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Über Punkte, Paraphen und Seitenzahlen im Arbeitszeugnis

zuletzt geprüft und überarbeitet:

7. Oktober 2024

Lesedauer: 2 Minuten

Zeugniswissen

Arbeitszeugnis richtig in Form
Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Paraphe - Namenskürzel

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Seitenzahlen im Arbeitszeugnis? Drei Punkte unten rechts? Und was ist das da für ein komischer Kringel? Bei mehrseitigen Geschäftsbriefen gibt es ein paar Vorschriften – doch gelten diese auch für Arbeitszeugnisse? Wir bringen Licht ins Dunkel:

Wenn wir ein Zeugnis-Gutachten erstellen, prüfen wir auch die Form eines Arbeitszeugnisses, unter anderem Umfang, Unterschrift, Datum, Schreibfehler & Geschäftspapier. Kurz: Wie ist der Gesamteindruck? In einigen Zeugnissen finden wir handschriftliche Kringel neben der Seitenzahl. In anderen wiederum drei kleine Punkte am rechten Rand der ersten Seite? Heute wollen wir daher folgende Frage klären: Sind Paraphen, Punkte und Seitenzahlen im Arbeitszeugnis erlaubt?

Sind Seitenzahlen im Arbeitszeugnis zulässig?

Wer einen ordnungsgemäßen Geschäftsbrief erstellen will, kommt an der DIN 5008 nicht vorbei. Die Norm liefert auch eine Richtlinie für Seitennummerierungen bei mehrseitigen Geschäftsdokumenten. Unterschieden werden zwei Formen:

  1. „– 2–“ mittig in der Kopfzeile, beginnend auf Seite 2, auf Seite 1 weisen drei Punkte am rechten Rand daraufhin, dass eine weitere Seite folgt.
  2. „Seite 1 von 2″, rechtsbündig in der Fußzeile, beginnend auf Seite 1.

Grundsätzlich soll eine Paginierung (Seitenzahlen) verhindern, dass man bei mehreren Dokumentblättern den Überblick verliert. Auch wenn ein Arbeitszeugnis nicht als Geschäftsbrief gilt (die DIN 5008 also nicht direkt abwendbar ist), können Seitenzahlen bei einem mehrseitigen Arbeitszeugnis für „Ordnung“ sorgen.

Also Antwort 1: Es spricht grundsätzlich nichts gegen Seitenzahlen im Arbeitszeugnis.

Vorsicht bei drei Punkten am rechten Rand

Vermutlich haben Sie bereits gehört, dass man an das Thema Arbeitszeugnis immer etwas sensibler rangehen sollte. Das betrifft auch die Form, auch wenn es hier keine gesetzliche Regelung gibt. (Bei konkreten Streitpunkten wie zum Beispiel getackerten Zeugnissen oder abweichenden Unterschriften entscheiden meist die Arbeitsgerichte.)

Fakt ist: Nicht jeder kennt die DIN 5008 im Detail. Ich würde nicht riskieren, dass potenzielle Leser in diverse Punkte, Striche, Kringel etwas reininterpretieren? (Will mir der Zeugnisaussteller hier einen versteckten Hinweis geben?)

Antwort Nummer 2: Wer Seitenzahlen im Arbeitszeugnis verwenden will, nutzt lieber die Variante „Seite 1 von 2″. Auf die drei Punkte am rechten Rand sollten Sie bestenfalls verzichten.

Paraphen im Arbeitszeugnis nicht erwünscht

Neben der Seitenzahl für die richtige Reihenfolge enthalten viele Vertragsdokumente im Geschäftsverkehr eine sog. Paraphe, also ein Namenskürzel des Verantwortlichen (der Kringel). Das Paraphieren soll verhindern, dass die andere Vertragspartei auf unlautere Weise Seiten im Vertrag austauscht.

Überträgt man den Gedanken dahinter auf das Arbeitszeugnis, kann man eine Paraphe im Arbeitszeugnis als ein deutliches Zeichen von Misstrauen dem Mitarbeiter gegenüber verstehen. Vermutlich sind sich viele Zeugnisaussteller gar nicht bewusst, welchen Eindruck sie dadurch hervorrufen. Ich für meinen Teil würde diesen vermeintlichen Hinweis nur ungern in einem Arbeitszeugnis sehen.

Antwort Nummer 3: Eine Paraphe kann als Zeichen von Misstrauen verstanden werden und ist daher in einem Arbeitszeugnis nicht angebracht.

Und wie können wir Sie unterstützen?

Ob Form oder Inhalt – mit unserem Zeugnis-Check erhalten Sie schnell Klarheit, welchen Eindruck Ihr Arbeitszeugnis hinterlässt. 

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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