Welche Zeugnisse gehören in die Bewerbung?
Autorin: Claudia Kilian
Sie können in Ihrer Bewerbung noch so sehr betonen, wie flexibel und belastbar Sie sind – wenn Ihre Arbeitszeugnisse eine andere Sprache sprechen, wird es Ihnen nur schwer gelingen, einen potenziellen Arbeitgeber von Ihren Qualitäten zu überzeugen. Doch welche Zeugnisse gehören in die Bewerbungsmappe?
Weniger ist manchmal mehr!
Versetzen Sie sich kurz in den Arbeitsalltags eines Personalers: Auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben sich nicht selten mehr als 100 Interessenten und jeder will sich gut wie möglich verkaufen. Da der Chef die Stelle so schnell wie möglich besetzen will, steht der Personalchef also unter Zeitdruck. Für Sie als Bewerber heißt das vor allem richtig gewichten und auf Aktualität achten. Ob Abiturzeugnis, Sprachzertifikat – nicht jedes Zeugnis muss zwangsläufig mit in die Bewerbung. Die Faustregel: Je länger etwas zurückliegt, umso weniger zählt der Nachweis im Bewerbungsverfahren.
Ein potenzieller Arbeitgeber erwartet Informationen über Ihre aktuellen Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse. Nur so kann er entscheiden, ob Sie für sein Unternehmen einen Gewinn darstellen könnten. Hier zählen nur die Arbeitszeugnisse der letzten Jahre! Bewerben Sie sich zum Beispiel mit 40 auf eine Führungsposition, dann wird der Arbeitgeber das Abiturzeugnis im Zweifel nur mit einem kurzen Blick würdigen. Hier zählt vor allem, was der Bewerber jetzt kann und weiß.
Neu im Berufsleben?
Etwas anderes gilt natürlich für Berufsanfänger: Da sie in der Regel noch keine umfassenden Berufserfahrungen (und die entsprechenden Nachweise) vorweisen können, gehören hier die Schulabschlusszeugnisse und natürlich auch die Ausbildungs- und Studienzertifikate in die Mappe. Sollten Sie darüber hinaus besondere Nachweise, zum Beispiel über einen erfolgreich abgelegten Sprachkurs oder eine Weiterbildung in Sachen Computer, haben – je konkreter Sie Ihren Kenntnisstand, Ihr Interesse oder besondere Fähigkeiten darstellen können, um so besser. Praktikumszeugnisse, besonders in entsprechenden Gebieten, erhöhen ebenso Ihren Wert. Achten Sie jedoch grundsätzlich darauf, dass Ihre Nachweise auch zu der ausgeschriebenen Stelle passen.
Ein Zwischenzeugnis vom aktuellen Arbeitgeber?
Ein Mandant fragte kürzlich, ob er denn unbedingt ein Zwischenzeugnis seines aktuellen Arbeitgebers der Bewerbung beifügen müsse. Nein! Grundsätzlich kann ein potenzieller Arbeitgeber nicht davon ausgehen, dass Sie ein aktuelles Zwischenzeugnis haben. Es gibt nämlich keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Und niemand kann verlangen, dass Sie ohne einen berechtigten Grund (Aufgabenwechsel, Vorgesetztenwechsel, …) nach einem Zwischenzeugnis fragen. Diese Frage kann nämlich durchaus als Signal gewertet werden, dass Sie sich wegbewerben wollen.
Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“