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Für diesen Zeitraum verweisen wir auf ein separates Zwischenzeugnis

zuletzt geprüft und überarbeitet:

7. Oktober 2024

Lesedauer: 2 Minuten

Zeugniswissen

Achtung Zwischenzeugnis
Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Die häufigsten Gründe für ein Zwischenzeugnis in einem Kreisdiagramm: Vorgesetztenwechsel, Aufgabenwechsel, Umstrukturierung, Elternzeit

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Muss man in einem Arbeitszeugnis auf ein separates Zwischenzeugnis verweisen? Nun, man kann, aber man muss nicht. Es kommt immer darauf an, was man dadurch erreichen will.

In vielen Arbeitszeugnissen liest man Sätze wie:

  • Für diesen Zeitraum verweisen wir auf ein separates Zwischenzeugnis vom [Datum].
  • Über diesen Zeitraum gibt ein Zwischenzeugnis vom [Datum] Auskunft.
  • Für den Zeitraum vom [Datum] bis zum [Datum] liegen bereits separate Zwischenzeugnisse vor.

Ob man eine solche Formulierung im Arbeitszeugnis aufnehmen muss, ist weder im Gesetz geregelt noch durch die Arbeitsgerichte entschieden. Die Frage wird man daher nur im Hinblick auf den sog. Wohlwollensgrundsatz beantworten können. Das bedeutet: Die Arbeitgeberseite darf im Arbeitszeugnis nichts aufnehmen, was für die künftige Karriere des Mitarbeiters hinderlich wäre. Wir würden in erster Linie darauf achten, ob der Hinweis auf ein separates Zwischenzeugnis sinnvoll ist.

Wann werden Zwischenzeugnisse ausgestellt

Bevor wir aber die Vor- und Nachteile erläutern, sollten wir noch mal Folgendes klären: Der Arbeitgeber muss kein Zwischenzeugnis ausstellen, da es keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt. In der Praxis werden mittlerweile einige Situationen anerkannt, in denen der Mitarbeiter ein berechtigtes Interesse hat (z.B. Vorgesetztenwechsel, Aufgabenwechsel/Beförderung, Betriebsübergang, bevorstehendes Ende des Arbeitsverhältnisses). In unserem Artikel Wann kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen? erfahren Sie, in welchen Situationen Sie nach einem Zwischenzeugnis fragen können.

Ein Zwischenzeugnis hat verschiedene Vorteile:

  1. Sie erzielen eine Bindungswirkung für eine bestimmte Zeit. Der Arbeitgeber ist in der nächsten Zeit an die Beurteilung des Zwischenzeugnisses gebunden und darf kein schlechteres Zeugnis ausstellen (so zum Beispiel BAG, Urteil vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07.) Es sei denn, es ist etwas wirklich Wildes vorgefallen, das muss der Arbeitgeber dann aber beweisen.
  2. Vor allem bei einem Vorgesetztenwechsel sollten Sie um ein Zwischenzeugnis bitten. Der neue Vorgesetzte kann Ihre bisherigen Leistungen nicht beurteilen und wer weiß schon, ob man mit dem neuen Chef so gut klar kommt.
  3. Sie wechseln intern auf eine andere Stelle, werden befördert oder einer anderen Abteilung zuordnet. Auch das ist ein guter Grund für ein Zwischenzeugnis. Auf diese Weise dokumentieren Sie einen abgeschlossen Abschnitt Ihres Arbeitsverhältnisses. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Elternzeit (siehe Zwischenzeugnis bei Elternzeit? Fünf Gründe, die dafür sprechen!)

Wann der Hinweis auf ein separates Zwischenzeugnis Sinn macht

Ob der Hinweis auf ein separates Zwischenzeugnis im Endzeugnis oder einem neuen Zwischenzeugnis sinnvoll ist, hängt in erster Linie davon ab, was damit bezweckt werden soll. Hat es im Arbeitsverhältnis keine gravierenden Änderungen gegeben und das Endzeugnis entspricht inhaltlich 1:1 dem Zwischenzeugnis, dann bringt der Hinweis auf ein separates Zwischenzeugnis keinen wirklichen Vorteil.

Grundsätzlich ist es so, dass in einem abschließenden Arbeitszeugnis die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses abgebildet werden sollte. Bei Mitarbeitern, die sehr lange im Unternehmen sind und verschiedene Positionen hatten, kann das den Umfang eines Arbeitszeugnisses ganz schön überdehnen. (Stellen Sie sich vor, Sie müssten die Aufgaben, Stationen und Erfolge von über 10 Jahren im Detail abbilden. Entweder das Zeugnis wird dann seeeeeeeehr lang oder man muss auf wichtige Aspekte verzichten.) Vor allem in diesen Fällen macht ein Zwischenzeugnis und der Hinweis darauf definitiv Sinn.

Das Gleiche gilt für Mitarbeiter, die nicht ganz so lange dabei sind, in dieser Zeit aber einen wichtigen Karriereschritt gemacht haben, zum Beispiel den Wechsel in eine Führungsrolle. Hier kann man im Endzeugnis kurz auf die anfängliche Stelle eingehen und den Hinweis auf ein separates Zwischenzeugnis geben, sich dann aber ausführlich mit den Aufgaben, Erfahrungen und Erfolgen der neuen Rolle beschäftigen.

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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