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Welches Datum im Arbeitszeugnis stehen sollte

zuletzt geprüft und überarbeitet:

30. Juni 2025

Lesedauer: 2 Minuten

Zeugniswissen

Arbeitszeugnis richtig in Form
Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian

Das Datum im Arbeitszeugnis entspricht im Idealfall dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Ist das nicht der Fall, kann leicht ein falscher Eindruck entstehen. Was man aus dem Datum rauslesen könnte und ob der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis rückdatieren muss, lesen Sie hier.

In diesem Beitrag geht es um das Datum im Arbeitszeugnis – genauer gesagt, um das Ausstellungsdatum. Das ist das Datum, an dem das Arbeitszeugnis ausgefertigt bzw. unterzeichnet wird. Sie finden es oft oberhalb des Zeugnistextes, in vielen Fällen aber auch darunter, über der Unterschrift. Beides geht in Ordnung.

Achtung

Bevor wir uns dem Datum im Arbeitszeugnis genauer widmen, möchte ich für das bessere Verständnis zwei Begrifflichkeiten erklären:

– der letzte Arbeitstag: Das ist der letzte Tag, an dem Sie in das Unternehmen gehen.
– der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses: oder der letzte Beschäftigungstag: Das ist der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis rechtlich endet (das Ende der Kündigungsfrist).

Zwischen dem letzten Arbeitstag und dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses liegen meist noch ein paar Tage Resturlaub oder eine Freistellung.

Im Idealfall erhalten Sie an Ihrem letzten Arbeitstag ein Arbeitszeugnis, das auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses datiert ist. (Vielleicht auch interessant für Sie: Wann kann ich mein Arbeitszeugnis verlangen?) Doch leider enthalten viele Arbeitszeugnisse, die wir prüfen, ein Ausstellungsdatum, das nicht mal in der Nähe des letzten Beschäftigungstages liegt.

Datum im Arbeitszeugnis liegt vor dem letzten Beschäftigungstag

Oft hat der Mitarbeiter noch Resturlaub und verlässt das Unternehmen zwei, drei Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Oder er wurde bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt – aus welchen Gründen auch immer. Und auf eine Freistellung kann ein Ausstellungsdatum vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses hindeuten. Jetzt ist eine Freistellung nicht per se negativ behaftet, aber natürlich ist hier immer Raum für Spekulationen. Und genau die wollen wir ja verhindern. (Schlimmstenfalls könnte man zum Beispiel auch ein Hausverbot hinein interpretieren).

Achtung

Wenn Sie eine längere Kündigungsfrist haben, sollten Sie um ein Zwischenzeugnis bitten, mit dem Sie sich bewerben können. In diesem Fall kann die Schlussformel im Zwischenzeugnis auch bereits Auskunft über das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses geben.

Eine Ausnahme von der Regel wäre für mich gegebenen, wenn das Arbeitsverhältnis an einem Wochenende oder einem Feiertag endet. Hier wäre es auch in Ordnung, wenn das Arbeitszeugnis am vorherigen Werktag ausgestellt wird, zum Beispiel einem Freitag.

Datum im Arbeitszeugnis liegt weit hinter dem letzten Beschäftigungstag

Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.5., die Mitarbeiterin erhält ihr Arbeitszeugnis jedoch erst einige Monate später. Das Ausstellungsdatum im Arbeitszeugnis lautet auf den 30.9. Daraus könnte man zum Beispiel schlussfolgern, dass es Streit über das Arbeitsverhältnis und/oder das Arbeitszeugnis gegeben hat. Das lädt immer zu Spekulationen ein. Deshalb sagt das LAG Köln auch: Das Zeugnisdatum muss der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses sein – egal wann das Arbeitszeugnis tatsächlich ausgestellt wird (LAG Köln, Beschluss vom 27.03.2020, Az.: 7 Ta 200/19).

Mittlerweise sagen die Kölner Richter jedoch, dass der Arbeitgeber auch in Sachen Datum der Wahrheit verpflichtet ist. Wird das Arbeitszeugnis vier bis acht Wochen nach Jobende ausgestellt, darf der Arbeitgeber das reale Datum unter das Zeugnis schreiben. (LAG Köln, Urteil vom 05.12.2024, Az.: 6 SLa 25/24).

Muss der Arbeitgeber rückdatieren?

Bedeutet das, der Arbeitgeber muss das Zeugnis immer rückdatieren? Nein! Das Bundesarbeitsgericht macht hier Unterschiede:

  • Bittet der Mitarbeiter rechtszeitig um das Arbeitszeugnis bzw. eine eventuell notwendige Änderung, muss der Arbeitgeber rückdatieren.
  • Lässt sich der Arbeitnehmer Zeit, um um das Arbeitszeugnis zu bitten, muss er ein späteres Ausstellungsdatum hinnehmen. Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis nicht zwangsläufig rückdatieren.

Und wie können wir Sie unterstützen?

Enthält Ihr Arbeitszeugnis das richtige Datum? Und sind Sie sonst auch zufrieden? Dann ist alles gut! Falls nicht, sind wir der richtige Ansprechpartner. 

Mehr erfahren

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Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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