mein-Arbeitszeugnis.com
  • Zeugnis-Analyse
  • Zeugnis-Überarbeitung
  • Zeugnis-Erstellung
  • Alle Services
    • Zeugnis-Analyse
    • Zeugnis-Überarbeitung
    • Zeugnis-Erstellung
    • Service für Arbeitgeber
    • Service für Anwälte
  • News
  • Gut zu Wissen
    • Zeugnis bei Kündigung & Co.
    • Recht auf ein Arbeitszeugnis
    • Arbeitszeugnis richtig in Form
    • Zeugnisinhalt unter der Lupe
    • Sonderformen Arbeitszeugnis
    • Achtung Zwischenzeugnis
    • Zeugnissprache verbessern
    • Streit um das Arbeitszeugnis?
    • Die Referenz für Freiberufler
  • Über uns
    • Fragen? Wünsche? Anregungen?
    • Zeugnis-Ratgeber & mehr
mein-Arbeitszeugnis.com
  • Zeugnis-Analyse
  • Zeugnis-Überarbeitung
  • Zeugnis-Erstellung
  • Alle Services
    • Zeugnis-Analyse
    • Zeugnis-Überarbeitung
    • Zeugnis-Erstellung
    • Service für Arbeitgeber
    • Service für Anwälte
  • News
  • Gut zu Wissen
    • Zeugnis bei Kündigung & Co.
    • Recht auf ein Arbeitszeugnis
    • Arbeitszeugnis richtig in Form
    • Zeugnisinhalt unter der Lupe
    • Sonderformen Arbeitszeugnis
    • Achtung Zwischenzeugnis
    • Zeugnissprache verbessern
    • Streit um das Arbeitszeugnis?
    • Die Referenz für Freiberufler
  • Über uns
    • Fragen? Wünsche? Anregungen?
    • Zeugnis-Ratgeber & mehr

Unterschrift im Arbeitszeugnis darf nicht abweichen (#Urteil)

zuletzt geprüft und überarbeitet:

20. November 2025

Lesedauer: < 1 minute

Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Unterschrift mit schwarzer Tinte

Die Unterschrift im Arbeitszeugnis darf nicht abweichen von der normalen Unterschrift des Unterzeichners. Wird eine deutlich andere als die normale Signatur im Arbeitszeugnis verwendet, kann der Eindruck entstehen, dass das Zeugnis nicht ehrlich gemeint ist. In dem Fall muss der Arbeitgeber ein neues Zeugnis ausstellen.

In den vergangenen Jahren gab es einige Urteile, die sich mit der Unterschrift im Arbeitszeugnis beschäftigt haben. So ging es zum Beispiel einmal um eine krakelige Kinderschrift, in einem anderen Fall um lachende Smileys (sehr schräges Urteil). Offensichtlich schauen viele Arbeitnehmer hier genauer hin. Und das zu Recht, wie der aktuelle Beschluss des LAG Hamburg zeigt. Hier hatte eine ehemalige Mitarbeiterin ein Arbeitszeugnis erhalten, dessen Unterschrift sich deutlich von der Unterschrift in anderen Zwischenzeugnissen unterschied. Sie zog vor Gericht, um eine Neufassung zu fordern.

Abweichende Unterschrift kann versteckter Hinweis sein

„Die Unterschrift ist ein Erkennungsmerkmal einer Person“, heißt es im Beschluss des LAG Hamburg. „Um auch als solche erkannt zu werden, darf die Unterschrift im Arbeitszeugnis nicht von den sonstigen Unterschriften des Unterzeichners abweichen. Sonst entsteht der Eindruck, der Zeugnisaussteller will sich vom Inhalt des Dokumentes distanzieren.“ Konkret heißt das: Unterschreibt der Arbeitgeber anders als normal, wäre ein ehrliches Arbeitszeugnis ganz anders ausgefallen.

Abweichende Unterschrift: Arbeitgeber muss Zeugnis neu ausstellen

Laut Gericht musste die Arbeitgeberseite das Arbeitszeugnis neu ausstellen und ordnungsgemäß unterschreiben lassen (LAG Hamburg, Beschluss vom 23.12.2020, Az.: 8 Ta 8/20).

Und wie können wir Sie unterstützen?

Sie wollen wissen, wie Ihr Arbeitgeber Sie im Arbeitszeugnis beurteilt? Mit unserem Zeugnis-Check erhalten Sie schnell Klarheit. Und die notwendigen Argumente, um gegen unzulässige Hinweise vorzugehen. 

Jetzt Zeugnis prüfen lassen

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Wer muss das Zeugnis unterschreiben?
  • Kleinbetrieb: Muss der Inhaber das Zeugnis unterschreiben? (#Urteil)
  • Smiley im Arbeitszeugnis? Aber bitte nur lächelnd! (#Urteil)
  • Krakelige Unterschrift im Arbeitszeugnis? (#Urteil)
  • Arbeitszeugnis gefaltet und getackert (#Urteil)
  • Arbeitszeugnis in Tabellenform nicht zulässig (#Urteil)
Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

Wie gut ist Ihr Arbeitszeugnis wirklich?

Sie können jetzt noch länger nach den Formulierungen im Internet suchen. Oder Sie sparen Zeit und Nerven und lassen uns das Zeugnis prüfen!

Jetzt Zeugnis prüfen lassen

Gut zu wissen

Darf ein Arbeitszeugnis beidseitig bedruckt sein?
Alles über Schriftart, Schriftgröße und Blocksatz im Arbeitszeugnis
Geschäftspapier: Der richtige Briefbogen für das Arbeitszeugnis
Warum Anführungszeichen im Arbeitszeugnis keine gute Idee sind!
Arbeitszeugnisse in der Ich-Form

Unser Buch zum Thema

Das Arbeitszeugnis - Kompakt-Ratgeber von Claudia Kilian (erschienen bei Verlag C.H.Beck)

Von Claudia Kilian, in der 2. Auflage erschienen im Verlag C.H. Beck

Jetzt bei Amazon
Wie können wir Sie unterstützen?
  • Arbeitszeugnis schreiben lassen
  • Arbeitszeugnis prüfen lassen
  • Arbeitszeugnis optimieren lassen
  • Zeugnis-Unterstützung für Rechtsanwälte
Mein-Arbeitszeugnis.com
  • Über uns
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Presse

Copyright 2024 – mein-arbeitszeugnis.com

Erfahrungen & Bewertungen zu mein-arbeitszeugnis.com