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Zeugnisinhalt unter der Lupe
15
Dez
2022

Wann ist die Schlussformel im Arbeitszeugnis vollständig?

Schlussformel im Arbeitszeugnis: Ende gut,alles gut!

Autorin: Claudia Kilian

Eine vollständige Schlussformel im Arbeitszeugnis beginnt mit dem Grund für das Ausscheiden des Mitarbeiters. Im Idealfall folgen Bedauern, Dank und gute Wünsche. Wir haben alle wichtigen Fakten über diesen wichtigen Part im Arbeitszeugnis zusammengestellt.

Warum endet das Arbeitsverhältnis?

Der letzte Absatz im Arbeitszeugnis beginnt üblicherweise mit dem Datum und dem Grund für das Ausscheiden. Meist werden hier betriebsbedingte Gründe, wie etwa Wegfall des Arbeitsplatzes aufgrund einer Umstrukturierung oder auf „Wunsch des Mitarbeiters“ stehen. In letzterem Fall darf gerne noch erwähnt werden, dass dieser sich neuen beruflichen Herausforderungen stellen will.

Herr Müller scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen.

Endet das Arbeitsverhältnis aus verhaltensbedingten Gründen, lässt man die Gründe in der Regel weg. Hier kommt unter anderem der Grundsatz des Wohlwollen zum Tragen. Die berufliche Weiterentwicklung darf nicht ungerechtfertigt erschwert werden.

Das Arbeitsverhältnis endet zum….

In besten beiderseitigem Einvernehmen

Dann soll es ja noch Situationen geben, in denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer tatsächlich einig darüber sind, dass das Arbeitsverhältnis enden soll, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer bereits einen neuen Job in Aussicht hat und früher aus dem Vertrag ausscheiden möchte (Aufhebungsvertrag). Dies kann man tatsächlich auch so darstellen, ohne dass es einen negativen Beigeschmack hat.

Das Arbeitsverhältnis endet zum… in bestem gegenseitigen Einvernehmen.


Achtung

Fehlt das Wort „besten“, lässt das hingegen Rückschlüsse darüber zu, dass dem Mitarbeiter nahe gelegt wurde zu gehen oder dass man sich im Streit getrennt hat.

Schlussformel im Arbeitszeugnis: Bedauern, Dank und gute Wünsche

Darüber hinaus sollte der Schlussabsatz die sog. Schlussformel enthalten. Eine vollständige Schlussformel besteht aus

  • Dank für die Mitarbeit oder gute Leistung,
  • Bedauern über das Ausscheiden,
  • guten Wünschen für die Zukunft.


Achtung

Als Arbeitnehmer haben Sie kein Recht auf eine vollständige Schlussformel im Arbeitszeugnis. Das zumindest sagen die Richter des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 11.12.2012, Az.: 9 AZR 227/11). Ihre Argumente: Auch wenn es in der Praxis üblich ist, dem Arbeitnehmer im Arbeitszeugnis für seine Arbeit zu danken, es gibt hierfür keine gesetzliche Grundlage. Für die Richter steht fest: Persönliche Empfindungen des Arbeitgebers gehören nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt.  Details zum Urteil finden Sie hier: Schlussformel: Kein Recht auf Dank, Bedauern, gute Wünsche (#Urteil)

Emotionen sind keine Pflicht im Arbeitszeugnis

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist insofern nachvollziehbar, dass Bedauern, Dank und gute Wünsche tatsächlich Emotionen beschreiben. Ich drücke meine Wertschätzung für einen Arbeitnehmer aus, indem ich ihm für seine sehr guten Leistungen und/oder die angenehme Zusammenarbeit danke. Noch viel stärker ist die Empfindung, wenn ein Arbeitgeber bedauert, dass ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Aber auch gute Wünsche für die Zukunft drücken eine Wertschätzung für eine Person aus. Fehlt eine vollständige Schlussformel, kann man sich schon fragen, ob sich der Arbeitgeber von einem an sich gutem Arbeitszeugnis distanziert.

Wir bedauern ihr Ausscheiden außerordentlich und bedanken uns für die stets sehr gute Zusammenarbeit. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Frau Meier alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Nachdem einige Landesarbeitsgerichte mittlerweile die Rechtslage ein bisschen anders sehen, zum Beispiel das LAG Düsseldorf, hat sich das Bundesarbeitsgericht Anfang 2022 erneut zu diesem Thema geäußert. Es bleibt dabei: Der Arbeitgeber darf nicht gezwungen werden, Emotionen im Arbeitszeugnis zu äußern, die er nicht hat. Mehr zu diesem Urteil unter: BAG: Schlussformel im Zeugnis weiterhin keine Pflicht (#Urteil)


Achtung

Übrigens: Hat sich der Arbeitgeber einmal entschieden, eine Schlussformel im Arbeitszeugnis aufzunehmen, darf er sie bei einer Zeugniskorrektur nicht wieder entfernen. Auch wenn er vielleicht noch so genervt ist.  Details zu diesem Urteil finden Sie hier: Zeugniskorrektur: Arbeitgeber darf Dankesformel nicht streichen (#Urteil) 

Versteckte Hinweise in der Schlussformel

Ist eine Schlussformel vorhanden, lohnt es sich in der Regel genauer hinzuschauen. Auch hier können einige Rückschlüsse versteckt sein:

  • Wir wünschen ihm auf seinem weiteren Weg viel Erfolg. (bei uns hatte er keinen – das Wort „weiterhin“ fehlt vor Erfolg)
  • Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute, besonders Gesundheit. (gesundheitliche Probleme)
  • Herr Müller verlässt uns zum 31.12., unsere besten Wünsche begleiten ihn. (ironische Spielerei entwertet das Zeugnis)
  • Wir wünschen ihr für ihre weitere Entwicklung in einem anderen Unternehmen alles Gute. (Wir sind sie endlich los).


Und wie können wir Sie unterstützen?

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Autorin: Claudia Kilian
Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin mehrerer Bücher über Arbeitszeugnisse, langjährige Lektorin.
Seit 2008 der Kopf hinter „Mein-Arbeitzeugnis.com“

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