowie weiterhin viel Erfolg beruflich und privat,
  • Dank für die Mitarbeit und alles Gute für die Zukunft,
  • nur Dank oder nur alles Gute für die Zukunft
  • kein Bedauern, kein Dank und kein alles Gute für die Zukunft.

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Fehlt die Schlussformel ganz oder ist sie unvollständig, wirft das ein negatives Licht auf das ganze Zeugnis.

Wir wünschen ihm alles Gute und viel Erfolg für die Zukunft.

Und dann gibt es noch die Fälle, in denen die Arbeitgeberseite bei den guten Wünschen für die Zukunft einfach das „weiterhin“ vor viel Erfolg streicht. Dieses kleine Wörtchen „weiterhin“ fällt fast nicht auf, macht aber einen großen Unterschied. Lässt man es in diesem Satz weg, gibt das einen Hinweis darauf, dass der Mitarbeitende in seinem letzten Job nicht ganz so viel Erfolg hatte.

Und wie können wir Sie unterstützen?

Gerade wenn es im Vorfeld etwas „Gerangel“ um die Ausstellung des Arbeitszeugnisses gegeben hat, ist der Arbeitgeber vielleicht etwas verstimmt und widmet sich der Erstellung nicht mit der notwendigen Sorgfalt oder Genauigkeit. Wir überprüfen Ihr Arbeitszeugnis auf Herz & Nieren, besprechen mit Ihnen Ihre Vorstellungen und setzen dann Ihre Änderungswünsche um. Vertrauen Sie auf unser rechtliches Wissen und unser sprachliches Fingerspitzengefühl.

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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