Gut zu Wissen

Arbeitszeugnis richtig in Form
11
Mai
2020

Adressfeld im Arbeitszeugnis muss leer bleiben

Autorin: Claudia Kilian

Ein Arbeitszeugnis muss auf Geschäftspapier ausgestellt werden, das ist klar. Viele Arbeitgeber tragen jedoch – wie bei einem Brief – in das Adressfeld im Arbeitszeugnis Name und Anschrift des Mitarbeiters ein. Das ist ein klarer Formfehler.

Steht im Adressfeld des Arbeitszeugnisses die Adresse des Mitarbeiters, entsteht der Eindruck, dass Ihnen das Zeugnis nicht bei Beschäftigungsende übergeben wurde, so wie es eigentlich üblich ist. Der Zeugnisanspruch ist eine sogenannte Holschuld, d. h. der Arbeitnehmer muss seine Arbeitspapiere, also auch das Arbeitszeugnis, bei seinem ehemaligen Arbeitgeber abholen.

Ausnahmen von der Holschuld

Nur im Einzelfall muss der Arbeitgeber Ihnen das Zeugnis zusenden, zum Beispiel wenn

  • er Ihnen das Arbeitszeugnis nicht am letzten Arbeitstag übergeben konnte oder die Abholung Ihnen unverhältnismäßige Schwierigkeiten bereiten würde (LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 1.3.1984, Az: 10 Sa 858/83),
  • Sie nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses unzumutbare Aufwendungen, z.B. Reisekosten, hätten und um Übersendung der Arbeitspapiere gebeten haben (ArbG Wetzlar, Urteil vom 21.7.1971 – Ga 3/71).

Achtung

Mittlerweile arbeiten viele Mitarbeiter im Homeoffice und kommen nur noch selten ins Büro. Viele Unternehmen sind daher dazu übergegangen, dass Arbeitszeugnis per Post zu übermitteln. Hier steht die Adresse des Mitarbeiters auf einem gesonderten Begleitschreiben oder auf dem Umschlag.  Im Idealfall ist dieser auch noch verstärkt, damit das Arbeitszeugnis keine Knicke bekommt.

Adressfeld im Arbeitszeugnis kann auf Rechtsstreit hindeuten

Unabhängig davon besteht die Holschuld nach wie vor: Ein ausgefülltes Adressfeld im Arbeitszeugnis lässt daher vermuten, dass Ihnen das Zeugnis später per Post zugesandt wurde. Dies kann auf eine Freistellung von der Arbeit oder auf einen Streit um das Zeugnis hindeuten. Achten Sie also grundsätzlich darauf, dass das Adressfeld leer bleibt.


Achtung

Viele Unternehmen verfügen neben dem herkömmlichen Geschäftspapier auch über sogenannte Repräsentationsbögen ohne Adressfeld. Diese eignen sich besonders gut für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.


Und wie können wir Sie unterstützen?

Haben Sie Bedenken, ob Ihr Arbeitszeugnis tatsächlich so gut ist, wie es sich anhört?  Mit unserem Zeugnis-Check prüfen wir Ihr Arbeitszeugnis auf Herz und Nieren. Auf Wunsch überarbeiten wir auch Ihr Arbeitszeugnis oder erstellen einen Zeugnisentwurf nach Ihren Vorgaben.

Hier erfahren Sie mehr über unsere Leistungen

[/gdlr_box_icon]

Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

Erfahrungen & Bewertungen zu mein-arbeitszeugnis.com