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  • LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitszeugnis „im Auftrag des Arbeitsgerichts“ ist unzulässig

    LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitszeugnis „im Auftrag des Arbeitsgerichts“ ist unzulässig

    Der Vermerk im Arbeitszeugnis „im Auftrag des Arbeitsgerichts“ ist ein verdeckter Hinweis und damit nicht zulässig (LAG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 28.11.2023, Az.: 26 Ta 1198/23).

  • LAG Köln: Kein Geschäftspapier für Seite 2 im Arbeitszeugnis?

    LAG Köln: Kein Geschäftspapier für Seite 2 im Arbeitszeugnis?

    Verwendet der Arbeitgeber Geschäftspapier nur auf Seite 1 seiner Korrespondenz, gilt das auch für das Arbeitszeugnis: Seite 2 muss nicht auf Firmenpapier gedruckt sein (LAG Köln, Urteil vom 12.9.2023, Az.: 4 Sa 12/23).

  • BAG: Dankesformel im Arbeitszeugnis darf nicht gestrichen werden

    BAG: Dankesformel im Arbeitszeugnis darf nicht gestrichen werden

    Arbeitgeber dürfen eine einmal verwendete Dankesformel im Arbeitszeugnis bei einer Zeugniskorrektur nicht wieder streichen (BAG, Urteil vom 06.06.2023, Az.: 9 AZR 272/22).

  • LAG HAMM: Kündigung wegen positivem Zwischenzeugnis unwirksam

    LAG HAMM: Kündigung wegen positivem Zwischenzeugnis unwirksam

    Wer einem Mitarbeiter ein positives Zwischenzeugnis ausstellt und am nächsten Tag verhaltensbedingt kündigt, riskiert, dass diese Kündigung unwirksam ist. Wahrheit geht vor Wohlwollen. (LAG Hamm, Urteil vom 03.05.2022, Az. 14 Sa 1350/21).

  • Zeugnisberichtigung auch nach 2 Jahren noch möglich

    Es soll ja Arbeitgeber geben, die böswillig schlechte Arbeitszeugnisse ausstellen. Diese müssen auch nach Jahren noch damit rechnen, dass der ehemalige Mitarbeiter eine Berichtigung des Arbeitszeugnisses einfordert.

  • Karriereberatung für Top-Führungskräfte (#Interview)

    Karriereberatung für Top-Führungskräfte (#Interview)

    Berufliche Umbruchphasen sind für viele Menschen schwierig. Für Top-Führungskräfte ganz besonders, weiß Michael Letterer, Senior Executive Consultant bei The Boardroom.

  • Sind Arbeitszeugnisse noch zeitgemäß?

    Sind Arbeitszeugnisse noch zeitgemäß?

    Sind Arbeitszeugnisse noch zeitgemäß? Tatsächlich lese ich diesen Satz gerade öfter in den Medien. Man kann darüber trefflich streiten. Gerne werfe ich hier meine 2 ct in den Ring.

  • Darf der Ex-Chef den neuen Arbeitgeber warnen? (#Urteil)

    Darf der Ex-Chef den neuen Arbeitgeber warnen? (#Urteil)

    Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein, um die berufliche Karriere nicht zu behindern. Kein Wunder also, dass manche Chefs zum Telefonhörer greifen und den neuen Arbeitgeber warnen.

  • BAG: Schlussformel im Zeugnis weiterhin keine Pflicht (#Urteil)

    BAG: Schlussformel im Zeugnis weiterhin keine Pflicht (#Urteil)

    Der Arbeitgeber muss sich im Arbeitszeugnis nicht bedanken und dem Mitarbeiter auch für die Zukunft nicht „alles Gute und viel Erfolg“ wünschen.

  • Unterschrift im Arbeitszeugnis darf nicht abweichen

    Unterschrift im Arbeitszeugnis darf nicht abweichen

    Die Unterschrift im Arbeitszeugnis darf nicht abweichen von der normalen Unterschrift des Unterzeichners. Sonst kann der Eindruck entstehen, dass das Zeugnis nicht ehrlich gemeint ist.

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